5.9.15 Haftung Rz 366a: Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge und Abgabenschulden der GmbH sind grundsätzlich Werbungskosten, weil sie mit seiner Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang stehen. Solche Haftungsinanspruchnahmen können auch Geschäftsführer von GmbH…
…des Anteilsinhabers absehbar, dass die Schulden nicht bedient werden können, liegt eine gezielte Vorteilszuwendung in Höhe des Endbestandes der Verrechnungskonten in den jeweiligen Jahren vor. Verzichtet ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer auf sein Gehalt und entnimmt er gleichzeitig Beträge für seinen Lebensunterhalt, ohne den Rückzahlungstermin, die Fälligkeit…
…Entschädigung gemäß §§ 32 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 32 Z 1 EStG 1988 gesehen werden (VwGH 16.11.1956, 3437/54). Abfertigungen an Funktionäre Rz 6821: Abfertigungen an Funktionäre für deren Funktionärstätigkeit stellen keine Entschädigungen gemäß §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG…
…11.32 Verluste gemäß § 23a EStG 19721988 Rz 5996: Gemäß § 112 Z. 4 EStG 1988 ist § 23a EStG 1972 für Verluste, welche bis zum Veranlagungsjahr 1988 nicht verrechnet werden konnten, weiter anzuwenden. Im Zeitpunkt der Veräußerung noch vorhandene Wartetastenverluste sind, soweit sie nicht schon mit…
… 107 Abs. 10 EStG 1988) obliegt stets dem Finanzamt, das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Empfängers der Einkünfte zuständig ist (vgl. ZustRL Rz 103). Rz 8207l: Der Abzugsverpflichtete hat die Abzugsteuer bei jeder Zahlung einzubehalten. Bei Teilzahlungen ist die Abzugsteuer bei jeder…
…Unfallversicherung. 23.3.1.525.3.1.5 Deckungsrückstellung Rz 1361: Der Deckungsrückstellung kommt in den Bereichen Lebensversicherung und Krankenversicherung besondere Bedeutung zu. Sie ist aber auch für nach der Art der von Lebensversicherungen betriebenen Versicherungszweige (Unfallversicherung) zu bilden. Grundsätzlich ist eine Einzelberechnung zu fordern…
…ff). Maßgeblich für die Höhe des Freibetrages ist das Verhältnis der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung. Beispiel: An einer OHGOG sind A und B zu je 40% und C zu 20% beteiligt. Die OHGOG veräußert einen Teilbetrieb, welcher der Hälfte des Wertes der gesamten Gesellschaft entspricht. Für A…
…Veranlagungs- und Risikogemeinschaft Rz 1285: Eine beitragsorientierte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft liegt vor, wenn die Beiträge definiert sind und sich die Pensionshöhe durch Verrentung des in der Pensionskasse angesammelten Kapitals ergibt. Diesbezüglich ist für die Frage der Abzugsfähigkeit § 3 Abs. 1 Z 2 BPG zu beachten…
…entnehmen sein. Nach § 158 Abs. 4 BAO sind die Abgabenbehörden für Zwecke der Abgabenerhebung berechtigt, auf automationsunterstütztem Weg Einsicht in das automationsunterstützt geführte zentrale Vereinsregister zu nehmen. Rz 794: Vereinsbehörde ist die jeweils nach dem in den Statuten angegebenen Vereinssitz zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. BuLandespolizeidirektion (vgl…
…GmbH) ist dann keine verdeckte Ausschüttung, wenn der verbleibende Anteil immer noch angemessen ist und weiters Gründe für diese Neuverteilung gegeben sind (zB wenn überlassenes Know-How notwendige Grundlage des Unternehmens darstellt und dieses von dritter Seite nicht beschaffbar ist). Eine Abänderung der Gewinnverteilung (nach…
13.5.3 ABC des Vorteilsausgleiches Aufwandsersparnis Rz 614: Übernimmt der Gesellschafter-Geschäftsführer Haftungen für die Gesellschaftskredite und verzichtet er auf Haftungsprovisionen, kann ein Vorteilsausgleich im Zusammenhang mit nichtverzinsten Forderungen gegen den Anteilsinhaber nicht mit dem Argument geltend gemacht werden, bei einer Besicherung der Kredite…
…83/14/0101, 83/14/0104). Die Angemessenheit der Mietentgelte oder Pachtentgelte kann auch an Hand von Vergleichsbetrieben beurteilt werden. Sollen diesbezüglich andere Objekte als die von der Abgabenbehörde für die Beurteilung herangezogen werden, ist es Sache des Abgabepflichtigen, solche Betriebe namhaft zu machen (VwGH…
…Vom verbleibenden Betrag ist ein Fünftel als pauschale Berücksichtigung für steuerfreie Zulagen und Zuschläge oder sonstige Bezüge sowie als Abschlag für einen Progressionseffekt durch die Zusammenballung von Bezügen steuerfrei zu belassen. Die verbleibenden vier Fünftel sind wie ein laufender Arbeitslohn mit einem vorläufigen Steuersatz von…
…Euro | | _____________ | Zwischensumme | 45.000,00 Euro | - 20% (1/5) Abschlag = 9.000; maximal 20% vom 9-fachen der mtl. HBGL (für 2014 = 4.530 x 9 x 20% = 8.154) | -8.154,00 Euro | | ___________…
…notwendige Korrektur (auch) der Jahre 2000 bis 2002 im Wege eines Zuschlages von insgesamt 170.000 Euro (Zuschlag von 200.000 für das Jahr 2000 sowie Abschlag für die AfA der Jahre 2000 bis 2002 iHv insgesamt 30.000 Euro) erfolgt nicht. Ohne Anwendung des …
…gewesen wären, tatsächlich aber nichtliegt in der pauschalen Berücksichtigung allfälliger steuerfreier Zulagen und Zuschläge oder nicht in voller Höhe zur Auszahlung gelangt sindsonstiger Bezüge sowie als Abschlag für einen Progressionseffekt durch die Zusammenballung von Bezügen (VwGH 12.9.1989BFG vom 01.03.2019, 89RV/7104866…
12.8.19 Konkurs Rz 901a: Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen ist grundsätzlich niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko, zu dem auch die Insolvenzgefahr gehört, abzunehmen. In gleicher Weise besteht keine sittliche Verpflichtung zur unmittelbaren Hingabe von Geldmitteln zur…
…Wert anteilig eine Einlage anzunehmen (VwGH 21.7.1998, 93/14/0187, 93/14/0188). Baukostenzuschüsse Rz 519: Ist die Leistung eines Baukostenzuschusses für Stromlieferungen im Gesellschaftsverhältnis begründet, ist von einer Einlage in die Körperschaft auszugehen (VwGH 18.12.1996, 94/15/0168). Besserungskapital Rz…
…10 KStG 1988 sowie bei Verlusten anlässlich der Veräußerung oder eines sonstigen Ausscheidens solcher Beteiligungen, sofern die Teilwertabschreibungen und Ausscheidensverluste nicht ausschüttungsbedingt sind. Für Beteiligungen iSd § 10 Abs. 2 KStG 1988, für die keine Option zur Steuerwirksamkeit abgegeben wird, findet die Bestimmung des § 12 Abs…
…oder Gruppen von Arbeitnehmern am Gewinn beteiligt werden und wenn unterschiedliche Gruppen gebildet werden, die Gruppenbildung anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar ist und sich nicht als Umgehung für eine individuelle Belohnung herausstellt. Maßgebend sind somit lediglich die sachliche Gruppenbildung und die Beteiligung der Mitarbeiter auf Grund…