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VS-11301.1.5. Begünstigter
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…Grenzen des Anwendungsgebietes eingeführt (§ 92 Zollrechts-DG idF der Novelle 1995) oder aus einem Mitgliedstaat eingebracht (§ 6 Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung in Verbindung mit § 92 Zollrechts-DG idF der Novelle 1995) oder aus Zolllagern für gewerblich verwendete Luftfahrzeuge zum Verbrauch beim Verkehr über die Grenze des Anwendungsgebietes entnommen…

ZK-203010.5. Bordvorräte (340)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…5.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Vorräte an Lebensmitteln, Getränken und sonstigen Waren, die zum Verbrauch oder zur einmaligen Verwendung durch Reisende und Besatzung an Bord von im Verkehr über die Grenze des Anwendungsgebietes eingesetzten, gewerblich verwendeten Beförderungsmitteln dienen, in denen ein derartiges Service üblich ist (§…

VB-04042. Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…1 ZollR-DG haben die Zollbehörden und die Zollorgane ua. an der Vollziehung von Verboten und Beschränkungen des Besitzes oder der Verwendung von Waren im Verkehr über die Grenzen des Anwendungsgebietes mitzuwirken. Demgemäß haben die Zollbehörden und die Zollorgane an den Verboten und Beschränkungen des…

VS-10005. Zollrechtliche Behandlung von Verbrauchsteuerwaren
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…UZK-IA, UZK-DA, sowie einschlägiges Völkerrecht) in allen nicht vom UZK erfassten unionsrechtlich und innerstaatlich geregelten Angelegenheiten des Warenverkehrs über die Grenzen des Anwendungsgebietes, einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- und Ausgangsabgaben), soweit die Vollziehung dieser Angelegenheiten der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich…

ZK-2030Anhang 8B: Kurznummern für Einfuhrabgabenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…301, 355 Unter Proviant sind Waren der Kapitel 1 bis 24 zu verstehen, die als Vorräte an Lebensmitteln und Getränken zum Verbrauch durch die Reisenden und die Besatzung an Bord von im Verkehr über die Grenze des Anwendungsgebietes eingesetzten, gewerblich verwendeten Beförderungsmitteln dienen, in denen…

ZK-25403.4. Übertragung von Waren der Endverwendung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…neuerlich an einen anderen Bewilligungsinhaber übertragen werden. 3.4.2. Übertragung innerhalb des Anwendungsgebietes Die Förmlichkeiten der Übertragung sind in der Bewilligung vorab nach den Bedürfnissen des Einzelfalles festzulegen. Jedenfalls ist zu gewährleisten, dass für die Waren der Endverwendung zu jeder Zeit aufgrund der Aufzeichnungen…

ZK-15801.14. Inhaber des Verfahrens - Artikel 5 Z 35 UZK
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

… nach Lohnveredelung der bei der Einfuhr angemeldete Statistische Wert der unveredelten Waren zuzüglich aller im Anwendungsgebiet für die Veredelung und für die Beförderung der Waren vom Grenzort bei der Einfuhr bis zum Grenzort bei der Versendung/Ausfuhr entstandenen Kosten einschließlich des Wertes der Zutaten und…

AH-11103. Maßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.06.2016

…Maßnahmen § 29 Abs. 1 ZollR-DG legt eine Mitwirkungspflicht der Zollbehörden und Zollorgane am Vollzug von Verboten und Beschränkungen des Besitzes, der Verbringung oder der Verwendung von Waren im Verkehr über die Grenzen des Anwendungsgebietes fest. Die außenwirtschaftsrechtlichen Maßnahmen, die davon betroffen sind, sind für…

VS-10006.4.3. Steuerbefreiungen im Rahmen der Einfuhr aus Drittländern
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Abschnitt 4.7.5.). Diese Regelung wird gemäß § 92 ZollR-DG auf alle weiteren Beförderungsmittel und auf gewerblich genutzte Wasser- und Luftfahrzeuge, die sich über die Grenze des Anwendungsgebietes bewegen, erweitert. Für Treibstoffe, die in anderen Behältnissen als dem Hauptbehälter des Fahrzeugs oder dem Reservebehälter…

ZK-22608.3.1. Suchverfahren im C-TIR
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…erledigen. Das gleiche gilt, wenn die Suchanzeige von einer im Anwendungsgebiet gelegenen Zollstelle gemeinsam mit einer Abfrage zurücklangt, wonach zwischenzeitlich zur Ersterfassung eine korrespondierende Erfassung der Erledigung vorgenommen worden ist. (5) Antwortet die Bestimmungs(zoll-)stelle nicht innerhalb von drei Monaten nach Absendung der Suchanzeige…

ZK-26303. Ausfuhr und Wiederausfuhr
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…den Einfuhrabgaben befreit sind Vorräte an Lebensmitteln, Getränken und sonstigen Waren, die zum Verbrauch oder zu einmaliger Verwendung durch die Reisenden und die Besatzung an Bord von im Verkehr über die Grenze des Anwendungsgebietes eingesetzten, gewerblich verwendeten Beförderungsmitteln dienen, in denen ein derartiges Service üblich…

UP-52012. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

2. Anwendungsbereich Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst a) für die Gebiete, in denen der Vertrag über die EU und der AEUV unter den in diesen Verträgen festgelegten Bedingungen angewendet werden, und b) für das Gebiet Neuseelands und die ausschließliche Wirtschaftszone, den Meeresboden und den…

UP-40012. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst…

UP-40022. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung, je nach Stand der Matrix über Kumulierungsmöglichkeiten, verlautbart im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich…

UP-61002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.02.2025

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf Ursprungserzeugnisse der EU oder Chiles Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst das Gebiet der EU und das Gebiet Chiles. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst auch deren Hoheitsgewässer. Die auf hoher See befindlichen Schiffe, einschließlich deren…

UP-73002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf Ursprungserzeugnisse der EU oder Vietnams Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst das Gebiet der EU und das Gebiet Vietnams.

UP-40002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien08.05.2020

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst…

UP-45102. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien17.04.2020

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Türkei sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/Zollthemen/Für Unternehmenzoll/Ursprung und Präferenzenfuer…

UP-48102. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien19.01.2016

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet grundsätzlich nur bei der Einfuhr in die EU auf Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Harmonisierten Systems Anwendung, sofern diese Ursprungserzeugnisse Andorras sind. Nur für in der EU aus unverarbeitetem Tabak (der sich im zollrechtlich freien Verkehr befinden…

VS-10002.5. Sachlicher Anwendungsbereich der SystemRL
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

2.5. Sachlicher Anwendungsbereich der SystemRL Der SystemRL unterliegen Verbrauchsteuern, die mittelbar oder unmittelbar auf den Verbrauch bestimmter Waren (vstW) erhoben werden, mit Ausnahme der Mehrwertsteuer und anderer von der Union festgelegter Abgaben (zB Zoll). Zur Umschreibung dieser vstW und damit ihres sachlichen Anwendungsbereichs verweist…