Findok · Richtlinien
AH-4120
Einleitung
überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0106-IV/8/2007gilt ab 19.12.2007
Inhaltsverzeichnis der AH-4120
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 19.12.2007 bis 31.10.2010.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie » Textilwaren wPVV (»AH-4120) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » die für bestimmte Textil- und Bekleidungserzeugnisse, die nach Be- oder Verarbeitung in bestimmten Drittländern wieder in die Gemeinschaft eingeführt werden dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, Approbationsdatum der Stammfassung in der Findok» Jänner 2008
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0106-IV/8/2007
- Stammnummer
- 31917
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 3)
- Gültig
- 19.12.2007 bis 31.10.2010
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF