Findok · Richtlinien
AH-4120
Einleitung
geltende FassungRichtlinieBMF-010302/0031-IV/8/2013gilt ab 01.11.2010
Inhaltsverzeichnis der AH-4120
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie » AH-4120 (Textilwaren wPVV (Einfuhr »AH-4120wPVV) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen, » die für bestimmte Textil- und Bekleidungserzeugnisse, die nach Be- oder Verarbeitung in bestimmten Drittländern wieder in die Gemeinschaft eingeführt werden, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok»11. Jänner 2008
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0031-IV/8/2013
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0106-IV/8/2007
- Stammnummer
- 31917
- Enthalten in Fassung
- 2, 3 (geltend: 3)
- Gültig
- 01.11.2010 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF