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LStR 2002 Rz 248–2525.4 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Rückerstattung | Gutschrift | Anspruch auf das Pendlerpauschale und Einkommensteuer von unter 0 | Rz 811 ff 5.4.1 Allgemeines zum Pendlerförderung 5.4.1.1 Pendlerpauschale Rz 249: Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten…

LStR 2002 Rz 291–2965.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…Im März und im April können keine Werbungskosten in Anspruch genommen werden. Im Monat Februar steht kein Pendlerpauschale zu (weder hinsichtlich der ständigen Arbeitsstätte noch hinsichtlich des vorübergehenden Einsatzortes). Für den Monat März und April steht gegebenenfalls das Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und vorübergehendem…

LStR 2002 Rz 705–71410.5.1.2 Reisevergütungen - Fahrtkosten
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Im März und im April ist der Kilometergeldersatz steuerpflichtig. Im Monat Februar steht kein Pendlerpauschale zu (weder hinsichtlich der ständigen Arbeitsstätte noch hinsichtlich des vorübergehenden Einsatzortes). Für den Monat März und April steht gegebenenfalls das Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und vorübergehendem Einsatzort (Bankfiliale) zu…

LStR 2002 Rz 149–1624.2.2 Wohnraumbewertung (§ 2 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 290/2024)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…an, wenn die Wohnung nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen der Arbeitnehmer bildet. Rz 162g: Bei der Beurteilung ob eine Unterkunft als arbeitsplatznah zu qualifizieren ist, ist im Wesentlichen auf die rasche Erreichbarkeit der Arbeitsstätte abzustellen. Kann die Arbeitsstätte, unabhängig davon welches Verkehrsmittel genutzt wird, innerhalb…

LStR 2002 Rz 805–80811.10 Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Arbeitgeber statt, steht der Pendlereuro (und das Pendlerpauschale) im Wege der Veranlagung nach den Verhältnissen der entsprechenden Kalendermonate zu. Beispiel: Arbeitnehmer A ist von Jänner bis März 2021 2026 bei Arbeitgeber B beschäftigt. Die Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte beträgt 20 km (Massen-beförderungsmittel ist zumutbar). Der…

LStR 2002 Rz 10138–1021342.5.3 § 15 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…vermindern. Rz 10175: § 15 EStG 1988 - Verwendung von Montagefahrzeugen für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte (Rz 175) (1995) Die Firma stellt ihren Arbeitnehmern einen Klein-Lkw (Klein-Lkw ausgebaut als Service- oder Montagewagen) für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort zur Verfügung. Teilweise müssen die Arbeitnehmer täglich…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…zwischen Wohnung und Firmensitz hat grundsätzlich keine unmittelbare Bedeutung. Hält sich der Dienstnehmer jedoch häufig am Sitz der Firma auf, ist dies allerdings ein Hinweis, dass sehr wohl eine Arbeitsstätte am Sitz der Firma gegeben ist. Ad 4. Pauschale Spesenersätze für Telefongebühren, Internetanschluss, anteilige Miete…

LStR 2002 Rz 369–3745.9.18 KFZ
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

5.9.18 KFZ 5.9.18.1 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte Rz 369: § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (Pendlerpauschale) enthält eine abschließende Regelung; zusätzliche Werbungskosten können nicht geltend gemacht werden. Bei auswärtiger Beschäftigung siehe auch Stichwort "Familienheimfahrten", Rz 354. 5.9.18.2…

LStR 2002 Rz 263–2665.4.4 Vorgangsweise bei von der Wohnung aus angetretenen Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…des Sachbezugswertes nicht mit, es sei denn, der Arbeitnehmer begibt sich nach der Dienstverrichtung oder zwischendurch zur Verrichtung von Innendienst an die Arbeitsstätte und kehrt am selben Tag zu seiner Wohnung zurück. Ein Sachbezug ist hingegen für jene Fahrten anzusetzen, für die gemäß § 26 Z…

LStR 2002 Rz 267–2685.4.5 Pendlerpauschale bei Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ und bei Verwendung eines eigenen KFZ als Arbeitsmittel
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

