…Die Aufteilung der Vorsteuern hat nach dem Verhältnis der vermieteten zur privaten Nutzfläche zu erfolgen. 12.2.4.2.1a. Untergeordnete Privatnutzung von Gebäuden des Betriebsvermögens Rz 1919c: Ein zu 80% oder mehr betrieblich genutztes Gebäude gehört zur Gänze zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen. Ab dem 1…
…Jahre) verteilt abgesetzt werden. Rz 6472: Nicht eindeutig zuordenbare Instandsetzungsaufwendungen (zB Instandsetzung der gesamten Fassade, Erneuerung der Hauptwasser- oder Stromleitungen) sind entsprechend dem Verhältnis der Nutzflächen aufzuteilen. Ein untergeordnetes Ausmaß (weniger als 20%) der jeweils anders gearteten Nutzung bleibt dabei außer Betracht. Beispiel: Bei einem…
…sind dabei stets die Verhältnisse im Zeitpunkt der Veräußerung - somit bei Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts (und nicht der Zeitpunkt des Inkrafttretens der GrundanteilV 2016 mit 1.1.2016). Siehe dazu Rz 6447 ff. Bei Veräußerungen nach dem 31.12.2024 hat die Aufteilung des Veräußerungserlöses auf…
…0096). Rz 559: Die Aufteilung hat grundsätzlich nach der Nutzfläche der unterschiedlich (betrieblich und nicht betrieblich) genutzten Gebäudeteile zu erfolgen. Ergibt diese Ermittlungsmethode auf Grund der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles keine sachgerechten Ergebnisse, so kann auch ein anderer Aufteilungsmaßstab (insbesondere nach der Kubatur) herangezogen werden…
…1988) anzusehen. Rz 6519: Die Aufteilung wird primär durch die Zuordenbarkeit der Aufwendungen zum vermieteten oder privat genutzten Teil des Gebäudes bestimmt. Die Ermittlung der nicht direkt zuordenbaren Aufwendungen (zB Fassadenerneuerung) hat grundsätzlich nach dem Verhältnis der Gesamtnutzfläche des Gebäudes zu den vermieteten Flächen (vgl…
…88/13/0056). Die Aufteilung hat idR nach dem Verhältnis der Verkehrswerte von Gebäude einerseits und Grund und Boden andererseits zu erfolgen (VwGH 7.9.1990, 86/14/0084, Verhältnismethode). Wird die AfA vom Einheitswert berechnet, dann ist der gesamte Einheitswert, also einschließlich des auf…
…sowohl mit der Vermietung als auch mit der Eigennutzung stehen sind - soweit keine dieser beiden Veranlassungen völlig untergeordnet ist - als gemischt-veranlasst aufzuteilen. Ist eine Eigennutzung (an sich) jederzeit möglich, hat die Aufteilung dieser gemischt veranlassten Aufwendungen nach dem Verhältnis der Tage der Eigennutzung zu…
…und Entnahme von Liegenschaften: Aufteilung des Veräußerungserlöses vorrangig nach der Verhältnismethode (Rz 2635). Die Entnahme ist mit dem nach anerkannten Bewertungsmethoden zu ermittelnden Teilwert zu bewerten (Rz 2636). 7 Absetzung für Abnutzung (§§ 7 und 8 EStG 1988) Buchwertfortführung: Aliquote Berücksichtigung der Jahres-AfA beim Rechtsvorgänger…
…Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führenden Umsätze zu den übrigen Umsätzen in nicht abziehbare und abziehbare Vorsteuerbeträge aufteilen. Diese Methode ist aus Vereinfachungsgründen zusätzlich zu der Grundnorm des § 12 Abs. 4 UStG 1994 vorgesehen; sie macht eine exakte Zuordnung der Vorsteuern…
…3 als Werbungskosten abzugsfähig. Rz 295d: Die Beurteilungsgrundsätze hinsichtlich der Aufteilung/Nichtaufteilung der Fahrtkosten gelten für betrieblich veranlasste Reisen entsprechend: Die Fahrtkosten sind grundsätzlich nach dem Verhältnis der Anzahl der ausschließlich betrieblichen Zwecken gewidmeten Aufenthaltstage zur Anzahl der nicht ausschließlich betrieblichen Zwecken gewidmeten Aufenthaltstage aufzuteilen…
…Folgendes: Werden bisher von mehreren Rechtsträgern selbständig geführte Betriebe sodann von einem Rechtsträger gemeinsam geführt (zB Verschmelzung, Einbringung), prägt die bei jenem Betrieb getroffenen Entscheidung, dessen betriebliche Wertigkeit höher ist (zu beurteilen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, wie Unternehmenswert, Umsatzhöhe), die weitere Vorgangsweise beim "Nachfolgerechtsträger"…
…Eigenleistungen können auch auf andere Weise ermittelt werden, wenn dies zu einem sachgerechten Ergebnis führt. Rz 3057: Die Aufteilung kann auch nach dem Verhältnis des Marktpreises der Eigenleistung, sofern dieser Wert bestimmt werden kann, zum Marktpreis der nach § 23 UStG 1994 zu versteuernden Reiseleistungen erfolgen…
…einer Übertragung von Vermögen auf der Ebene von Körperschaften. Die Gegenleistung für die Vermögensübertragung wird jedoch grundsätzlich nicht der übertragenden Körperschaft, sondern ihren Gesellschaftern gewährt (zur Ausgliederung nach dem EU-UmgrG siehe jedoch Rz 760a ff). Bei den Gesellschaftern der spaltenden Gesellschaft kommt es wie…
…nach § 20 Abs. 4 Z 3 UmgrStG entsprechend dem Verhältnis der Verkehrswerte des Teilbetriebes X zum Gesamtverkehrswert der B-GmbH - somit 1 : 1 - um 50% in Höhe von 2.500 zu kürzen. In gleicher Höhe sind die Anschaffungskosten des A für die Beteiligung an der…
…an den übernehmenden Gesellschaften, entsprechend des nach § 36 Abs. 3 UmgrStG anzuwendenden § 36 Abs. 2 Z 1 UmgrStG, nach dem Verhältnis der Verkehrswerte der übernehmenden Gesellschaften aufzuteilen. Beispiel: Die natürlichen Personen A und B sind je zu 50% Gesellschafter der A-GmbH. Die Anschaffungskosten betragen…
…Steuerschuld von 6.984 Euro; davon entsprechend dem Verhältnis der stillen Reserven auf das erste Wirtschaftsgut 2.328 Euro, auf das zweite Wirtschaftsgut 4.656 Euro. Die 1. Rate der in 7 Raten zu entrichtenden Steuerschuld wird einen Monat nach Bescheidzustellung fällig; diese beträgt 997…
…und teilweise dem nichtunternehmerischen Bereich zuzurechnen sind, bei Vereinen zu verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten führen könnte, kann wie folgt vorgegangen werden: Rz 1247: DieHinsichtlich der Aufteilung der Vorsteuern, die teilweise dem unternehmerischen und teilweise dem nichtunternehmerischen Bereich zuzurechnen sind bei nichtunternehmerischer, erfolgt nach dem Verhältnis der Einnahmenaber…
…AG"). 3.6.2.2 Ermittlung des Aufteilungsschlüssels Rz 529: Die Aufteilung der Vorsteuern, die teilweise dem unternehmerischen und teilweise dem nichtunternehmerischen Bereich zuzurechnen sind, erfolgt nach dem Verhältnis der Einnahmen aus dem unternehmerischen Bereich (netto ohne USt) zu den Einnahmen aus dem nichtunternehmerischen Bereich…
…Eigenschaften, der Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks bei einer Veräußerung zu erzielen wären, wobei ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind. Dabei sind die rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zum maßgeblichen Stichtag zugrunde zu legen. Umstände, die nach dem maßgeblichen Stichtag eingetreten sind…
…Erträgen erzielt werden, keine Aufteilung der Quellensteuer auf die diesen Erträgen zugrundeliegenden Einkünfte zu erfolgen. Die ausländischen Quellensteuern sind daher jeweils auf die gesamte zufließende Ausschüttung bzw. den gesamten ausschüttungsgleichen Ertrag zu beziehen. Auch in diesem Rahmen kann die Verlustverrechnung nach dem Günstigkeitsprinzip erfolgen (§ 3…