RIS AI
7 117 Treffer295 msnur geltende Fassungen
UZKArtikel 109 Abgabenentrichtung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 109 Abgabenentrichtung (1) Die Zahlung ist in bar oder mit einem anderen Zahlungsmittel, das schuldbefreiende Wirkung hat, zu leisten, wobei auch eine Aufrechnung in Übereinstimmung mit dem einzelstaatlichen Recht möglich ist. (2) Der Abgabenbetrag kann von einem Dritten anstelle des Zollschuldners entrichtet werden. (3…

UZK-IAArtikel 265 Abrechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Verordnung (EU) 2015/2446 unverzüglich. Die Überwachungszollstelle kann den von dem Inhaber der Bewilligung ermittelten Betrag der Einfuhrabgaben akzeptieren. (2) Der Betrag der Einfuhrabgaben wird innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Übermittlung der Abrechnung an die Überwachungszollstelle gemäß Artikel 104 des Zollkodex buchmäßig…

ZT-25004.1. Bei Zahlungsaufschubbewilligung (Nachhineinzahlung)
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…auf "nicht kritische" Kontingente anzuwenden. Der Zollschuldbetrag ist unmittelbar nach der Abgabenberechnung als A00 bzw. A10 buchmäßig zu erfassen. Die Aufhebung der Überwachung der Zollanmeldung sowie eine allenfalls erforderliche Nacherhebung von Abgaben erfolgt für das gesamte Anwendungsgebiet durch die Kontingentstelle (§ 8 der Durchführungsverordnung zum AVOG).

UZKArtikel 110 Zahlungsaufschub
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 110 Zahlungsaufschub Die Zollbehörden bewilligen dem Beteiligten auf Antrag gegen Leistung einer Sicherheit einen Zahlungsaufschub in folgender Form: a)einzeln für jeden nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 1 oder Artikel 105 Absatz 4 buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, b)global für den Gesamtbetrag…

UZK-IAArtikel 168 Mitteilung der Erhebung von Zöllen und sonstigen Abgaben im Unionsversandverfahren und beim Versand nach dem TIR-Übereinkommen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Absatz 3 Buchstaben a und b des Zollkodex) Ist eine Zollschuld für Waren entstanden, die in das Unionsversandverfahren oder in das Versandverfahren nach dem TIR-Übereinkommen übergeführt wurden, unterrichten die für die Erhebung zuständigen Zollbehörden die Abgangszollstelle über die Erhebung der Zölle und sonstigen Abgaben.

ZT-25002.1.2. Bei Barzahlern
geltende FassungRichtlinien15.02.2007

…Antrag nur dann als gestellt, wenn Name und Adresse des Barzahlers bzw. dessen Bankverbindung mit Kontonummer deutlich lesbar angegeben sind, um eine allfällige Rückzahlung der Sicherheitsleistung durch Postanweisung oder Banküberweisung durchführen zu können. Bei Zollplafonds sind nur die Voraussetzungen gemäß Abschnitt 2.1.1. erforderlich.

UZKAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…112 Absatz 1 wird die Frist höchstens um den Zeitraum verlängert, den der Zollschuldner benötigt, um alle für die Erfüllung seiner Verpflichtungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (2) Wurden dem Zollschuldner Zahlungserleichterungen nach den Artikeln 110 bis 112 gewährt, so hat die Zahlung innerhalb der im…

UZK-IAUnterabschnitt 4 Eigenkontrolle
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Absatz 1 ermittelten Betrag ein. Die Zollschuld gilt als zum Zeitpunkt dieser Einreichung mitgeteilt. (3) Der Inhaber der Bewilligung entrichtet den in Absatz 2 genannten Betrag innerhalb des in der Bewilligung vorgesehenen Zeitraums und spätestens innerhalb der Frist gemäß Artikel 108 Absatz 1 des Zollkodex.

ZT-25004.2. Bei Barzahlern
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Bei Barzahlern Bei der Berechnung der Abgaben ist anlässlich der Abfertigung davon auszugehen, dass die Abfertigung im Rahmen des Zollkontingentes oder des Zollplafonds erfolgt. Es ist daher der Kontingent- oder PlafondzollsatzKontingentzollsatz der Abgabenberechnung zugrunde zu legen. Darüber hinausBei Kontingentanträgen ist bei Abfertigungen zu einem Kontingentzollsatz…

GK-09006.2. Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer bei Barzahlung
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…ist sie durch Barzahlung (bar in Euro, bar in fremden Währungen, für die ein Zollentrichtungskurs festgesetzt wurde) oder - sofern dies bei der betreffenden Zollstelle vorgesehen ist - durch Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen im Bankomat-Kassenservice (BKS) zu entrichten. (2) Die Kraftfahrzeugsteuererklärung kann bei Barzahlung mündlich…

ZK-25605.4. Buchmäßige Erfassung
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…Ergibt die Überprüfung der Abrechnung, dass Zollschuldbeträge aus anderen als den vorgenannten Gründen entstanden sind (zB Art. 79 UZK), ist analog zu Abschnitt 5.4.2.1. vorzugehen, allenfalls kommen in diesen Fällen Verzugszinsen und Verwaltungsabgaben in Betracht. Zollschuldbeträge, die außerhalb der Überlassungsfunktion durch faktische…

UZK-IAArtikel 150 Sicherheitsleistung in Form von Bargeld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die Waren in das betreffende Verfahren übergeführt oder vorübergehend verwahrt werden. Wurde ein besonderes Verfahren (ausgenommen die Endverwendung) erledigt oder die Überwachung der Waren in der Endverwendung oder die vorübergehende Verwahrung ordnungsgemäß beendet, ist die Sicherheit von den Zollbehörden des Mitgliedstaats auszuzahlen, in dem die…

UZK-IAArtikel 244 Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…werden, die die Differenz zwischen dem aufgrund der Angaben in der Zollanmeldung ermittelten Betrag und dem Betrag abdeckt, der letztlich zu entrichten sein könnte. Der Antragsteller kann jedoch, anstatt diese Sicherheit zu leisten, die unverzügliche Mitteilung der Zollschuld, die durch die Waren letztlich entstehen kann…

ZT-25004. Abgabenberechnung
geltende FassungRichtlinien15.02.2007

…Abgabenberechnung Die Berechnung der Abgaben darf die Weitergabe der Zollanmeldung zu Zwecken der Zollkontingentanmeldung nicht verzögern. Erfolgt die Berechung nicht im Rahmen des Automatikverfahrens, so wird die Abgabenberechnung somit nach der Weitergabe der Meldung zu erfolgen haben, wenn die Abgabenberechnung nicht ohne erhebliche Zeitverzögerung unmittelbar…

UZKArtikel 92 Leistung der Sicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Gewähr für die Entrichtung des Betrags der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben bietet. (2) Die Barsicherheit oder jedes andere gleichwertige Zahlungsmittel wird nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats geleistet, in dem die Sicherheit verlangt wird. Wird eine Sicherheit durch Hinterlegung…

UZK-IAArtikel 153 Amtshilfe zwischen den Zollbehörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…der die Sicherheit akzeptiert hat, dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld entstanden ist, auf dessen Aufforderung hin und nach Ablauf der Zahlungsfrist den Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabe in Höhe der nicht bezahlten Zollschuld, die von der Sicherheit abgedeckt wird. Die Überweisung muss innerhalb eines…

UZK-DAArtikel 175 Abrechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Bewilligungen für die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung IM/EX, der aktiven Veredelung EX/IM ohne Standardinformationsaustausch gemäß Artikel 176 oder der Endverwendung wird angegeben, dass der Inhaber der Bewilligung der Überwachungszollstelle die Abrechnung innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist für die Erledigung des…

ZK-06120.3. Zollverfahren
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…ZollR-DG stellt eine - die Verfahrensbewilligungen gegebenenfalls überspannende - "horizontale" Bewilligung dar, die die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Abgabe elektronischer Zollanmeldungen und sonstiger elektronischer Mitteilungen regelt. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung zur Teilnahme am lnformatikverfahren greift daher in die nachstehend angeführten Verfahrensbewilligungen (…

UZKArtikel 113 Zwangsvollstreckung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.

UZK-IAArtikel 232 Zentrale Zollabwicklung mit mehr als einer Zollbehörde
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 232 Zentrale Zollabwicklung mit mehr als einer Zollbehörde (Artikel 179 des Zollkodex) (1) Die Überwachungszollstelle übermittelt der Gestellungszollstelle: a)jede Änderung oder Ungültigerklärung der Zollanmeldung nach der Überlassung der Waren; b)in den Fällen, in denen eine ergänzende Anmeldung abgegeben wurde, diese Anmeldung und…