RIS AI
22 Treffer1712 msnur geltende Fassungen
VS-11101.5. Multinationale Vereinbarung betreffend vereinfachte Kontrollmaßnahmen für bestimmte Mineralöle
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…ist und nur, wenn die gesamte Beförderungsstrecke auf dem Gebiet einer der Vertragsparteien liegt (dh keine Anwendung der Vereinbarung beispielsweise iF einer Beförderung von Belgien über Frankreich und Deutschland nach Österreich). Die Vereinbarung gilt nicht für die Beförderung von Mineralölen in jenen Fällen, in denen…

UStR 2000 Rz 6403a.10. Ort der Beförderungsleistung
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…wird dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird, dh. der Leistungsort richtet sich nach der zurückgelegten Beförderungsstrecke. Bei grenzüberschreitenden Beförderungen ist nach dieser Regelung nur der inländische Teil im Inland steuerbar. Das gilt sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Leistungsempfänger. 3a.10.2. Güterbeförderung …

UStR 2000 Rz 3912103a. Leistungsortregelungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…solcher ausgestellt wurde - ergeben. Für die Annahme einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung ist es unerheblich, ob die Beförderungsstrecke ausschließlich über Gemeinschaftsgebiet oder auch über Drittlandsgebiet führt (vgl. Beispiel 2). Beispiel 1: Die Privatperson P aus Österreich beauftragt den österreichischen Frachtführer F, Güter von Spanien nach Österreich zu…

UZK-DAAbschnitt 3 Tabelle mit den Datenanforderungen - Versandverfahren
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…nbsp; |   |   | E-Mail-Adresse | AC | AC | AC | AC | MC | MC | MC | MC | 16 17 000 000 | NEU | VerbindlicheVorgeschriebene Beförderungsstrecke*** |   |   | A | A | &nbsp…

UZK-DATitel II Anmerkungen im Zusammenhang mit den Datenanforderungen(*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…hält, eine Beförderungsstrecke für die Beförderung von Waren während des Unionsversandverfahrens vorzuschreiben. | 16 12 000 000 | Von der Sendung zu durchquerendes Land Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte A1: In der summarischen Ausgangsanmeldung oder wenn eine summarische Ausgangsanmeldung in einer Zollanmeldung enthalten ist, ist…

UZK-DAGruppe 16 - Orte/Länder/Regionen
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…der Inhaber des Verfahrens es für erforderlich hält, eine Beförderungsstrecke für die Beförderung von Waren während des Unionsversandverfahrens vorzuschreiben. 16 12 000 000 Von der Sendung zu durchquerendes Land Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte A1: Identifikation der Länder, die gemäß dem/den einschlägigen Beförderungspapier(en…

UZK-IA12 01 000 000 Vorpapiere
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…so kann zur eindeutigen Identifikation des Orts eine zusätzliche Kennung verwendet werden. 16 17 000 000 verbindliche BeförderungsrouteVorgeschriebene Beförderungsstrecke*** Die folgendenFolgende Codes sind zu verwenden: | Code | Beschreibung | 0 | Die Waren werden nicht auf einer wirtschaftlich sinnvollen Strecke von der Abgangszollstelle zur…

ZK-1580a) Angaben auf Anmeldungs-(Header-)Ebene
geltende FassungRichtlinien24.09.2025

…Code | Beschreibung | A20 | Summarische Ausgangsanmeldung - Expressgutsendungen. 16 17 000 00000 vorgeschriebene Beförderungsstrecke (Datensatz D1, D2) Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist anzugeben, ob die verbindliche Beförderungsstrecke angewendet wird. | Code | Beschreibung | 0 | Die Waren werden nicht auf einer wirtschaftlich…

ZK-1580b) Angaben auf Ebene der Sammel- bzw. Einzelsendung oder auf Warenpositionsebene
geltende FassungRichtlinien24.09.2025

…Sendung zu durchquerendes Land (Datensatz D1, D2; MC) Wird von der Abgangszollstelle eine vorgeschriebene Beförderungsstrecke festgelegt (Code 1 in D.E. 16 17 000 000) oder wird die Versandanmeldung in Kombination mit einer summarischen Ausgangsanmeldung abgegeben (Code 2 in D.E. 11 07 000 000)…

