…Rz 680; zur Gebührenpflicht bei den privaten Zulassungsstellen siehe Rz 681); Nachträgliche amtswegige oder beantragte Änderungen in gebührenpflichtigen Zeugnissen, etwa Änderung von Gewichtsangaben das Fahrzeug betreffend oder Namens- oder Adressänderungen des Zulassungsbesitzers. Keiner Gebühr unterliegt jedoch die Eintragung einer behördlich geänderten Orts-, Straßen- oder Hausnummernbezeichnung;…
…Verwendungsbetrieb). Diese Datensätze werden jedoch nicht an die zentrale SEED-Datenbank (Central SEED) übermittelt. Jede neu erteilte verbrauchsteuerrechtliche Bewilligung ist vom damit befassten Sachbearbeiter in der Datenbank zu erfassen. Dies gilt auch für die Modifikation von Bewilligungsdaten, wie zB Adressänderungen, Erweiterung der bewilligten Produkte, etc…
…die den Meldestatus einer meldepflichtigen Person beeinflussen bzw. verändern (§ 102 GMSG). Bloße Adressänderungen innerhalb des Ansässigkeitsstaats sind daher in diesem Zusammenhang bedeutungslos. 3.3.8. Überprüfungszeitraum (§§ 27 und 28 GMSG) Rz 25: Die Überprüfung von bestehenden Konten von hohem Wert von natürlichen Personen muss bis…
Anhang 10AG "Anschriften der im Abschnitt 3.3.2. Z 26 genannten für die Abgabenerhebung zuständigen Behörden der Länder (TC24)" Belgien FOD Financiën Administratie der douane en accijnzen Dienst Invordering en Geschillen North Galaxy - Toren A Koning Albert II-Laan 33 - bus 37 B - 1030…
2. Zurücknahme, Widerruf, Änderung Für die Zurücknahme und den Widerruf bzw. die Änderung der Bewilligung für die Teilnahme am Informatikverfahren gelten die Bestimmungen der Art. 8 und 9 ZK. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung ist grundsätzlich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen, die zur…
Anhang 33-05 Muster für Verfahrensübernahmeerklärung zur Mitteilung über die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger…