…als unrichtig erkannten - Verwaltungsübung führt nicht zu einer unbilligen HärteRechtsauslegungen des Verfassungsgerichtshofes oder des Einzelfalles. Die Einhebung der Abgabe ergibt sich lediglich als Auswirkung der allgemeinen Rechtslage,Verwaltungsgerichtshofes abweicht, wenn im Vertrauen auf die betreffende Rechtsprechung für die Verwirklichung des die alle Abgabepflichtigen in gleicher…
…zwingend die Nachsicht der darauf entfallenden Nebenansprüche (VwGH 13.12.1963, 1177/62). Rz 1698: Die Höhe des Säumniszuschlages ist eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage; auch die Behauptung, ansonsten den Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachgekommen zu sein, begründet für sich allein keine Unbilligkeit in der Einhebung des…
…Veräußerungserlöses tritt der Teilwert zum Einbringungsstichtag von 100.000 (§ 18 Abs. 5 Z 1 erster TS UmgrStG idF 2. AbgÄG 2014). Der darüber hinausgehende Veräußerungserlös (Wertsteigerungen nach dem Einbringungsstichtag in der Sphäre der übernehmenden GmbH) ist nach allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften zu ermitteln. Für die Rechtslage vor…
…den allgemeinen Grundsätzen gemäß § 1 IF-VO keine Auswirkungen (siehe Rz 379). Im Falle von negativen Innenfinanzierungsständen ist bei side-stream-Einbringungen der Logik des § 20 Abs. 4 UmgrStG entsprechend wie mit negativen Anschaffungskosten bzw. Buchwerten umzugehen (siehe Rz 1130); die negative Innenfinanzierung der übertragenden…
…sowie Rz 665 ff). Bemessungsgrundlage ist in diesem Fall der gemeine Wert ohne Umsatzsteuer- und Normverbrauchsabgabekomponente (siehe Rz 806 ff). Wird das Kraftfahrzeug kurze Zeit später fremdüblich im Inland verkauft, kann die Bemessungsgrundlage aus dem Verkaufspreis abgeleitet werden. Rz 830: (Rechtslage bis 30. Juni 2021) …
…und Pflichten, wodurch die Kontinuität der Rechtsverhältnisse sichergestellt werden soll. 1.3.1.2. Gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge Rz 115: § 225a Abs. 3 Z 1 AktG bewirkt den Übergang sämtlicher privatrechtlicher Rechtsverhältnisse des Rechtsvorgängers. Rz 116: Für öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse fehlt eine vergleichbare allgemeine normative Aussage. Diese…
…Körperschaftsteuer- oder Einkünftefeststellung betreffen, haben auf den Fristenlauf keine Auswirkung. Nachträgliche Änderungen in Bezug auf die zuerkannte Prämie sind nach Maßgabe des § 108c Abs. 4 EStG 1988 im Rahmen der Bescheiderlassung gemäß § 201 BAO zu beurteilen. Fortsetzung des Beispiels: Das abweichende Wirtschaftsjahr 2022/2023 beginnt…
…zu dokumentieren. Die Darstellung der steuerrechtlichen Werte in Bilanzform ist dann nicht erforderlich, wenn im Verschmelzungsvertrag die Abweichungen zwischen UGB-Bilanz und Steuerbilanz beschrieben werden und auch das steuerliche Verschmelzungskapital dargestellt wird. 1.2.5. Steuerliche Bewertung 1.2.5.1. Allgemeines Rz 100: Zur…
…die Mitunternehmerschaft auf Grund der Vermögensübertragung liquidiert wird. Der Veräußerungsgewinn ist nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen zu ermitteln:, wobei hinsichtlich der Rechtsfolgen je nach Rechtslage zu differenzieren ist (siehe auch EStR 2000 Rz 5964a). Für Übertragungen nach dem 30.6.2024 gilt (Rechtslage idF AbgÄG 2024…
… 23 UStG 1994) Rechtslage ab 1.1.2022 23.1. Voraussetzungen Rz 2941: Reiseleistungen in Form von Besorgungsleistungen sind den Sondervorschriften des § 23 UStG 1994 zu unterziehen. Rz 2942: Hingegen sind nach den allgemeinen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes zu versteuern: Reiseleistungen eines Unternehmers in Form von…
