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LStR 2002 Rz 1213–121930 STEUERSCHULDNER (§ 83 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…durch § 83 Abs. 2 EStG 1988 vorgesehene Beschränkung der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers als Steuerschuldner für nicht einbehaltene und nicht abgeführte Lohnsteuer wirkt sich nur im Lohnsteuerverfahren aus, nicht aber auch im Verfahren zur Veranlagung zur Einkommensteuer (Nachholwirkung der Veranlagung). Fehler bei der Berechnung der laufenden…

LStR 2002 Rz 273–2755.4.9 Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro durch den Arbeitgeber
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…Stellt sich nachträglich heraus, dass nicht offensichtlich unrichtige Angaben des Arbeitnehmers zu einem falschen Ergebnis des Pendlerrechners geführt haben, wird der Arbeitnehmer im Rahmen einer Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 unmittelbar als Steuerschuldner in Anspruch genommen. Liegt dem Arbeitgeber kein L…

VereinsR 2001 Rz 553–5624 Kommunalsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…von ihm gestellten Arbeitnehmer, sondern nur für ihre grundsätzliche Qualifizierung. 4.2.3 Dienstzugeteilte Personen Rz 567: Bedienstete einer Körperschaft öffentlichen Rechts können nach diversen Ausgliederungsgesetzen dem ausgegliederten Unternehmen zur Dienstleistung zugewiesen werden. Diese zur Dienstleistung zugewiesenen Bediensteten gelten für die Kommunalsteuer als Dienstnehmer des…

UStR 2000 Rz 260219.1.2. Übergang der Steuerschuld in der Bauwirtschaft
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…wenn sie mit einem Gebäude fest verbunden sind, zB Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gaststätteneinrichtungen oder Einbauküchen. Folgende Leistungen sind, wenn sie als selbständige Hauptleistungen zu beurteilen sind, keine Bauleistungen: Ausschließlich planerische Leistungen (zB von Statikern, Architekten, Garten- und Innenarchitekten, Vermessungs- und Bauingenieuren). Beförderungsleistungen einschließlich des Be- und…

LStR 2002 Rz 92615.2 Arbeitnehmer (§ 47 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15.2 Arbeitnehmer (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) Rz 926: Arbeitnehmer ist eine natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Ob Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, richtet sich ausschließlich nach dem Bezug von Arbeitslohn im Sinne des § 25 EStG 1988 (siehe Rz 645 ff). Die in anderen…

LStR 2002 Rz 1208–121229 HAFTUNG (§ 82 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…besteht nur insoweit, als die Lohnsteuer nach Maßgabe der Verhältnisse, wie sie dem Arbeitgeber beim Steuerabzug erkennbar waren, unrichtig berechnet wurde. Hat daher der Arbeitgeber die Lohnsteuer unter Berücksichtigung von Freibetragsbescheiden bzw. Erklärungen des Arbeitnehmers über die Berücksichtigung des Alleinverdiener-(Alleinerzieher-)Absetzbetrages, des Familienbonus Plus…

LStR 2002 Rz 91815 ARBEITGEBER, ARBEITNEHMER (§ 47 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

15 ARBEITGEBER, ARBEITNEHMER (§ 47 EStG 1988) 15.1 Arbeitgeber (§ 47 Abs. 1 EStG 1988) 15.1.1 Allgemeines Rz 918: Arbeitgeber ist, wer Bezüge im Sinne des § 25 EStG 1988 auszahlt und den damit verbundenen wirtschaftlichen Aufwand trägt (VwGH 26.1.1994, 92/13/0148…

LStR 2002 Rz 1201–120226 ABFUHR DER LOHNSTEUER (§ 79 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Der Arbeitnehmer beantragt Insolvenz-Entgelt von 500 Euro. | Gehaltsabrechnung Mai: | | Brutto | 3.000,00 € | - SV-Beitrag | 540,00 € | - Lohnsteuer | 607,65 € | Netto | 1.852,35 € | - Exekution | 500,00 €…

LStR 2002 Rz 1194–120025 EINBEHALTENE LOHNSTEUER (§ 78 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…mitzuteilen. Die Berichtigung des Lohnzettels darf diesfalls erst erfolgen, wenn dem Arbeitgeber die zuwenig einbehaltene Lohnsteuer vorgeschrieben und diese vom Arbeitnehmer im Regresswege bezahlt wurde. Der Arbeitgeber ist keine Hilfsstelle des Finanzamtes, der vorgenommene Steuerabzug ist nicht als Steuerbescheid anzusehen (vgl. VwGH 15.02.1977…

LStR 2002 Rz 927–92915.3 Lohnsteuerabzug (§ 47 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…2019 die Lohnsteuer entsprechend der gesetzlich vorgesehenen Verpflichtung abgeführt, gilt dies nunmehr als freiwillige Lohnsteuerabfuhr. Hat der Arbeitgeber ohne inländische Betriebsstätte die Lohnsteuer nicht in der richtigen Höhe abgeführt, kann der Arbeitnehmer unmittelbar in Anspruch genommen werden. In diesem Fall liegt auch ein Pflichtveranlagungstatbestand vor…

LStR 2002 Rz 923–92515.1.5 Arbeitgeber bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) und Personalentsendung
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

15.1.5 Arbeitgeber bei Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) und Personalentsendung Rz 923: Bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften an Dritte ist derjenige als Arbeitgeber anzusehen, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb…

LStR 2002 Rz 81311.14 Berechnung der Lohnsteuer
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…oder abzurunden. Ergibt sich ein negativer Betrag, kann dies im Zuge der (Arbeitnehmer)Veranlagung zu einer SV-Rückerstattung führen (siehe Rz 811 ff). Beispiel: Monatslohn einer Angestellten mit zwei Kindern (Alleinerzieherabsetzbetrag) unter 18 Jahren, für die jeweils der halbe Familienbonus Plus beantragt wird, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge…

LStR 2002 Rz 11 PERSÖNLICHE STEUERPFLICHT (§ 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…verstorbenen Arbeitnehmer beim Rechtsnachfolger hat - wenn an den Rechtsnachfolger kein laufender Bezug bezahlt wird - auf Grund der vom Arbeitgeber beim verstorbenen Arbeitnehmer zu beachtenden Besteuerungsmerkmale zu erfolgen. Soweit solche Bezüge in die Veranlagung einzubeziehen sind, sind sie bei der Veranlagung der Einkommensteuer des verstorbenen Arbeitnehmers…

LStR 2002 Rz 912–91413.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Beträge als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 zu berücksichtigen. Rz 914: Lohnsteuer, die im Zuge von Prüfungen dem Arbeitgeber gemäß § 82 EStG 1988 als Haftungspflichtiger vorgeschrieben wurde, ist nach § 46 Abs. 1 EStG 1988 nur dann bei der Veranlagung des Arbeitnehmers zu…

LStR 2002 Rz 129238 ANMELDUNG DES ARBEITNEHMERS (§ 128 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

38 ANMELDUNG DES ARBEITNEHMERS (§ 128 EStG 1988) Rz 1292: Bei Antritt des Dienstverhältnisses hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unter Vorlage einer amtlichen Urkunde, die geeignet ist, seine Identität nachzuweisen, folgende Daten bekannt zu geben: Name, VersicherungsnummerSozialversicherungsnummer gemäß §§ 30c ASVG 31 ASVG (wurde eine solche nicht…

LStR 2002 Rz 121229a Haftung bei Beauftragung zur Erbringung von Bauleistungen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…§ 67a Abs. 3 ASVG ist anzuwenden und sieht vor, dass als Leistungszeitpunkt der Kalendertag gilt, an dem die entscheidende Rechtshandlung zur Erfüllung der Werklohnschuld gesetzt wurde; den Zeitpunkt der entscheidenden Rechtshandlung hat das Auftrag gebende Unternehmen nachzuweisen. Abweichend davon ist der dem Leistungszeitpunkt vorangehende Kalendertag…

KfzBStR 2021 Rz 1470–1472C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…wird (somit bei widerrechtlicher Verwendung), ist die Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet (siehe Rz 54 ff). Diese Person ist auch dann Steuerschuldner, wenn das Kraftfahrzeug nicht für diese Person zugelassen werden darf. Für die Verwirklichung des Tatbestandes der…

LStR 2002 Rz 1234–123932 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…0975/69), die tatsächliche Nachprüfung unter Beachtung der Verpflichtungen gemäß § 87 EStG 1988 ermöglicht wird. Rz 1235: Der Arbeitnehmer hat bei Prüfungshandlungen den sich aus § 88 EStG 1988 ergebenden Verpflichtungen nachzukommen. Rz 1235a: Die Lohnsteuerprüfung umfasst neben der Überprüfung der Einhaltung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und…

LStR 2002 Rz 1068–106919.2.4 Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrages und der Freigrenze
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…im Jahr 2023 800 Euro, Sonderzahlungen (UZ und WR je 800 Euro) = 1.600 Euro 1.600 Euro sind zur Gänze steuerfrei (die Sonderzahlungen überschreiten nicht das begünstigte Jahressechstel, sie sind zwar höher als der Freibetrag des § 67 Abs. 1 EStG 1988 von 620…

GK-09003. Steuerschuldner
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

3. Steuerschuldner (1) Steuerschuldner ist gemäß § 3 Z. 2 KfzStG 1992 diejenige Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet. Als Steuerschuldner wird daher regelmäßig diejenige Person anzusehen sein, die das Kraftfahrzeug zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes lenkt. (2) Tritt in der…