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UStR 2000 Rz 1075–11067.4. Ausfuhrnachweis allgemein
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

7.4. Ausfuhrnachweis allgemein Rz 1075: Über die erfolgte Ausfuhr muss ein Nachweis, dass der Liefergegenstand ins Drittland befördert oder versendet wurde, vorliegen. Wie der Unternehmer den Ausfuhrnachweis zu führen hat, regelt das Gesetz (§ 7 Abs. 5 und Abs. 6 UStG 1994). Sind die vorgelegten…

ZK-26307. Bescheinigung des Ausgangs aus dem Zollgebiet (Ausgangsbescheinigung)
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

7. Bescheinigung des Ausgangs aus dem Zollgebiet (Ausgangsbescheinigung) 7.1. Zuständige Zollstelle Der Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Union wird gemäß Artikel 334 Abs. 1 UZK-IA von der Ausfuhrzollstelle bescheinigt, wenn diese a) von der Ausgangszollstelle mittels Ergebnisse beim Ausgang über den…

ZK-20312.5.6. Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…Standardnachweise für die Anerkennung als Rückware sind: ein dem Ausführer von den Zollbehörden ausgehändigtes oder übermitteltes Exemplar der Ausfuhranmeldung oder eine von ihnen beglaubigte Durchschrift sowie der Ausfuhranmeldung gleichgestellte Dokumente, sofern sie eine Austrittsbestätigung (ARL ZK-2630 (Verbringung aus dem Zollgebiet), Abschnitt 7.4.) enthalten…

UP-30004. Ausfuhr - Praktische Vorgangsweise betreffend die in Österreich ausgestellten Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…zulässig) und für die zur Ausfuhr überlassenen Waren, noch kein Austritt durch die Ausgangszollstelle (elektronische Nachricht EX431) bestätigt wurde, ausgenommen sind Austrittsbestätigungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Versanddokumenten (T1, Carnet-TIR und dergleichen). 4.1.2. Ausstellung bei einer anderen Zollstelle als anlässlich der…

ZK-22601.13. Eisenbahnverkehr
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

…die Anmeldung am Transaktionsmonitor. Als Anmelder scheint immer "Lucas Lagier" von der IRU auf. Austrittsbestätigungen: Auf der Bildschirmmaske "ECS-Überwachung-Tatsächlicher Austritt" ist bei der zum Austritt bestätigenden Anmeldung statt Kontrollvermerk Code A4 der Kontrollvermerk A1 oder A2 zu codieren. Im Feld "Überlassung" Bemerkung" ist…

VPR 2021 Rz 172–1751.3.5.3. Ein- und Austritt
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.3.5.3. Ein- und Austritt Rz 172: Unternehmen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt an dem KVV beteiligen, müssen eine Eintrittszahlung leisten, wenn die bisherigen KVV-Teilnehmer dem Eintretenden materielle und immaterielle Ergebnisse überlassen. Die Eintrittszahlungen werden nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs bestimmt…

UZK-IAArtikel 334 Bescheinigung des Ausgangs der Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 334 Bescheinigung des Ausgangs der Waren (Artikel 267 des Zollkodex) (1) Die Ausfuhrzollstelle bescheinigt dem Anmelder oder dem Ausführer den Ausgang der Waren in folgenden Fällen: a)wenn diese Zollstelle von der Ausgangszollstelle über den Ausgang der Waren unterrichtet wurde; b)wenn diese Zollstelle…

LStR 2002 Rz 490–4947.5.3.6 Rückvergütungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

7.5.3.6 Rückvergütungen Rz 490: Rückvergütungen lösen nur dann die im Folgenden angeführte Konsequenz aus, wenn der Vorgang nicht zu einer Nachversteuerung von Versicherungsprämien führt. Zu den Rückvergütungen zählen: Vorauszahlungen bzw. Rückzahlungen auf Grund eines Teilrückkaufes der Versicherung außerhalb der Nachversteuerungsfrist (zB Vorauszahlung…

MO-87003.2. Ausgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

3.2. Ausgangszollstelle Im Fall der ordnungsgemäßen Ausfuhr erteilt die Ausgangszollstelle die Austrittsbestätigung auf dem Kontrollexemplar T5, welches an die AMA oder an eine Interventionsstelle eines anderen Mitgliedstaates (Feld B) adressiert ist. Dieses Kontrollexemplar T5 ist von der Ausgangszollstelle zwecks Freigabe der Sicherheit an die…

UStR 2000Anhang 6 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über den Empfang von Waren
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

Anhang 6 Innergemeinschaftliche Lieferung iSd Art. 7 UStG 1994 - Erklärung über den Empfang von Waren (§ 2 Z 3 VO, BGBl. Nr. 401/1996 in der geltenden Fassung) (Erläuterung: diese Empfangsbestätigung sollten Sie vom Kunden bestätigen lassen, wenn Sie die Waren selbst mit eigenen oder gemieteten…

VB-0710Anlage 1
geltende FassungRichtlinien23.10.2014

Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]  

EStR 2000Anhang IV (zu Abschnitt 5, Rz 1326a)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

Anhang IV (zu Abschnitt 5, Rz 1326a) (Muster basierend auf Vorschlag der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für Prüfungen, die unter § 4a Abs. 85 Z 2 EStG 1988 fallen, zu verwenden) Bericht über die unabhängige Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 4a Abs. 84 Z…

ZK-22601.5.3. Verfahren bei der Durchgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien06.12.2017

1.5.3. Verfahren bei der Durchgangszollstelle Durchgangszollstelle ist die Eingangszollstelle jedes EFTA-Landes, dessen Gebiet berührt werden soll, und, wenn bei der Beförderung das Gebiet eines EFTA-Landes berührt wurde, die Eingangszollstelle, über die die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft wiedereingeführt werden, oder…

ZK-26306. Ausgang aus dem Zollgebiet
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

6. Ausgang aus dem Zollgebiet 6.1. Zuständige Ausgangszollstelle (Artikel 329 UZK-IA) Ausgangszollstelle ist grundsätzlich die Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, von dem aus die Waren aus dem Zollgebiet der Union an einen Bestimmungsort außerhalb dieses Gebiets verbracht werden. Das ist im…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.13.8. Gebührenbefreiungen Rz 656: Im GebG sind nachstehende sachliche Befreiungen angeführt (§ 14 TP 14 Abs. 2 GebG): | Z 1 | Armutszeugnisse, auch als Beilagen gebührenpflichtiger Eingaben und Protokolle | Z 2 | Zeugnisse, die im öffentlichen Fürsorgewesen beizubringen sind | Z 3…

UZK-DAAnhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

4.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber…

UP-30002.7. Allgemeine Hinweise betreffend die Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

2.7. Allgemeine Hinweise betreffend die Präferenznachweise 2.7.1. Ausfüllung und Änderungen Werden die Präferenznachweise handschriftlich ausgefertigt oder handschriftlich ergänzt, so muss dies mit Tinte oder Kugelschreiber und in Druckschrift erfolgen. Radierungen oder Überschreibungen sind unzulässig. Änderungen sind so vorzunehmen, dass die irrtümliche Eintragung…

ZK-2030Anhang 8B: Kurznummern für Einfuhrabgabenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

Anhang 8B: Kurznummern für Einfuhrabgabenbefreiungen Bei Einfuhren zur gleichzeitigen Überlassung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr des Verfahrens 40** können Waren in der Anmeldung durch eine in der folgenden Liste angeführte Kurzcodierung zusammengefasst werden, sofern die dabei angeführten Bestimmungen eingehalten wurden. | Kurznummer |…

ZT-250539.3.3. Materielle Prüfung
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.3. Materielle Prüfung Eine Echtheitsbescheinigung ist nur anzuerkennen, wenn die Nämlichkeit der darin angeführten Waren mit den zur zollamtlichen Abfertigung gestellten Waren gegeben ist. Besonderes Augenmerk ist auf Umstände zu legen, die darauf hinweisen könnten, dass die Ware nicht "handgearbeitet" oder "auf Handwebstühlen…