UStR 2000 Rz 6393a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…1277/68). An den zu vermittelnden gebrauchten Landmaschinen durchgeführte Reparaturen sind gesondert abzurechnen. Formularmuster: Siehe Anhang 1 und Anhang 2. Rz 639j: Güterbeförderungsleistungen, die an Unternehmer erbracht werden, sind unabhängig von der Beförderungsstrecke und dem Abgangsort des Beförderungsmittels stets am Empfängerort, dh. dort, wo der…

ZK-25602.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der aV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…

ZK-25404. Beförderung
geltende FassungRichtlinien01.11.2023

4. Beförderung Art. 214 und 219 UZK, Art. 179 Abs. 1 UZK-DA, Art. 178 UZK-DA, Art. 267 UZK-IA Beförderungen der Waren der Endverwendung sind unter nachstehenden Bedingungen zulässig: In der Bewilligung (formell/vereinfacht) ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Einfuhrwaren zwischen verschiedenen Verwendungsorten…

UZK-DAArtikel 69 Unmittelbare Beförderung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 69 Unmittelbare Beförderung (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Als unmittelbar aus dem begünstigten Land oder Gebiet in die Union oder aus der Union in das begünstigte Land oder Gebiet befördert gelten: a)Waren, die befördert werden, ohne dabei das Gebiet eines anderen…

ZK-23702.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | DA | IA | TDA | 218, 242 (2) | - | 266 | - Wie schon unter Abschnitt 2.1.1.1. angeführt, wird von der in Art. 242 Abs. 2 UZK vorgesehenen Möglichkeit der…

VS-10003.3.7. Beförderungen unter Steueraussetzung im Anschluss an eine zollrechtliche Einfuhr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3.7. Beförderungen unter Steueraussetzung im Anschluss an eine zollrechtliche Einfuhr Im Verkehr mit Drittländern sind grundsätzlich die Regelungen des Zollrechts maßgeblich (Abschnitt 5.). In Kombination mit den zollrechtlichen Vorgängen kann aber auch die Anwendung der verbrauchsteuerrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Beförderung unter Steueraussetzung erforderlich…

UZK-IAArtikel 298 Beförderungsroute für den Warenverkehr im Unionsversand
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 298 Beförderungsroute für den Warenverkehr im Unionsversand (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) In das Unionsversandverfahren übergeführte Waren sind auf einer wirtschaftlich sinnvollen Beförderungsroute zur Bestimmungszollstelle zu transportieren. (2) Erachtet die Abgangszollstelle oder der…

VS-10004.4. Beförderungen im steuerrechtlich freien Verkehr
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

4.4. Beförderungen im steuerrechtlich freien Verkehr 4.4.1. Allgemeines Im Unterschied zu Beförderungen im Steueraussetzungsverfahren (Abschnitt 3.3.), die auf den gewerblichen Bereich beschränkt sind, können Beförderungen außerhalb des Steueraussetzungsverfahrens auch von natürlichen Personen zu privaten, nichtgewerblichen Zwecken durchgeführt werden. VstW, die sich…

ZK-22601.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle Gesamtbürgschaft Die Abgangszollstelle kann die Angaben in der Versandanmeldung über den Sicherheitsbetrag stichprobenweise prüfen. Einzelsicherheit mit Einzelsicherheitstiteln Diese besondere Form der Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ermöglicht einem Bürgen die Ausstellung von Sicherheitstiteln, die von verschiedenen Verfahrensinhabern als Sicherheit bei…

UP-45005. Unmittelbare Beförderung
geltende FassungRichtlinien25.06.2020

5. Unmittelbare Beförderung Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. darf nur verwendet werden, wenn die Waren unmittelbar zwischen den beiden Teilen der Zollunion befördert werden. Jedoch können Waren, die eine einzige Sendung bilden, durch Drittländer befördert werden, gegebenenfalls auch mit einer Umladung oder vorübergehenden Einlagerung in diesen…

UZKArtikel 135 Beförderung zum zugelassenen Ort
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 135 Beförderung zum zugelassenen Ort (1) Wer Waren in das Zollgebiet der Union verbringt, hat diese unverzüglich und gegebenenfalls nach Maßgabe der von den Zollbehörden festgelegten Einzelheiten auf dem von ihnen bezeichneten Verkehrsweg zu der von diesen Behörden bezeichneten Zollstelle oder zu einem anderen…