AlleRichtlinien2Erlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
2 Treffer1503 msnur geltende Fassungen
ZT-250542. Sonderbestimmungen für Kontingent Nr. 09.0141 (Reis aus Bangladesch)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021
…ist 90 Tage ab dem Tag seiner Ausstellung, jedoch nicht länger als bis zum 31. Dezember des Ausstellungsjahres gültig. Der Name der für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen zuständigen Behörde Bangladeschs wird im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlicht und wird an dieser Stelle bekanntgegeben…
UZK-DAArtikel 70 Ausstellungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016
Artikel 70 Ausstellungen (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Werden Ursprungserzeugnisse aus einem begünstigten Land oder Gebiet zu einer Ausstellung in ein anderes Drittland versandt und nach der Ausstellung zur Einfuhr in die Union verkauft, erhalten sie bei der Einfuhr in die Union die…