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EStR 2000 Rz 7748–775029.5.5.6 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Anstalt oder Trust) steuerlich als intransparent zu behandeln ist, gilt (nur) für Zwecke des KESt-Abzuges Folgendes: Der Stiftungsvorstand (bzw. das zur Vertretung befugte äquivalente Verwaltungsorgan) hat gegenüber der kuponauszahlenden Stelle eine schriftliche (Anleger-)Erklärung abzugeben. Aus dieser muss zweifelsfrei hervorgehen, dass der Stiftungsvorstand (bzw…

EStR 2000 Rz 797230.1.7.7 Zusätzliche Nachweise für ausländische Körperschaften
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Anstalt oder Trust) steuerlich als intransparent zu behandeln ist, gilt (nur) für Zwecke des KESt-Abzuges Folgendes: Der Stiftungsvorstand (bzw. das zur Vertretung befugte äquivalente Verwaltungsorgan) hat gegenüber der kuponauszahlenden Stelle eine schriftliche (Anleger-)Erklärung abzugeben. Aus dieser muss zweifelsfrei hervorgehen, dass der Stiftungsvorstand (bzw…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Verfügung gestellt werden können (Sec. IV Rz 9 CRS-Kommentar). Es ist auch möglich, dass ein meldendes Finanzinstitut die Informationen einer Selbstauskunft mündlich einholt (FAQ 810 vom Juni 2016Februar 2019 zu Sec. II-VII). Darüber hinaus ist es zulässig, dass Fragen zur steuerlichen Ansässigkeit so…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…angemessene Anstrengungen, um diese zu erhalten. Dies bedeutet, dass das meldende Finanzinstitut zumindest den Kontoinhaber darum ersucht, eine Selbstauskunft mit Steueridentifikationsnummer vorzulegen, sofern diese verfügbar ist. Wenn das meldende Finanzinstitut weiterhin angemessene Anstrengungen betreibt, um die Steueridentifikationsnummer bis zum Ende des zweiten Kalenderjahrs, das dem…

KStR 2013 Rz 1243–124716.2.3.3 Durchführung des Anrechnungsverfahrens (§ 10 Abs. 6 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…1988 die nach Rz 1242 ermittelte. Sie ist als steuerpflichtige Betriebseinnahme in die Steuerbemessungsgrundlage der österreichischen Muttergesellschaft aufzunehmen. Beispiel: Die österreichische A-AG erhält aus ihrer 9-prozentigen Beteiligung aus der ausländischen X-AG (Staat mit umfassender Amtshilfe) im Jahr 2012 eine Gewinnausschüttung von 85…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…des § 71 GMSG dar. Die fortgesetzte Nennung dieser Versicherungsarten auf der Liste der ausgenommenen Konten in § 2 der GMSG-DV erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarstellung. Rz 99: Begräbniskostenversicherungen stellen ungeachtet eines vorhandenen Barwerts bzw. Rückkaufswerts keine Finanzkonten im Sinne des § 71 GMSG dar…

EStR 2000 Rz 7760–776129.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988) Rz 7760: Voraussetzung für die Befreiung in persönlicher Hinsicht ist, dass sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner aus dem Geschäft eine inländische oder ausländische Bank ist. Die Qualifikation als Bank richtet sich nach den Grundsätzen des BWG. Zu…

EStR 2000 Rz 8319–832535 Mitteilung bei Auslandszahlungen (§ 109b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…umschriebenen Tätigkeiten unterliegen der Mitteilungspflicht, wenn sie im Inland ausgeübt worden sind. Gleiches gilt für im Inland ausgeübte Leistungen, die auf Grund einer mitunternehmerischen Beteiligung im Rahmen § 22 Z 3 EStG 1988 erbracht werden. Zur Ausübung im Inland siehe Rz 7916 ff, die entsprechend gelten.…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Adresse des Hauptsitzes des Rechtsträgers verlassen (§ 45 Abs. 1 GMSG). Enthält die Selbstauskunft Hinweise darauf, dass der Kontoinhaber in einem teilnehmenden Staat ansässig ist, so muss das meldende Finanzinstitut das Konto als meldepflichtiges Konto betrachten, es sei denn, das meldende Finanzinstitut stellt anhand der in…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Konto nicht mehr undokumentiert ist. 3.3.7. Änderung der Gegebenheiten (§§ 25 und 26 GMSG) Rz 24: Tritt bei einem Konto von hohem Wert eine Änderung der Gegebenheiten ein, die dazu führt, dass dem Konto ein oder mehrere in § 12 GMSG beschriebene Indizien zugeordnet werden…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…gilt deshalb die Person A, was zur Folge hat, dass die Person A eine meldepflichtige Person ist und das Einlagenkonto ein meldepflichtiges Konto darstellt. Liegt ein gemeinsames Finanzkonto vor, wird allen Mitinhabern des Kontos der gesamte Saldo oder Wert des gemeinsamen Kontos zugerechnet (§ 51 Abs…

UZK-DAAnhang 33-06 Ersuchen um zusätzliche Auskünfte zu in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-06 Ersuchen um zusätzliche Auskünfte zu in einem anderen Mitgliedstaat befindliche Waren Gemeinsame Datenanforderungen (1)Entscheidungsbefugte Zollbehörde (Bezeichnung und Anschrift) (2)Erstattung/Erlass von Abgaben - Aktenzeichen der entscheidungsbefugten Zollbehörde (3)Bezeichnung und Anschrift der Zollstelle des Mitgliedstaats, in dem sich die Waren befinden…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…für Identifikationszwecke führt. Ist keine Kontonummer iSd § 3 Abs. 2 Z 1 GMSG vorhanden, so ist eine funktionale Entsprechung zu melden. Dies kann zB die Kontrahenten- oder Polizzennummer sein, die das betreffende Konto von anderen Konten des meldenden Finanzinstituts unterscheidet (vgl. auch Sec. I Rz…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…meldenden Finanzinstitut vorliegen, der Behauptung der Person bezüglich ihres Status widersprechen (Sec. VII Rz 3 CRS-Kommentar). Beispiel 1: Bei Kontoeröffnung erhält ein meldendes Finanzinstitut vom Kontoinhaber eine Selbstauskunft. Der dort angegebene Staat der steuerlichen Ansässigkeit steht im Widerspruch zu den Belegen, die zwecks Verfahren…

EStR 2000 Rz 775229.5.8 Steuerreporting
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Und-/Oder-Konten (Gemeinschaftskonten) ist ein eigenes Steuerreporting (je Depot bzw. Konto) auszustellen. Kommt es unterjährig zu einer Änderung der Depotinhaberschaft (zB durch Ausscheiden oder Hinzutreten von Depotinhabern), ist das Steuerreporting zeitlich zu begrenzen. Für das Depot mit den geänderten Depotinhabern ist folglich ein eigenes…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Rückstandsausweis (§ 229 BAO) Rz 1400: Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde und bildet die Grundlage für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren (Exekutionstitel). Rz 1401: Der Rückstandsausweis ist - im Gegensatz zum Sicherstellungsauftrag - kein Bescheid und daher nicht rechtsmittelfähig (OGH 22.10.1992, 8 Ob 632/92…

GMSR Rz 7–92. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…meldepflichtiges Konto mehr. Aus diesem Grund besteht in Bezug auf dieses Konto im Jahr 03 für das Jahr 02 keine Meldepflicht mehr. Das Konto wird geschlossen; im nachfolgenden Jahr besteht noch eine Meldepflicht (Sec. II Rz 2 CRS-Kommentar). Beispiel: Am 9. September 04 wird…

UStR 2000 Rz 259918a. Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister (§ 18a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Zahlungen an die Verwaltungen der Mitgliedstaaten zu melden. Dies gilt für Zahlungsdienstleister, deren Herkunfts- oder Aufnahmemitgliedstaat Österreich ist. Die Mitgliedstaaten haben die gesammelten Informationen an eine europäische Datenbank, das zentrale elektronische Zahlungsverkehrssystem (Central Electronic System of Payment Information - CESOP), zu übermitteln, wo sie zentralisiert gespeichert…

RAE Rz 1927–193722.13. Beschränkung des Rückzahlungsbetrages (§ 239 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Zeitpunkt der Rückzahlung ein Guthaben besteht oder - im Hinblick auf § 239 Abs. 2 BAO - zumindest bestanden hat. Die Abweisung eines Rückzahlungsantrages, weil Guthaben mit erst später als drei Monate nach Antragstellung zu entrichtenden Abgabenschuldigkeiten verrechnet wurden, ist rechtswidrig; somit sind gegebenenfalls Rückzahlungen auch dann vorzunehmen…