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8 Treffer1541 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 1244–124535 INHABER VON AMTSBESCHEINIGUNGEN UND OPFERAUSWEISEN (§ 105 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…der Zeit von 1938 bis 1945 erlitten hat (VwGH 17.9.1969, 0406/68). Im Hinblick darauf steht der Freibetrag einem Alleinverdiener, dessen Ehegatte Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises ist, nicht zu. Körperliche Behinderungen sind nicht abgegolten; diese können zusätzlich zu einem Freibetrag gemäß …

EStR 2000 Rz 27–311.1.3 Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…Arbeitnehmer- bzw. Grenzgängerabsetzbetrag nach § 33 Abs. 5 EStG 1988), Pensionistenabsetzbetrag nach § 33 Abs. 6 EStG 1988, außergewöhnliche Belastungen im Sinne der §§ 34 und 35 EStG 1988, die Tarifbegünstigung nach § 38 EStG 1988, die Veranlagungsbestimmungen gemäß § 41 EStG 1988, Freibeträge für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen…

EStR 2000 Rz 8040–804430.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…den zur inländischen Steuerpflicht führenden maßgebenden Grenzwert (§ 42 Abs. 2 EStG 1988) nicht überschritten hat. Freibetrag für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen Rz 8043: Der Freibetrag für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen wird bei beschränkter Steuerpflicht nicht gewährt (§ 102 Abs. 2 Z 3 EStG 1988). …

LStR 2002 Rz 26–273.3.2 Politische Opfer (§ 3 Abs. 1 Z 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…1988) Rz 26: Steuerfrei sind nicht nur Entschädigungen für entstandene Haft- und Gerichtskosten, sondern auch andere Entschädigungen nach dem Opferfürsorgegesetz, BGBl. Nr. 183/1947 (zB für erlittene Berufsschäden). Rz 27: Inhabern einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises gebührt überdies der besondere Freibetrag nach § 105 EStG 1988.

KfzBStR 2021 Rz 206–212A.3.6.1.2. Nachweisdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Datenbank entfernt. Rz 208: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines Behindertenpasses gemäß §§ 40 ff BBG mit folgender Eintragung nachgewiesen werden: Feststellung…

LStR 2002 Rz 1083.3.27 Gewährung von Hilfsleistungen an Opfer von Verbrechen (§ 3 Abs. 1 Z 25 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.3.27 Gewährung von Hilfsleistungen an Opfer von Verbrechen (§ 3 Abs. 1 Z 25 EStG 1988) Rz 108: Als steuerbefreite Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG), BGBl. Nr. 288/1972, kommen in der Regel Geldleistungen in Betracht, sie können aber auch in einer Heilvorsorge bestehen…

KfzBStR 2021 Rz 213–218A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines Ausweises gemäß § 29b StVO 1960 nachgewiesen werden. Rz 214: Ab 1. Jänner 2014 ausgestellte Ausweise:…

VB-0710Anlage 1
geltende FassungRichtlinien23.10.2014

Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]