…bei weitem, sodass das Vorliegen eines Eigenverbrauchs zu verneinen ist. 1.1.2.2.1.5. Garagierung Rz 73: Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Garage oder einen Abstellplatz für sein privates KFZ zur Verfügung, so ist darin grundsätzlich ein umsatzsteuerbarer Eigenverbrauch zu erblicken, wenn…
…gilt unabhängig davon, ob dem Mieter eine Garage, eine Garagenbox oder ein Abstellplatz in einer Garage oder im Freien zur Verfügung steht und ob die Garagierung (Abstellung) des Fahrzeuges auf einem fixen oder frei wählbaren Platz erfolgt. Auch kommt es nicht darauf an, ob für…
…des Abs. 1 liegt vor, wenn das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen für einen bestimmten Zeitraum gebührenpflichtig ist. Rz 191: Eine individuelle Zuordnung eines Garagen- oder Abstellplatzes an einen konkreten Arbeitnehmer ist nicht erforderlich. Es führt daher bereits die Einräumung der Berechtigung ("Möglichkeit"), einen…
…Karten" für sportliche Veranstaltungen, die neben der Eintrittsberechtigung zur sportlichen Veranstaltung (Sitzplatz auf der VIP-Tribüne) weitere Leistungen wie zB Zutritt zum VIP-Bereich, Inanspruchnahme von Cateringleistungen und Zurverfügungstellung von Abstellplätzen für Kfz beinhaltet, stellt eine einheitliche komplexe Dienstleistung dar (vgl. EuGH 22.1.2015…
…die überwiegend Wohnzwecken dienen, einschließlich sonstiger selbständiger Räume und anderer Teile der Liegenschaft (wie Keller- und Dachbodenräume, Abstellplätze und Hausgärten, die typischerweise Wohnräumen zugeordnet sind/zuzuordnen sind). Rz 1356: Nicht maßgeblich ist die Dauer des Bestandverhältnisses. Sowohl ein langfristiger (Wohnungs-)Mietvertrag als auch ein kurzfristiges…
…Gewerbebetrieb typisch sind, erforderlich (VwGH 21.11.1972, 0776/72; VwGH 20.04.1979, 1312/78). Die Vermietung von Garagenboxen oder Abstellplätzen ist eine gewerbliche Tätigkeit, wenn zur bloßen Überlassung der Räume weitere Leistungen, wie zB Beaufsichtigung, Serviceleistungen, hinzutreten (VwGH 21.11.1972, 0776/72…
…einen freien Abstellplatz unter mehreren zur Verfügung stehenden wählen kann. Steht die Obsorgepflicht des Vertragspartners (Garagenbesitzer) im Vordergrund, so ist ein nicht der Gebührenpflicht unterliegender Verwahrungsvertrag anzunehmen; Beispiel: Es wird ein Garagierungsvertrag abgeschlossen, bei dem der Fahrzeugbesitzer das Recht auf Nutzung eines beliebigen Abstellplatzes innerhalb…
…Wohn-, Geschäfts- und Büroräumen, Gemeinschaftseinrichtungen, Garagen, Abstellplätzen und Heimen, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung einer Beteiligungsgesellschaft gemäß § 7 Abs. 4 oder 4b WGG, von einer Gebietskörperschaft, einem Unternehmen, das mindestens zur Hälfte im Eigentum einer Gebietskörperschaft steht, von einer gemeinnützigen Bauvereinigung von einer Gebietskörperschaft, einem…
…oben dargestellten Umstände vorliegen, kann der Antrag nach dem 31.12.2023 auch für zu diesem Stichtag schon laufende oder abgeschlossene Geschäfte gestellt werden. Rz 252: Hat eine gemeinnützige Bauvereinigung nachweislich Baulichkeiten (zB Einstellplätze, Garagen oder Abstellplätze), Wohnungen und Geschäftsräume im Sinne des § 15b Abs…
…10201: § 15 EStG 1988 - Privatnutzung eines arbeitgebereigenes Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes (Rz 201) (2010) In Klagenfurt ist grundsätzlich von einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung auszugehen (LStR 2002 Rz 199 und 200). 1) Die Abstellplätze einiger größerer Arbeitgeber liegen am Rand der gebührenpflichtigen Parkzone und zwar so, dass…
…Besteht an Garagen oder Abstellplätzen Wohnungseigentum, so sind die damit im Zusammenhang stehenden an die Wohnungseigentümer weiterverrechneten Kosten steuerfrei, weil diese Liegenschaftsteile nicht Wohnzwecken dienen. Ab 1.1.2016 entfällt durch das StRefG 2015/2016 die Steuerbefreiung für Garagen und Abstellplätze für Fahrzeuge aller Art…
…UStG 1994) zur Anwendung gelangen kann. 10.2.3.7. Garagen im Wohnungseigentum Rz 1217: In jenen Fällen, in denen die Wohnungseigentümer auch an der Garage (dem Abstellplatz) Wohnungseigentum erworben haben, kommt der ermäßigte Steuersatz nicht zur Anwendung, weil dieser ausdrücklich auf Liegenschaftsteile beschränkt ist…
…Satz in diesen Fällen 1,5% beträgt (zur 10-prozentigen Bagatellgrenze siehe Rz 3155). Rz 3155c: Gebäudeteile, die nicht als Garage oder Pkw-Abstellplatz dienen und nicht selbst unmittelbar für die Befriedigung eines Wohnbedürfnisses verwendbar sind (etwa Kellerabteile oder Lagerräume), sind für die Anwendung des …
…Einstellplätzen (§ 7 Abs. 3 Z 3 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) Rz 229a: Die Errichtung von Einstellplätzen (Garagen) oder Abstellplätzen im eigenen oder fremden Namen stellt ein Nebengeschäft dar, soweit diese überwiegend zur Befriedigung des Bedarfs der Bewohner der von der gemeinnützigen Bauvereinigung errichteten Wohnungen dienen. Ist aber die…
…die Beherbergung, für die Vermietung von Maschinen und Betriebsvorrichtungen, für die Vermietung von Garagen und Abstellplätzen für Fahrzeuge sowie von Campingplätzen und die kurzfristige Vermietung (zu den Ausnahmen von der Steuerbefreiung siehe UStR 2000 Rz 894 ff). Auf die Befreiung kann aber verzichtet werden (§ 6…
…Vermietungsumsätze, Lieferung von Brennstoffen und Wärme Rz 524: Nicht begünstigt sind auch die steuerpflichtigen Lieferungen von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die Vermietung von Garagen und Abstellplätzen für Fahrzeuge sowie die Lieferung von Brennstoffen aller Art und Wärme. 3.4.2.3 Option nach § 6 Abs. 2…
8.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers 1. Örtlichkeiten 8.2.1. Örtlichkeiten Unter den Lagerstätten im Sinne des Art. 211 Abs. 1 Buchstabe b UZK sind Räume in Gebäuden, Lagertanks oder allenfalls auch Freilagerflächen, welche entsprechend umzäunt sind, zu verstehen. Umzäunte Freilagerflächen können jedoch…