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ZK-25003.5.2.2. Sonderfälle - Eigener Gebrauch
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…kann es sein, dass eine Person den Vertriebenenstatus hat und gleichzeitig in Österreich den Hauptwohnsitz gemeldet hat. In diesem Fall ist die Anwendung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung rechtens.) Sonderfälle - Eigener Gebrauch - Firmenfahrzeuge Im Sinne der Bestimmungen bedeutet: gehören das wirtschaftliche Eigentum wie Besitz, Leasing…

ZK-20301.2. Eingeschränkte Freimengen und Freigrenze (355)
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Waren"), in Verbindung mit § 1 Abs. 1a Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung, sofern es sich um nichtgewerbliche Einfuhren (Abschnitt 1.3.2) handelt. Von der Ermächtigung des Art. 8 Abs. 3 RL 2007/74/EG des Rates vom 20. Dezember 2007 wurde von Österreich insofern Gebrauch gemacht (siehe § 6…

LStR 2002 Rz 3535.9.10 Fachliteratur
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Österreichlexikon, Wörterbücher), Werke der Belletristik (VwGH 3.11.1981, 81/14/0022; VwGH 23.5.1984, 82/13/0184, jeweils AHS-Lehrer für Deutsch), Wanderkarten und Reiseführer (VwGH 28.4.1987, 86/14/0174, Geografieprofessor) oder "Who is Who in Österreich" (VwGH 17.9.1997…

VPR 2021 Rz 250–2632. Teil: Multinationale Betriebsstättenstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…als Betriebsstätte eingestuft zu werden (zeitliches Element). Räumlichkeiten, die ausländischen Unternehmen zur Erfüllung ihrer Tätigkeit in Österreich zur Verfügung gestellt werden, begründen in der Regel erst ab einer Verfügungsdauer von sechs Monaten eine Betriebsstätte (OECD-MK Art. 5 Z 28 und EAS 350, EAS 501…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Inland. Rz 49: Kraftfahrzeuge von Einzelunternehmern sind direkt der das Einzelunternehmen betreibenden natürlichen Person zuzurechnen. Im Falle der Verwendung eines im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeuges eines Einzelunternehmers mit Hauptwohnsitz in Österreich ist der Einzelunternehmer daher Verwender des Kraftfahrzeuges, womit ein dauernder Standort im Inland angenommen wird…

LStR 2002 Rz 10138–1021342.5.3 § 15 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…| Brutto | 348.000 S | Bemessungsgrundlage für Sachbezug | | Anschaffungskosten in Deutschland netto | 300.000 S | Zuzüglich Normverbrauchsabgabe (angenommen 12%) | 36.000 S | Zuzüglich österreichischer Umsatzsteuer 20% | 67.200 S | Bemessungsgrundlage für Sachbezugswert | 403.200…

VB-07200. Einführung
geltende FassungRichtlinien16.07.2021

…Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anlässlich der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr in Bezug auf die Konformität von Produkten durchzuführenden Kontrollen sind die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktüberwachung und die Konformität…

EStR 2000 Rz 7921–793130.1.5 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…7931: Das Vorliegen einer Betriebsstätte ist vom zuständigen Finanzamt zu beurteilen. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, ob der Sachverhalt auf österreichischer und auf Seite des Ansässigkeitsstaates des beschränkt Steuerpflichtigen korrespondierend beurteilt wird. Ein Besteuerungsnachweis der ausländischen Steuerverwaltung kann dabei als Indiz für deren…

LStR 2002 Rz 10696–1075642.5.9 § 26 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…ausschließlich zu Hause verrichten und beim Arbeitgeber über keinen Arbeitsplatz verfügen, wird die Wohnung des Arbeitnehmers als dessen Arbeitsstätte angesehen und werden die Fahrten zum Sitz des Arbeitgebers grundsätzlich als Dienstreisen anerkannt (siehe LStR 2002 Rz 703a bzw. 10703a). In analoger Auslegung der Bestimmung des …

LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…verbunden ist. Ist diese Bildungsmaßnahme als Berufsaus- oder -fortbildung zu qualifizieren, wenn laut Stellungnahme des Schulleiters eine vergleichbare Weiterbildungsmöglichkeit in Österreich nicht geboten wird und ein begründetes Interesse seitens der Schulleitung gegeben ist? Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes kann nicht von einer Fortbildungsmaßnahme ausgegangen werden…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…den österreichischen Vorschriften zu erfolgen (Art. 250 Abs. 2 letzter Satz UZK-IA), dh. also unter sinngemäßer Anwendung der §§ 37 bis 52 der Abgabenexekutionsordnung über die Verwertung beweglicher körperlicher Sachen (§ 77 Abs. 1 erster Satz ZollR-DG), gegebenenfalls aber auch unter Anwendung des in Finanzstrafsachen…

LStR 2002 Rz 330–3335.9.4.6 Einkunftsquellenbezogene Betrachtung nach der Verkehrsauffassung
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

…im Wohnungsverband für die Gutachtertätigkeit, gelegentlich auch für seine nichtselbständige Tätigkeit als Steuerberater, für die ihm ein Arbeitsplatz in der Kanzlei des Arbeitgebers zur Verfügung steht. Das Arbeitszimmer stellt für die nichtselbständige Tätigkeit (Steuerberater) keinen Mittelpunkt im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit…

LStR 2002 Rz 736–74010.5.3 Begünstigte Tätigkeiten iSd § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde handelt es sich dem Grunde nach um keine Außendienst- sondern um eine Innendiensttätigkeit, die allerdings nicht auf Dauer angelegt ist, sondern nur vorübergehenden Charakter hat. Eine vorübergehende Tätigkeit liegt daher vor, wenn am Einsatzort ein Arbeitsplatz zur Verfügung…

LStR 2002 Rz 124133a.2 Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Anlass zum Einschreiten (§ 25 Z 3 AVOG 2010). Für beschränkt Steuerpflichtige im Bereich der Finanzämter mit Sitz in Wien ist das Finanzamt Wien 1/23 zuständig (§ 15 Abs. 3 AVOG 2010). Erfolgt ein Lohnsteuerabzug, obwohl ein Doppelbesteuerungsabkommen Österreich kein Besteuerungsrecht zuweist, liegt die Zuständigkeit für…

UP-5000Einleitung
geltende FassungRichtlinien11.08.2021

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5000 (Arbeitsrichtlinie ESA-Staaten) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…

UP-4400Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.11.2021

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4400 (Arbeitsrichtlinie Länder die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU teilnehmen [SAP Länder]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen…

LStR 2002 Rz 10248–1027442.5.4.2 Rz 10248 bis Rz 10274
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 - Pendlerpauschale (Rz 259) (2003) ÖBB-Bedienstete haben ihren Arbeitsplatz teilweise in etwa 70 km Entfernung vom Wohnort. Wegen ungünstiger Arbeitszeiten und Verkehrsverbindungen ist die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich. Am Arbeitsplatz steht eine Schlafstelle zur Verfügung (Dreibettzimmer), die…

UP-4300Einleitung
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…NO, LI]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben…

VB-0330Anlage 8
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…Stephan Hering-HagenbeckSabine Frühwirth office@zoovienna.at www.zoovienna.at | nach vorheriger Abklärung in sehr beschränktem Ausmaß; Auflistung nicht möglich | HBLFA f. Gartenbau und Österreichische Bundesgärten Grünbergstraße 24 A-1130 Wien Tel.: 01/877 50 87813 59-0 E-Mail: office@bundesgaerten.at…

UP-4500Einleitung
geltende FassungRichtlinien18.07.2025

Die Arbeitsrichtlinie UP-4500 (Arbeitsrichtlinie Türkei Zollunion) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von demvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…