RIS AI
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ZK-06122. Zurücknahme, Widerruf, Änderung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…dem Antragsteller bekannt waren oder bekannt hätten sein müssen, ergangen ist, und die bei Vorliegen richtiger bzw. vollständiger Tatsachen nicht hätte erteilt werden dürfen. Eine Änderung der Bewilligung betrifft insbesondere Änderungen jeglicher Art seitens des Kunden (zB Umfirmierung, neue Warenorte, neue Mitarbeiter, ...) oder organisatorische Änderungen…

RAE Rz 278–2883.13. Erlöschen der Zahlungserleichterung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…erlassen. Rz 285: Wurde für die Abgabenzahlungsschuld eines mit Beschwerde angefochtenen Abgabenbescheides eine Zahlungserleichterung bewilligt, so erlischt diese wegen Wegfalls der Abgabenzahlungsschuld, wenn die Beschwerde durch Aufhebung des Bescheides unter Zurückverweisung an die Abgabenbehörde (§ 278 Abs. 1 erster Satz BAO) erledigt wird. 3.13.3…

ZK-25001.3. Erneuerung, Änderung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…betroffenen Mitgliedstaaten durch einfache Mitteilung (Art. 261 UZK-IA). Die Mitteilung erfolgt durch Übersendung einer Bescheiddurchschrift im Wege des Competence Center - Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren in Schärding (E-Mail: CC-ZV.national-contactpoint-authorisations@bmf.gv.at) möglichst mittels E-Mail. 1.3.2. Rückwirkung Art…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…Pflichtveranlagungsgrund vor, kann ein Antrag auf ArbeitnehmerInnenveranlagung nicht mehr zurückgezogen werden und sind im Veranlagungsverfahren sämtliche Umstände für das betreffende Kalenderjahr zu berücksichtigen. Im Anlassfall ist daher auf Grund des vorliegenden Pflichtveranlagungstatbestandes die Zurückziehung des Antrages nicht möglich (weder im Rahmen des Berufungsverfahrens noch anderweitig).

ZK-25401.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…zulässig, wenn der Antragsteller (zusätzlich zur Erfüllung der Voraussetzungen für ein besonderes Verfahren gemäß Art. 211 Abs. 3 und 4 UZK) beabsichtigt, sämtliche Waren dieser Zollanmeldung der vorgeschriebenen Endverwendung zuzuführen. In den Fällen des Art. 163 Abs. 2 UZK-DA (zB vereinfachte Zollanmeldung, zentrale Zollabwicklung…

UZK-IAArtikel 15 Widerruf einer begünstigenden Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 15 Widerruf einer begünstigenden Entscheidung (Artikel 28 des Zollkodex) Eine nach Artikel 16 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 ausgesetzte Entscheidung wird von der entscheidungsbefugten Zollbehörde in den in Artikel 16 Absatz 1 Buchstaben b und c dieser Verordnung genannten Fällen widerrufen…

KStR 2013 Rz 250–2602.10.5 Ausnahmebescheid (§ 6a Abs. 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…der Antrag als rechtzeitig eingebracht, wenn die gemeinnützige Bauvereinigung ihn vor dem Beginn der Verwirklichung des geänderten Projektes oder binnen Monatsfrist nach Bekanntwerden der begünstigungsschädlichen Tatbestände bei der zuständigen Abgabenbehörde (seit 1.1.2021: Finanzamt für Großbetriebe) einbringt. Ein in einem Feststellungsantrag gemäß § 6a Abs…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…an Abgabenbehörden des Bundes ist nicht zulässig. Rz 129: Wird der jeweils zuständigen Abgabenbehörde im Zuge der elektronischen Abgabenerklärung oder Selbstberechnung der Zugriff auf einen in einem Urkundenarchiv iSd §§ 91b ff GOG gespeicherten Vordruck ermöglicht, liegt keine elektronische Übermittlung, sondern die Vorlage des Originals vor…

UZKArtikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 27 Rücknahme begünstigender Entscheidungen (1) Die Zollbehörden nehmen eine den Inhaber der Entscheidung begünstigende Entscheidung zurück, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a)die Entscheidung wurde auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen, b)der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen…

EStR 2000 Rz 820531.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…von Anträgen unterstützen. Die Bescheide bedürfen dann der Approbation durch das Bundesministerium für Finanzen. Die Zuzugsbegünstigung wird bescheidmäßig für die gesamte Begünstigungsdauer gewährt. Bei Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen durch Anwendung eines pauschalen Durchschnittssteuersatzes ist auch die Höhe des Durchschnittssteuersatzes iSd § 5 Abs. 1 ZBV 2016…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…gesetzlichen Berufsvertretung zuzuordnen ist, kann auch die Bestätigung über die Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft oder durch die Wirtschaftskammer entfallen, wenn ausschließlich die Wirkungen des § 1 Z 1 NeuFöG (Befreiung von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch eine Neugründung bzw. Betriebsübertragung unmittelbar veranlassten…

GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eines Vertragsverhältnisses hat allerdings auch keinen Einfluss auf die Vergebührung des ursprünglich abgeschlossenen Rechtsgeschäftes, da gemäß § 17 Abs. 5 GebG weder die Vernichtung der Urkunde, noch die Aufhebung des Rechtsgeschäftes, noch das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld aufheben (siehe Rz 1083 ff). Rz 1138…

RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ist nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Verrechnung von Abgabenansprüchen für Zeiträume vor der Insolvenzeröffnung ohne insolvenzrechtliche Einschränkungen in voller Höhe zulässig (VwGH 28.1.2003, 2002/14/0079; VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046). Die Aufrechnungslage ist bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…einer anderen das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen (VwGH 22.1.2001, 2000/17/0265). Die Erledigung einer Beschwerde durch das Verwaltungsgericht durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (§ 278 Abs. 1 BAO) ist ebenfalls eine das Beschwerdeverfahren abschließende Erledigung. …

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…sondern vom jeweiligen vom Zahlungserleichterungsansuchen bzw. von der Zahlungserleichterungsbewilligung umfassten Rückstand berechnet. Dementsprechend ist - im Gegensatz zur Neuberechnung (Aufhebung) der Stundungszinsen - bei der Neuberechnung (Aufhebung) der Aussetzungszinsen (§ 212a Abs. 9 BAO) und Herabsetzung (Aufhebung) des Säumniszuschlages (§ 217 Abs. 7 und 8 BAO) ausschließlich auf die…

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…die durch den Sicherstellungsauftrag begründeten Pfandrechte infolge Stattgabe der BerufungBeschwerde und somit Aufhebung des Sicherstellungsauftrages erlöschen würden. Rz 1558: Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages erworbene Pfandrechte dürfen erst der Verwertung zugeführt werden, wenn die Abgabe vollstreckbar geworden ist, es sei denn, dass aus den Gründen des …

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Satz BAO, wonach im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen hat, schlechthin die dadurch bewirkte Gutschrift auf dem Abgabenkonto. Rz 568: Für die Neuberechnung der Aussetzungszinsen oder die allfällige Aufhebung des Aussetzungszinsenbescheides bildet § 212a…

EStR 2000 Rz 156–1622.6.2 Allgemeine Verlustausgleichsverbote
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Verfahren endet mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens bzw. mit der Einstellung. Ist ein Insolvenzverfahren aufrecht, sind Gewinne, die diesem Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) zuzuordnen sind, von der 75%-Begrenzung ausgenommen, wobei es unerheblich ist, ob diese Gewinne, vor oder nach Eröffnung bzw. Beendigung des Verfahrens entstanden sind…

LStR 2002 Rz 91213.2.2 Antragslose Arbeitnehmerveranlagung (§ 41 Abs. 2a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Arbeitnehmerveranlagung ergangene Bescheid mit Beschwerde gemäß § 243 BAO angefochten werden. Auch eine ersatzlose Aufhebung des Bescheids kann mit einer Beschwerde gemäß § 243 BAO beantragt werden, wobei diese Beschwerde auf Aufhebung nicht begründet sein muss. Eine verspätet eingebrachte Beschwerde ist zurückzuweisen. Dem Steuerpflichtigen bleibt es unbenommen…

RAE23. entfällt
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

… 273 BAO zurückzuweisen ist, die Änderung oder Aufhebung des Nebengebührenbescheides im Rahmen der Berufungserledigung erfolgen. 23.2. Zu § 295 Abs. 3 BAO Rz 2006: Von der Bestimmung des § 295 BAO wird im Zusammenhang mit der Abgabeneinhebung lediglich Absatz 3 und auch dieser nur insoweit behandelt…