RIS AI
7 117 Treffer313 msnur geltende Fassungen
ZK-25605.4. Buchmäßige Erfassung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…Zollschuldbeträge Soweit Einfuhrabgabenbeträge im Rahmen der Überlassungsfiktion entstanden sind, sind diese selbst zu berechnen, in der Abrechnung getrennt von anderen Einfuhrabgabenbeträgen auszuweisen und mit der Vorlage der Abrechnung zu entrichten (Selbstberechnung). Eine bescheidmäßige Mitteilung erfolgt nicht, da die Zollanmeldung zur Überlassung in den zollrechtlich freien…

ZK-25605.3. Inhalt und Form der Abrechnung
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

…einzelner Unterlagen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Erledigung des Verfahrens, sowie der allenfalls vorliegenden Handelspapiere als Abrechnung anerkannt werden. Ablichtungen dieser Unterlagen sind von der Überwachungszollstelle einzubehalten. Die Originale sind dem Beteiligten nach Einsichtnahme auszufolgen. 5.3.1.1. Reiseverkehr Wird die aV durch Wiederausfuhr im…

UZK-DAArtikel 175 Abrechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…oder der Endverwendung wird angegeben, dass der Inhaber der Bewilligung der Überwachungszollstelle die Abrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist für die Erledigung des Verfahrens vorlegen muss. Die Überwachungszollstelle kann jedoch von der Verpflichtung zur Vorlage der Abrechnung absehen, wenn sie diese für…

ZK-25605. Abrechnung
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

…auf eine einzelne Zollanmeldung beziehen, oder sich über einen monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Globalisierungszeitraum erstrecken. Im IM/EX-Verfahren dient die Abrechnung zur Gegenüberstellung von in das Verfahren übergeführten Waren und Veredelungserzeugnissen oder unverändertem Waren, die in ein anschließendes Zollverfahren übergeführt, aus dem Zollgebiet der…

UZK-IAArtikel 265 Abrechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 unverzüglich. Die Überwachungszollstelle kann den von dem Inhaber der Bewilligung ermittelten Betrag der Einfuhrabgaben akzeptieren. (2) Der Betrag der Einfuhrabgaben wird innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Übermittlung der Abrechnung an die Überwachungszollstelle gemäß Artikel 104…

UP-70008.6. Ausstellung von Ersatzpräferenznachweisen auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatznachweis)
geltende FassungRichtlinien19.01.2021

8.6. Ausstellung von Ersatzpräferenznachweisen auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatznachweis) 8.6.1. Grundsätzliches Art. 69 UZK-IA Werden Ursprungserzeugnisse, für die ein Präferenzursprungsnachweis vorliegt noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und werden der Überwachung einer Zollstelle in der Union unterstellt, so…

UZK-DAUnterabschnitt 1 Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 1 Ausstellung oder Ausfertigung von Ursprungsnachweisen Artikel 38 Mittel für die Beantragung und Ausstellung von Auskunftsblättern INF 4 (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Beantragung des Auskunftsblattes INF 4 kann mit anderen Mitteln als der elektronischen Datenverarbeitung erfolgen und muss…

UZK-IAArtikel 64 Ausstellung von Auskunftsblättern INF 4
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 64 Ausstellung von Auskunftsblättern INF 4 (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden können den Ausführer oder Wirtschaftsbeteiligten auffordern, vom Lieferanten ein Auskunftsblatt INF 4 einzuholen, das die Richtigkeit und Echtheit der Lieferantenerklärung bestätigt. (2) Das Auskunftsblatt INF 4 wird auf Antrag…

UZK-IAArtikel 308 Kontrollen und Ausstellung von Alternativnachweisen
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

Artikel 308 Kontrollen und Ausstellung von Alternativnachweisen (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Wird das Unionsversandverfahren beendet, führt die Bestimmungszollstelle auf Basis der Angaben der Unionsversandanmeldung, die sie von der Abgangszollstelle erhalten hat, Zollkontrollen durch…

LStR 2002 Rz 1232–123331.7 Ausstellung von Lohnzetteln im Insolvenzverfahren
geltende FassungRichtlinien14.12.2011

31.7 Ausstellung von Lohnzetteln im Konkurs- und AusgleichsverfahrenInsolvenzverfahren Rz 1232: § 67 Abs. 8 lit. g EStG 1988 sieht für Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen im Insolvenzverfahren eine vorläufige Besteuerung vor. Die ausgezahlten Bezüge sind - ausgenommen Kostenersätze im Sinne des § 26…

UZK-IAArtikel 76 Bedingungen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A bei Kumulierung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A bei Kumulierung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Bei Kumulierung gemäß den Artikeln 53, 54, 55 oder 56 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 stützen sich die zuständigen Regierungsbehörden des begünstigten Landes, bei denen die Ausstellung eines…

UP-46008.5. Ausstellung von WVB EUR. 1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

8.5. Ausstellung von WVB EUR. 1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder auf den Färöer der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand…

UP-47808.5. Ausstellung von WVB EUR.1 auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien08.04.2020

8.5. Ausstellung von WVB EUR.1 auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Syrien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines Teils…

UP-45208.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien20.04.2020

8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in der Türkei der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand…

UP-47008.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien19.05.2020

8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Algerien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher…

UP-47208.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien28.01.2026

8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Marokko der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher…

UP-47108.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien16.02.2021

8.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Tunesien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher…

UP-43008.2. Verfahren zur Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

…C 2024/3107 vom 03.05.2024, wurde im Anhang (Seite 8) die Bekanntmachung der Länder welche die Bedingungen fürDie elektronisch ausgestellten WVB enthalten eine elektronische Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und EUR-MED erfüllen, veröffentlicht und können diese akzeptiert werdeneindeutige Seriennummer sowie gegebenenfalls weitere…

UP-43008.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

8.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in einem EWR-Land der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Präferenznachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder…

UP-42008.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

8.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der EU oder in einem EFTA-Land der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Präferenznachweis im Hinblick auf…