…an begünstigte Körperschaften im Sinne des § 4a Abs. 5 EStG 1988 für mildtätige Zwecke, für die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und zur Hilfestellung in nationalen und internationalen Katastrophenfällen steuerlich anerkannt. Geldzuwendungen, die ab dem 1.1.2012 an die in § 4a Abs…
…Gebührenbefreiungen Rz 656: Im GebG sind nachstehende sachliche Befreiungen angeführt (§ 14 TP 14 Abs. 2 GebG): | Z 1 | Armutszeugnisse, auch als Beilagen gebührenpflichtiger Eingaben und Protokolle | Z 2 | Zeugnisse, die im öffentlichen Fürsorgewesen beizubringen sind | Z 3 | Impfzeugnisse |…
…vornehmen (§ 4a Abs. 4a EStG 1988). 5.Einrichtungen, die im Wesentlichen mildtätigen Zwecken iSd § 37 BAO, der Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern, der Hilfeleistung in Katastrophenfällen, dem Umwelt, Natur- und Artenschutz dienen, oder die im Wesentlichen dem Betrieb eines behördlich genehmigten Tierheimes dienen (…
…die aufnehmende § 4a Abs. 2 Z 1 EStG 1988 befassen, auf mildtätigem Gebiet, in der Bekämpfung von Armut undKörperschaft erforderlich. Erfüllt somit die aufnehmende Körperschaft die Voraussetzungen des § 4a EStG 1988 Not in Entwicklungsländernnach Aufnahme der Vorgängerorganisation nicht, in der Hilfestellung in Katastrophenfällen, auf dem…
… 1 Abs. 3 Entwicklungszusammenarbeitsgesetz, die als Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern durch Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, welche zu einem Prozess des nachhaltigen Wirtschaftens und des wirtschaftlichen Wachstums, verbunden mit strukturellem und sozialem Wandel führen soll, Sicherung des Friedens und der menschlichen…
…Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schon aus anderen Umständen erweist (zB Aufhebung eines Konkursverfahrens mangels Masse; wenn eine Verlassenschaft armutshalber abgetan wird). Rz 2353: Dagegen scheint eine volle Wertberichtigung einer Forderung ungerechtfertigt, wenn der Steuerpflichtige wegen seines Interesses an der Weiterführung des Betriebes seines Schuldners keine Schritte…