6.1.9.2. Umsätze von Aufsichtsratsmitgliedern Rz 846: Steuerfrei sind die Leistungen von Mitgliedern des Aufsichtsrates oder Verwaltungsrates oder von anderen mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen. Die - die Überwachung der Geschäftsführung bezweckenden - Aufgaben des begünstigten Personenkreises ergeben sich aus einschlägigen gesetzlichen Vorschriften…
16.2.9c Aufsichtsrat Rz 5266f: Aufsichtsratsmitglied iSd § 22 Z 2 erster Teilstrich EStG 1988 ist, wer mit der Überwachung der Geschäftsführung einer Gesellschaft beauftragt ist. Dazu zählen in erster Linie die nach dem Aktiengesetz, dem GmbHG oder GenossenschaftsG bestellten Aufsichtsräte. Darüber hinaus werden aber…
15.4.5.8 Ferialpraktikanten Rz 976: Ferialpraktikanten stehen regelmäßig in einem Dienstverhältnis. Gerade ein Ausbildungs- oder Weiterbildungsverhältnis spricht zwingend dafür, dass Praktikanten in ihrer Tätigkeit angeleitet werden, sohin "unter der Leitung des Arbeitgebers" stehen (VwGH 31.3.1987, 86/14/0163). Auch eine differenzierte…
…Sensal des Dorotheums, einer Stundenbuchhalterin. Zum Zusammentreffen einer freiberuflicher mit einer vermögensverwaltenden Tätigkeit siehe Rz 5288a. Rz 5266c: Im Gesetz werden nur die Tätigkeiten als Hausverwalter und als Aufsichtsratsmitglied demonstrativ aufgezählt. Weitere Beispiele für die Einkünfte aus vermögensverwaltender Tätigkeit sind Masseverwalter (VwGH 19.12.1990…
…der Dienstwohnung eingeräumt, dann liegen bei ihm insoweit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor. Rz 4011a: Zur Behandlung von geldwerten Vorteilen als Zuwendung einer Privatstiftung siehe StiftR 2009 Rz 249 ff. Rz 4011b: Wird einem Dienstnehmer oder einem Aufsichtsratsmitglied einer Gesellschaft die Option eingeräumt, die von…
…Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988, als Aufsichtsratsmitglied und als Stiftungsvorstand. Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung besteht keine Verpflichtung zur Führung eines Wareneingangsbuches und einer Anlagenkartei. Rz 4139a: Die Pauschalierung ist nur auf eine unternehmerische Tätigkeit iSd UStG 1994 anwendbar. Das ergibt sich nach der ab…
…zu Vorzugspreisen darunter. Beiträge zur Altersversorgung von Aufsichtsratsmitgliedern oder Rückstellungen auf Grund von Pensionszusagen an solche sind ebenfalls zur Hälfte vom Abzug ausgeschlossen. Nicht unter das teilweise Abzugsverbot fällt jedoch der dem einzelnen Aufsichtsratsmitglied aus der Wahrnehmung seiner Tätigkeit erwachsene tatsächliche Aufwand, soweit ihm dieser…
… 86 Abs. 1 AktG idgF, wonach nur physische Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern bestellt werden können; zur "Drittanstellung" von Aufsichtsräten siehe insbesondere Rz 5266g). Da die gesellschaftsrechtliche Bestellung einer natürlichen Person zum Geschäftsführer von deren dienstrechtlicher Anstellung zu unterscheiden ist, ist die Drittanstellung eines Geschäftsführers einer GmbH…
…1992, 90/15/0100; GesBR). Aufsichtsräte einer Stiftung: Ein Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung, das hinsichtlich der Ausübung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied zwar weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat hierarchisch untergeordnet ist, aber nicht in eigenem Namen, für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung, sondern…
…Organstellungen bekleiden oder nicht (zB Prokurist). Personen, die gesellschaftsrechtlich vorgesehene Aufsichtsfunktionen weisungsfrei wahrnehmen (etwa Aufsichtsratsmitglieder bei Kapitalgesellschaften) sind nicht einem Dienstnehmer vergleichbar im geschäftlichen Organismus des Entgeltzahlers organisatorisch eingegliedert. Bei Personen, die gesellschaftsrechtlich vorgesehene Aufsichtsfunktionen bei Gesellschaften wahrnehmen, die nach ihrer inneren Verfassung dem monistischen…
…Abs. 2 der Verordnung beschriebenen Entgeltsgrenzen überschritten werden (zB Folgeprovisionen aus einer ehemaligen Vertretertätigkeit). Rz 8304: Unter § 1 Abs. 1 Z 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 417/2001 fallen nur: 1. Aufsichtsratsmitglieder nach dem Aktiengesetz 1965, BGBl. Nr. 98/1965, GmbH-Gesetz, RGBl. Nr…