…folgende Auswirkungen: | | Vater | Sohn | Erlös | 2.000 | 2.000 | Buchkapital OG | -1.200 | -1.200 | Zwischensumme | 800 | 800 | Kapital Ergänzungsbilanz | +267 | -267 | Veräußerungsgewinn | 1.067 (2/3 der…
…sich der (die) Nachfolgeunternehmer bzw. die verbleibende Personengesellschaft im Teilungsvertrag ausdrücklich verpflichten, durch Ausgleichsposten gegen eine endgültige Steuerlastverschiebung vorzusorgen, später aber einer, mehrere oder alle Teilungspartner den Ansatz des Ausgleichsposten unterlassen. 5.3.5. Rückwirkende Korrekturen des zu übertragenden Vermögens 5.3.5.1. Allgemeines…
…Auswirkung abgabenbehördlicher Feststellungen auf Zusammenschlüsse Rz 1503: Die Feststellungen im Rahmen abgabenbehördlicher Überprüfungen eines vollzogenen Zusammenschlusses können zu nachträglichen Änderungen des Buchwertes und damit unter Umständen auch des Verkehrswertes des übertragenen Vermögens führen. Die Änderungen können auf bilanzsteuerrechtliche Berichtigungen aus der Zeit bis zum Zusammenschlussstichtag…
…wird und sich die Ausführungen der VereinsR 2001 in der gegenwärtigen Form auf die derzeitige Rechtslage beziehen. Nach dem derzeitigen Wissensstand sind allerdings keine wesentlichen Auswirkungen dieses neuen Vereinsgesetzes auf den abgabenrechtlichen Bereich zu erwarten. Die VereinsR 2001 sind ab der Veranlagung 2001 generell anzuwenden…
…somit in diesem Fall 140 (1.000*0,14). A hat die Wertsteigerungen, die ab dem Wechsel der Gewinnermittlungsart bis zum Zusammenschlussstichtag eingetreten sind, nach allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen zu ermitteln. Die zu versteuernden stillen Reserven betragen somit 500 (Teilwert im Zeitpunkt des Zusammenschlusses 1.500 minus…
…Rechtslage für ab 1.1.2019 ausgestellte Gutscheine Einzweckgutschein: Die entgeltliche Übertragung eines Einzweckgutscheins gilt bereits als Erbringung der darin bezeichneten Leistung und unterliegt der Besteuerung nach den allgemeinen Besteuerungsvorschriften (Soll- oder Istbesteuerung). Mehrzweckgutschein Einzweckgutschein: Die entgeltliche Übertragung eines Einzweckgutscheins gilt bereits als Erbringung der…
…Die Bergung von Autos und der Transport in eine nahe gelegene Werkstätte durch einen Unternehmer fällt unter die Generalklausel des § 3a Abs. 6 oder Abs. 7 UStG 1994. 3a.13. Leistungsort bei elektronisch erbrachten sonstigen Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen - Rechtslage ab 1.1.2015sowie…
…sodass mit Grund angenommen werden könnte, ein Erwerber des ganzen Unternehmens hätte für das Betriebsgebäude nicht einmal die Beträge der Bilanzwerte aufgewendet (VwGH 21.5.1965, 0240/65). 6.21.2.3 Anschaffungsnahe Erhaltungsaufwendungen Rz 2620: Rechtslage für (anschaffungsnahe) Erhaltungsaufwendungen, die bis 31.12.2010…
…und von diesem in der Gruppenveranlagung 02 erfasst. [Grafik] [Grafik] 3.10.2.1.3. Einbringung im Zusammenhang mit einer Beteiligungsgemeinschaft Rz 1245d: Für Zeiträume bis zum Inkrafttreten des AbgÄG 2010, BGBl. I Nr. 34/2010, gilt Folgendes (Rechtslage für zum 30.6…
…3.9 Auswirkungen eines nachträglich zu aktivierenden Aufwandes Rz 3163: Kommt es bei einem Gebäude nachträglich zu aktivierungspflichtigen Aufwendungen, so erhöhen diese Aufwendungen den Restbuchwert. Dieser erhöhte Restbuchwert ist sodann auf die sich aus dem jeweiligen AfA-Satz ergebende Restnutzungsdauer abzuschreiben. Beispiel 1: Rechtslage bis…