…die vom Reisebüro für den Bus-Inlandsanteil im Reisepreis enthaltene und nicht in der Rechnung ausgewiesene USt bei dem die Reise einkaufenden Unternehmer nicht abzugsfähig ist. 23.1.2.3.3. Betriebsausflug Rz 2967: Der Betriebsausflug fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich des § 23 UStG 1994…
…6 Abs. 2 UStG 1994 ist nicht vorgesehen (zB Lieferung von Gebäuden). Gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 steuerfreie Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (zB Gebäude), die nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UStG 1994 fallen (siehe Rz 2881), können…
… 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UStG 1994 fällt (vgl. Rz 2881). Bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von Photovoltaikanlagen gilt dies auch dann, wenn sich der Landwirt vertraglich die…
…Allgemeines, Anwendungsbereich, Überwiegen, vertretbare und teilbare Sachen, Verhältnis zum Eigenverbrauch Rz 1916: Von § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 sind nur jene Aufwendungen erfasst, die zwar für Zwecke des Unternehmens erfolgen, aber auf Grund der genannten ertragsteuerlichen Vorschriften vom Abzug ausgeschlossen sind…
…gilt eine Aufbewahrungspflicht von 12 Jahren. Für Grundstücke, die nicht in den Anwendungsbereich des 1. StabG 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, fallen, gilt eine Aufbewahrungsfrist von 12 Jahren (bzw. von zweiundzwanzig Jahren, gemäß § 12 Abs. 10a UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 76/2011). …
…von Realteilungen nicht als steuerbare Umsätze im Sinne des UStG 1994. Das bedeutet, dass auf Grund der Realteilung weder ein steuerbarer Umsatz bewirkt, noch die Verpflichtung zur Vornahme von Vorsteuerberichtigungen nach § 12 Abs. 10 bzw. 11 UStG 1994 ausgelöst werden (vgl. VwGH 5.7.1994…
…siehe VwGH 1.9.2015, 2012/15/0234. Zur Übertragung des Betriebes einer GmbH auf eine mit ihren Gesellschaftern gegründete KG siehe KStR 2013 Rz 797. Rz 1497: Reine Innengesellschaften können weder Unternehmer im Sinne des UStG 1994 noch Arbeitgeber sein. Diese Funktionen kommen dem…
…Qualifikation des Rückforderungsanspruches im Insolvenzverfahren Rz 2087: Siehe Rz 2404 und Rz 2405. Randzahlen 2088 bis 2100: derzeit frei. 12.11. Änderung der Verhältnisse beim Umlaufvermögen und sonstigen Leistungen Rz 2101: Als Anwendungsbereich der Bestimmung des § 12 Abs. 11 UStG 1994 kommt in Betracht: Umlaufvermögen…
…dieser Bestimmung. Zur Steuerfreiheit der Einfuhr sowie des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Hilfsgütern, zB Schutzmasken (Textilschutzmasken, Papierschutzmasken, FFP2- und FFP3-Schutzmasken), Schutzkleidung, Schutzhandschuhen, Gesichtsschildern, Desinfektionsmitteln siehe Rz 1025 sowie Rz 3941. 28.2. Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen (§ 28 Abs. 52 UStG 1994) 28.2.1…
…zu versteuern bzw. bei Körpersportvereinen unecht befreit (§ 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994). § 5 Z 6 KStG 1988 ist auf den Verein ab der Veranlagung für das Jahr 02 anzuwenden (Anwendungsfall des § 18 KStG 1988, siehe KStR 2013 Rz 1415 bis 1420). Die Befreiung…
…lit. a UStG 1994. Frühestens mit Ablauf des Monats Juni 2020 (bei späterer Rechnungslegung Juli 2020) kann der Fahrzeughändlerinländische Endkunde B gegenüber dem Finanzamt einen Anspruch auf 16,67% der (bereits im Mai 2020 vom Fahrzeughändler A an das Finanzamt entrichteten) Normverbrauchsabgabe geltend machen. Die…
…in der Regel eine unselbständige Nebenleistung zur Lieferung des Grundstücks darstellen. Erfolgt die Einräumung solcher Rechte nicht im Gefolge einer Grundstückslieferung, fällt die Einräumung dieser Rechte nicht in den Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994. Die Einräumung oder Übertragung eines…
…entsprechende Fälligkeitstag auch in weiteren Verfahren einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht mehr geändert werden und ist somit unverschiebbar. Eine Änderung des Fälligkeitstages tritt daher durch eine Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben (§ 201 BAO und § 202 BAO sowie § 21 Abs. 3 UStG 1994) nicht ein. Auch durch ein Zahlungserleichterungsansuchen…
…des Luganer Sees, Martinique, Mayotte, Melilla, Réunion, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, San Marino, Vatikan sowie ab 1.1.2021 das Vereinigte Königreich (einschließlich Insel Man). Nordirland gilt ab 1.1.2021 nur hinsichtlich sonstiger Leistungen als Drittland. Insbesondere können die Sonderregelungen gemäß § 25a UStG 1994…
…6 Abs. 1 Z 3 lit. d UStG 1994 (siehe dazu Rz 727 bis Rz 731). Rz 1303 bis 1312 mit den darin enthaltenen allgemeinen Ausführungen zur Personenbeförderungsleistung gelten sinngemäß auch für den Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes von 13%. Randzahlen 1440 bis 1443: derzeit frei.
…Anwendungsbereich des § 4 Abs. 9 UStG 1994 (Normalwert) vor. Erfolgt die Verrechnungspreiskorrektur ertragsteuerlich durch eine verdeckte Ausschüttung oder verdeckte Einlage (kein Ansatz von Verrechnungspreisforderungen und -verbindlichkeiten durch die Konzernunternehmen), kommt es auch zu keiner Änderung der Bemessungsgrundlage gemäß § 16 UStG 1994. Liegen im Sinne des…
…nicht in den Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Z 26 UStG 1994 (EuGH 9.3.2023, Rs C-42/22, Generali Seguros SA). Siehe auch Rz 851. Rz 992: Aus Vereinfachungsgründen kann die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 26 UStG 1994 auch in den…
…hat im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 11 und 12 UStG 1994 sowie des § 27 Abs. 1 UStG 1994 davon auszugehen, dass der Lieferant oder Erbringer der sonstigen Leistung ein Unternehmer und der Empfänger ein Nichtunternehmer ist, wenn ihr keine gegenteiligen Informationen (zB UID des Empfängers…
…davon, wann die tatsächliche Zahlung erfolgt, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist. Rz 386: Erklärt eine Plattform im Anwendungsbereich des § 3 Abs. 3a UStG 1994 einen zu niedrigen Steuerbetrag, weil der Lieferant ihr gegenüber falsche Angaben gemacht hat, schuldet sie den Mehrbetrag nicht, wenn…
…fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994. Als eigene Wirtschaftsgüter sind ua. Autotelefone, Taxameter, Funkeinrichtungen und dgl. anzusehen. Rz 1951: Der Begriff der Miete bestimmt sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Rz 1952: Nicht vom Vorsteuerabzug…