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UP-66606. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien01.07.2026

6. Territoriale Auflagen 6.1. Unmittelbare Beförderung Die Waren müssen unmittelbar aus den USA in die EU befördert werden. Werden für die Zwecke der USA-Zoll-VO die Vorschriften über den nichtpräferenziellen Ursprung angewandt, muss der Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs auch den Nachweis enthalten, dass…

UP-65006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft…

UP-40026. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien21.01.2025

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der betreffenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungserzeugnisse, die aus den Vertragsparteien in ein Drittland ausgeführt und anschließend wiedereingeführt werden, gelten bei Wiedereinfuhr…

UP-52016. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wiedereingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft, es…

UP-40016. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der betreffenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus den Vertragsparteien in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten bei…

UP-44046. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien01.03.2021

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft…

UP-58006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien01.10.2020

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der EU oder in Kamerun, abgesehen von zulässigen Kumulierungsländern (ÜLG), erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus der EU oder Kamerun in ein Drittland ausgeführt und anschließend…

UP-57006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien19.02.2021

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der EU oder in Ghana, abgesehen von zulässigen Kumulierungsländern, erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus der EU oder Ghana in ein Drittland…

UP-73006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wiedereingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft, es…

UP-56006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien24.04.2020

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der EU oder in Côte d'Ivoire, abgesehen von zulässigen Kumulierungsländern, erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus der EU oder Côte d…

UP-80006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien29.06.2020

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich…

UP-72006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft…

UP-71006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien03.09.2020

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft…

UP-64006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien06.10.2020

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft…

UP-62006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien29.04.2020

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft…

UP-55006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien08.09.2023

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der EU oder in einem SADC-WPA-Staat, abgesehen von zulässigen Kumulierungsländern, erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus der EU oder einem…

UP-53006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich…

UP-44006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien13.05.2020

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich…

UP-40006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien08.05.2020

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in den ausführenden Vertragsparteien erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus den Vertragsparteien in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich…

UP-44036. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der EU oder in der Ukraine erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus der EU oder der Ukraine in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden…