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Findok · Richtlinien

UP-6660

6. Territoriale Auflagen

geltende FassungRichtlinie2026-0.552.384gilt ab 01.07.2026

Inhaltsverzeichnis der UP-6660

Wortlaut laut Findok

6. Territoriale Auflagen 6.1. Unmittelbare Beförderung Die Waren müssen unmittelbar aus den USA in die EU befördert werden. Werden für die Zwecke der USA-Zoll-VO die Vorschriften über den nichtpräferenziellen Ursprung angewandt, muss der Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs auch den Nachweis enthalten, dass die Waren unmittelbar aus den USA in die EU befördert wurden oder während ihrer Beförderung durch andere Länder unter zollamtlicher Überwachung verblieben sind oder dass die Waren, wenn sie in diesen Ländern gelagert oder aufgeteilt wurden, keine Veränderungen erfahren haben, die über das zur Erhaltung ihres Zustands notwendige Maß oder das Anbringen oder Beifügen von Marken, Etiketten, Siegeln oder sonstigen Unterlagen zur Sicherstellung der Einhaltung spezifischer Anforderungen hinausgehen. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist gemäß Artikel 59a UZK-IA nachzuweisen. Nähere Details siehe Abschnitt 8.3. 7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ist nicht von den VO umfasst.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.552.384
Stammnummer
84470
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 1)
Gültig
01.07.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF