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14 Treffer1516 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 820531.6.2 Zuzugsbegünstigungsbescheid
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Bundesweite Fachbereich kann das Bundesministerium für Finanzen bei der Erledigung von Anträgen unterstützen. Die Bescheide bedürfen dann der Approbation durch das Bundesministerium für Finanzen. Die Zuzugsbegünstigung wird bescheidmäßig für die gesamte Begünstigungsdauer gewährt. Bei Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen durch Anwendung eines pauschalen Durchschnittssteuersatzes ist auch…

ZK-1770Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.09.2022

…Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»

MO-8501Einleitung
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

…im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»1. Jänner 2007

ZT-7000Einleitung
geltende FassungRichtlinien08.02.2021

…Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»11. März 2008

MO-8600Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»1. März 2007

AH-4120Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.11.2010

…im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»11. Jänner 2008

AH-4110Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.11.2010

…im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»11. Jänner 2008

VS-1120Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2002 Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»

MO-8700Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

…Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»01. Jänner 2007

ZK-0612Einleitung
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»17. Juli 2006

ZT-2500Einleitung
geltende FassungRichtlinien15.02.2007

…Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»6. Februar 2007

ZT-2510Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.02.2007

…Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»1. Februar 2007

ZT-3400Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.01.2021

…im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»14. Dezember 2006

ZK-2500Anhang 1: Richtlinien zur Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien01.12.2022

…Anerkennung der Buchhaltung als Aufzeichnungen 6 Geltungsdauer der Bewilligung 6 a Beginn der Geltungsdauer (TT.MM.JJJJ) Soll die Bewilligung nicht rückwirkend erteilt werden, ist das Approbationsdatum anzugeben. Bei rückwirkender Erteilung darf der Rückwirkungszeitraum nicht länger als ein Jahr vor dem Zeitpunkt der Antragstellung betragen…