5.4.5 Pendlerpauschale bei Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ und bei Verwendung eines eigenen KFZ als Arbeitsmittel Rz 267: Wird dem Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, steht kein Pendlerpauschale zu. Der Ausschluss stößt auf keine verfassungsrechtlichen Bedenken…

LStR 2002 Rz 269–2705.4.6 Vorgangsweise bei Kundenbesuchen auf dem Arbeitsweg
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…steuerpflichtig. Rz 270: Für eine auf Grund des Kundenbesuchs erforderliche zusätzliche Wegstrecke ist hingegen kein Sachbezug anzusetzen. 5.4.6.2 Verwendung eines arbeitnehmereigenen KFZ Rz 270a: Für die Entfernung der direkten Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung ist nach den allgemeinen Voraussetzungen das Pendlerpauschale zu berücksichtigen…

LStR 2002 Rz 75010.6.3 Übernahme der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten (Öffi-Ticket) gemäß § 26 Z 5 lit. b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…26 Z 5 lit. b EStG 1988 Rz 750a: Rechtslage bis 30.06.2021 (Jobticket): Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel begünstigt befördern lassen (Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln durch Zurverfügungstellung einer Streckenkarte). Die Zurverfügungstellung einer…

GK-04201.1. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden. Solche Verkehrsdienste werden als "Sonderformen des Linienverkehrs" bezeichnet. Zu den Sonderformen des Linienverkehrs zählen insbesondere: a)die Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte; b)die Beförderung von Schülern und Studenten zwischen Wohnort und Lehranstalt; c)die Beförderung von…

GK-04001.1. Linienverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden. Solche Verkehrsdienste werden als "Sonderformen des Linienverkehrs" bezeichnet. Zu den Sonderformen des Linienverkehrs zählen insbesondere: a)die Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte; b)die Beförderung von Schülern und Studenten zwischen Wohnort und Lehranstalt; c)die Beförderung von…

LStR 2002 Rz 168–1874.2.4 Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz (§ 4 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 314/2019)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…2015): § 4 (1) Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, gilt Folgendes: 1.Es ist ein Sachbezug von 2% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal 960…

LStR 2002 Rz 188–2034.2.5 Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplatzes (§ 4a der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008)
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…II Nr. 468/2008) Rz 188: § 4a (1) Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, das von ihm für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken, ist ein Sachbezug von…

LStR 2002 Rz 204–2074.2.6 Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrads oder Kraftrads (§ 4b der Sachbezugswerteverordnung idF BGBl. II Nr. 504/2022)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

… 4b. Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Kraftrad mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ist ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. Ein Sachbezugswert von Null ist…

LStR 2002 Rz 2074.2.6a Aufladen emissionsfreier Kraftfahrzeuge (§ 4c der Sachbezugswerteverordnung idF BGBl. II Nr. 504/2022)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

… 4 Abs. 1 Z 3 für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, gilt Folgendes: 1.Für das unentgeltliche Aufladen dieses Kraftfahrzeuges beim Arbeitgeber ist ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. 2.Ersetzt oder trägt der Arbeitgeber die Kosten für das…

LStR 2002 Rz 2715.4.7 Pendlerpauschale bei Werkverkehr und bei Zahlung des Öffi-Tickets durch den Arbeitgeber
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…a EStG 1988 keine Kosten, besteht kein Anspruch auf ein Pendlerpauschale. Ist für die Beförderungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Kostenersatz zu leisten, sind diese Kosten bis zur Höhe des jeweiligen Pendlerpauschales als Werbungskosten in der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber zu berücksichtigen oder können in…

LStR 2002 Rz 2725.4.8 Pendlerpauschale bei mehreren Dienstverhältnissen
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…bei einem weiteren Dienstverhältnis, welches grundsätzlich auch Anspruch auf ein volles Pendlerpauschale vermitteln würde, zusätzliche Wegstrecken für die Fahrten von der Wohnung zur weiteren Arbeitsstätte zurückgelegt, ist diese zusätzliche Wegstrecke im Rahmen der Veranlagung für das Ausmaß des Pendlerpauschales zu berücksichtigen. Wurde bei beiden Dienstverhältnissen…