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Findok · Richtlinien

AH-4120

Einleitung

geltende FassungRichtlinieBMF-010302/0031-IV/8/2013gilt ab 01.11.2010

Inhaltsverzeichnis der AH-4120

Wortlaut laut Findok

  Die Arbeitsrichtlinie » AH-4120 (Textilwaren wPVV (Einfuhr »AH-4120wPVV) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen, » die für bestimmte Textil- und Bekleidungserzeugnisse, die nach Be- oder Verarbeitung in bestimmten Drittländern wieder in die Gemeinschaft eingeführt werden, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»11. Jänner 2008

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0031-IV/8/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0106-IV/8/2007
Stammnummer
31917
Enthalten in Fassung
2, 3 (geltend: 3)
Gültig
01.11.2010 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF