…Namen und für Rechnung der Treibstoff AG, 1234 Wien, Heidemariestraße 12 (UID-Nr.: ATU87654321). Rz 1531: Ist der Dritte (Vermittler) nicht zur Ausstellung von Rechnungen oder Gutschriften mit gesondertem Ausweis der USt bevollmächtigt und legt er trotzdem eine Rechnung, so schuldet er nach § 11 Abs…
…bei denen die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses nach Formblatt A für Erzeugnisse beantragt wird, zu deren Herstellung Vormaterialien mit Ursprung in einem Land, mit dem eine Kumulierung zulässig ist, verwendet worden sind, auf die folgenden Belege: a)bei bilateraler Kumulierung auf den vom Lieferanten des Ausführers…
…der abkommensrechtlichen Freistellungsverpflichtung nachweisen zu können. Die für das Unternehmen "sicherste" Nachweisführung kann darin bestehen, die steuerliche Erfassung jener Einkunftsteile im anderen Staat zu belegen, die auf österreichischer Seite von der Besteuerung freigestellt werden (Besteuerungsnachweis). Als weitere Nachweise können Zeitaufzeichnungen, Reiseabrechnungen oder Unterlagen über das…
…Rz 157). Rz 706: Der letzte Satz des § 214 Abs. 1 BAO soll sicherstellen, dass im Interesse der Vermeidung von Willkür die Buchung stets in Übereinstimmung mit den Belegen erfolgt. Zu den sachlichen Gesichtspunkten, auf die hiebei Bedacht zu nehmen ist, zählen insbesondere die Bearbeitungsreihenfolge…
…enthalten. Das Duplikat gilt mit Wirkung vom Tag der Ausstellung des ursprünglichen Zeugnisses. (5) Um zu überprüfen, ob das Erzeugnis, für das ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A beantragt wird, mit den entsprechenden Ursprungsregeln übereinstimmt, können die zuständigen Regierungsbehörden zusätzliche Belege verlangen oder alle Kontrollen vornehmen…
…Verfahren/Verpflichtungen für das Ausstellen einer Erklärung zum Ursprung und Unterschrift Eine Erklärung zum Ursprung darf von einem Ausführer eines Erzeugnisses auf der Grundlage von Informationen ausgestellt werden, die belegen, dass das Erzeugnis die Ursprungseigenschaft besitzt, einschließlich von Informationen zur Ursprungseigenschaft der bei der Herstellung…
… 4a Abs. 7 Z 2 bis 4 EStG 1988) Rz 1345: Siehe oben Abschnitt 5.5.4a.1.2.2, Rz 1308 ff. 5.5.4a.7.2 Bewertung von Sachzuwendungen (§ 4a Abs. 7 Z 5 und 5a EStG 1988) Rz 1346: Sachzuwendungen sind für…
…Überwachung der Ausfuhr von Kulturgütern an den Außengrenzen der Union gewährleisten. Es sind zwei weitere Arten von Ausfuhrgenehmigungen vorgesehen: die spezifische offene Genehmigung, die für ein bestimmtes Kulturgut erteilt werden kann, dessen regelmäßige vorübergehende Ausfuhr aus der Union zur Verwendung und/oder Ausstellung in einem…
…Kennung oder Anzahl von Packstücken, c)jeden Hinweis auf die Waren selbst, d)eine von den Zollbehörden des Durchfuhrlands bzw. der Durchfuhrländer oder des Landes oder der Länder, in denen die Sendung aufgeteilt wurde, ausgestellte Bescheinigung über die Nichtbehandlung oder alle sonstigen Nachweise, die belegen…
…zu entnehmen. 8.6. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise Eine Ursprungserklärung bleibt 12 Monate nach dem Datum ihrer Ausstellung durch den Ausführer oder für einen längeren, von der Einfuhrvertragspartei bestimmten Zeitraum gültig. Die Zollpräferenzbehandlung darf innerhalb dieser Geltungsdauer bei der Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei beantragt werden…
…Erklärung auf und legt sie der Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei auf Verlangen vor. 8.2. Verfahren/Verpflichtungen für das Ausstellen einer EzU und Unterschrift Eine EzU wird von einem Ausführer eines Erzeugnisses auf der Grundlage von Informationen ausgestellt, die belegen, dass das Erzeugnis die Ursprungseigenschaft besitzt…
…Verfahren/Verpflichtungen für das Ausstellen einer Erklärung zum Ursprung und Unterschrift Eine EzU darf von einem Ausführer eines Erzeugnisses auf der Grundlage von Informationen ausgestellt werden, die belegen, dass das Erzeugnis die Ursprungseigenschaft besitzt, einschließlich von Informationen zur Ursprungseigenschaft der bei der Herstellung des Erzeugnisses…
…der eine EzU ausgestellt hat, bewahrt für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren nach dem Ausstellen dieser Erklärung oder für einen in den Rechtsvorschriften der Ausfuhrvertragspartei vorgesehenen längeren Zeitraum eine Kopie hiervon sowie andere Nachweise auf, die belegen, dass das Erzeugnis die Voraussetzungen für den…
…der eine Erklärung zum Ursprung ausgestellt hat, bewahrt für einen Zeitraum von mindestens vier Jahren nach dem Ausstellen dieser Erklärung eine Kopie hiervon sowie alle anderen Nachweise auf, die belegen, dass das Erzeugnis die Voraussetzungen für den Erhalt der Ursprungseigenschaft erfüllt. Die aufzubewahrenden Nachweise können…
…faktische oder konkrete Nachweise anhand der Kennung oder Nummerierung von Packstücken; c)eine von den Zollbehörden des Durchfuhrlands bzw. der Durchfuhrländer oder des Landes bzw. der Länder, in dem/denen die Sendung aufgeteilt wurde, ausgestellte Bescheinigung über die Nichtbehandlung oder alle sonstigen Nachweise, die belegen…
…faktische oder konkrete Nachweise anhand der Kennung oder Nummerierung von Packstücken; c)eine von den Zollbehörden des Durchfuhrlands bzw. der Durchfuhrländer oder des Landes bzw. der Länder, in dem/denen die Sendung aufgeteilt wurde, ausgestellte Bescheinigung über die Nichtbehandlung oder alle sonstigen Nachweise, die belegen…
…11 Abs. 5 GewO 1994 des Unternehmensübergangs unter Anschluss entsprechender Belege innerhalb von 6 Monaten nach Eintragung im Firmenbuch durch die Bezirksverwaltungsbehörde die Zurkenntnisnahme und Bewilligung von Geschäftsführerbestellungen bei Ausscheiden des bisherigen gewerberechtlichen Geschäftsführers die Entgegennahme etwaiger weiterer Gewerbeberechtigungen oder Erweiterung einer vorhandenen Gewerbeberechtigung, Eintragung…
8.6. Ausstellung von Ersatzpräferenznachweisen auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatznachweis) 8.6.1. Grundsätzliches Art. 69 UZK-IA Werden Ursprungserzeugnisse, für die ein Präferenzursprungsnachweis vorliegt noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und werden der Überwachung einer Zollstelle in der Union unterstellt, so…
…bei denen die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses nach Formblatt A für Erzeugnisse beantragt wird, zu deren Herstellung Vormaterialien mit Ursprung in einem Land, mit dem eine Kumulierung zulässig ist, verwendet worden sind, auf die folgenden Belege: a)bei bilateraler Kumulierung auf den vom Lieferanten des Ausführers…
8.5. Ausstellung von WVB EUR.1 auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Syrien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines Teils…