…betreffen etwa die Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die Erfassung der Bareinnahmen mit einer Registrierkasse (§ 131b BAO), die Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO), die Aufbewahrung von Unterlagen im Sinn des § 132 Abs. 1 BAO, die (zeitgerechte) Einreichung von Abgabenerklärungen, die Beantwortung von Bedenkenvorhalten und von Ergänzungsaufträgen. Rz…
…gleichgültig, ob sie endgültig oder vorläufig ergangen sind, stellen daher keinen "Freibrief" für das Nichtführen von Büchern und Aufzeichnungen in den Folgejahren dar. Siehe auch Rz 200. Rz 199: Eine insbesondere nach Unternehmensrecht bestehende Buchführungspflicht ist gemäß § 124 BAO auch im Interesse der Abgabenerhebung zu…
…3294). Sie entbindet zugleich aber nicht davon, dass während einer Außenprüfung oder sonst über Anforderung durch das Finanzamt zusätzlich zu der EU-TPD weitere Informationen und Unterlagen vorzulegen sind (Z 18 des Anhangs zur Ratsentschließung). Rz 414: Als Bücher und Aufzeichnungen im Sinn von §§ 124…
…Local Files und länderbezogene Berichte, aber auch etwa der Dokumentation beiliegende Verträge über konzerninterne Leistungsbeziehungen müssen daher nicht auf Deutsch übersetzt werden. Dies stellt eine Ausnahme zur grundsätzlich in der BAO geltenden Regelung dar, dass für alle Bücher und Aufzeichnungen - sofern sie nicht in einer…
…dass zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörende Belege, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen auch auf Datenträgern aufbewahrt werden können, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist. Hinsichtlich der Frage nach der urschriftgetreuen Wiedergabe ist UStR 2000…
…einer Vielzahl von formellen Mängeln kann im Wege der Gesamtbetrachtung die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen bzw. des Kassensystems in Zweifel gezogen werden. In weiterer Folge ist die Vermutung der Ordnungsmäßigkeit nicht mehr gegeben und es sind - unter Zugrundelegung der Beweislage des jeweiligen Einzelfalles -…
…zu machen, und soweit erforderlich, ohne Hilfsmittel lesbare, dauerhafte Wiedergaben beibringen. 11.Werden dauerhafte Wiedergaben erstellt, so sind diese auf Datenträgern zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für vor- und nachgelagerte Systeme (Kassen, Lagerbuchführung, Bestellwesen, etc.), insoweit diese in Verbindung mit Büchern, Aufzeichnungen, der…
…2 und 3 BAO" sind nicht nur bei Kassensystemen, sondern auch insgesamt im Rahmen der Erfassung anderer Geschäftsvorfälle, bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen zu beachten. Die äußere Gestaltung dieser Einrichtung liegt grundsätzlich beim Steuerpflichtigen. Als mögliche Maßnahme zur Sicherstellung der Überprüfung wird beispielsweise…
…die Bücher und Aufzeichnungen auf Verlangen der Abgabenbehörde innerhalb einer angemessenen Frist in das Inland zu bringen sind; auf § 131 BAO wird verwiesen. Die Aufbewahrungspflicht für die Portfoliogeschäfte und Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge beträgt nach § 21 InvFG 2011 mindestens fünf Jahre. 6.2. Einmeldung und Verarbeitung…
…von den Bestimmungen des § 127 BAO und der Abs. 1 bis 3 des § 128 BAO - ist jenes Finanzamt zuständig, dem die Erhebung der Umsatzsteuer obliegt, sofern die übrigen Bücher und Aufzeichnungen des gewerblichen Unternehmens die Gewähr für eine leichte Überprüfbarkeit des Wareneingangs bieten (§ 128 Abs…
…Datenverarbeitung übermittelten Daten und alle die zollrechtlich bedeutsamen Vorgänge betreffenden kaufmännischen und sonstigen Belege sowie die diesbezüglichen Bücher und Aufzeichnungen nach einer zeitlichen und sachlichen Ordnung so zu bezeichnen und fünf Jahre aufzubewahren, dass deren Vollständigkeit und Zusammengehörigkeit ohne besonderen Aufwand und ohne wesentliche zeitliche…
…Schätzungsberechtigung und in der Folge für die Beurteilung, ob der Verlustabzug zusteht, kommt es nicht darauf an, warum die Bücher und Aufzeichnungen mangelhaft sind (Einwand eines Steuerpflichtigen, dass "Schlamperei" im Büro des Steuerberaters bestehe; VwGH 12.8.1994, 93/14/0214), bzw. wer die Bücher…
…Führung von Aufzeichnungen und abgabenbehördliche Prüfungen Personen, die Zollbefreiungen in Anspruch nehmen, die an ihr Verhalten gebunden sind, müssen alle Belege über die Durchführung des Zollverfahrens sowie ihre diesbezüglichen Bücher und Aufzeichnungen nach einer zeitlichen und sachlichen Ordnung so bezeichnen und sieben Jahre lang aufbewahren…
…erachten). Die Geschäftsfälle und die dazu gehörigen Belege sind bis dahin in den Büchern der übernehmenden Körperschaft getrennt zu erfassen, aufzuzeichnen und aufzubewahren. Die Zusammenführung der Bücher und Aufzeichnungen ist grundsätzlich frühestens mit Ablauf des Tages der (An)Meldung des Einbringungsvertrages und des Einbringungsstichtages zulässig…
…Bücher oder Aufzeichnungen können auch im Ausland geführt und mit den dazugehörigen Unterlagen (zB Ausfuhrnachweise im Original) im Ausland aufbewahrt werden. Diesfalls kommt subsidiär § 131 BAO zur Anwendung. 18.8.2. Zeitpunkt des Vorliegens des Buchnachweises Rz 2584: Die für den buchmäßigen Nachweis erforderlichen Aufzeichnungen…
…mit und Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft getrennt buchmäßig erfasst werden können. 8.Der Hersteller muss die volle Verantwortung für die Verwendung der Bewilligung und für die Folgen einer unrichtigen Ursprungsbescheinigung oder anderen Missbrauch der Bewilligung übernehmen; auf Verlangen der Zollbehörde dieser alle Unterlagen, Aufzeichnungen und Bücher…
…das den allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen des Mitgliedstaats, in dem die Bücher geführt werden, entspricht, das auf Buchprüfungen basierende Zollkontrollen ermöglicht und in dem die Daten so archiviert werden, dass zum Zeitpunkt der Dateneingabe ein Prüfpfad entsteht. b)Die Aufzeichnungen, die der Antragsteller für Zollzwecke führt…
…des Mitgliedstaats entspricht, in dem die Bücher geführt werden, und das auf Buchprüfungen basierende Zollkontrollen erleichtert und in dem die Daten so archiviert werden, dass zum Zeitpunkt der Dateneingabe ein Prüfpfad entsteht, er muss die Aufzeichnungen für Zollzwecke in sein Buchführungssystem integrieren, oder den Abgleich…
…1 und Abs. 3 UGB müssen sich die Geschäftsfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen (Nachvollziehbarkeitsregel). Dazu ist es notwendig, dass die Eintragungen in den Büchern vollständig richtig zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen siehe §§ 131 und 132 BAO…
…gleichgestellt werden kann. Allerdings kann ein Verein auch freiwillig Bücher führen, was zu einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 führt. Lediglich die von § 22 Vereinsgesetz geregelte qualifizierte Rechnungslegung für Vereine entspricht auch dem unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsbegriff und ist daher Grundlage einer Gewinnermittlung nach § 5…