17.2 Abgrenzung Gewerbebetrieb - Vermögensverwaltung 17.2.1 Allgemeines Rz 5418: Vermögensverwaltung im Sinne der Abgabenvorschriften liegt insbesondere vor, wenn Vermögen genutzt (Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet) wird. Die Nutzung des Vermögens kann sich aber auch als Gewerbebetrieb oder als land…
…der Auswirkungen der Abgrenzung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit von jenen aus Gewerbebetrieb (Rz 5202). 17 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG 1988) Aktualisierung der EStR 1984 (Rz 5401 bis 5453). ABC - Abgrenzung Gewerbebetrieb von anderen Einkunftsarten (Rz 5417). Aussagen zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb…
…ist vermögensverwaltend tätig und hat daher keine betrieblichen Einkünfte; sie ist keine Mitunternehmerschaft. Auch eine bloß ihr eigenes Vermögen verwaltende GmbH & Co KG oder GmbH & Still ist keine Mitunternehmerschaft; eine GmbH verleiht der Personengesellschaft nicht gewerblichen Charakter. Zur Abgrenzung der reinen Vermögensverwaltung von der gewerblichen…
…aus Leistungen (gelegentliche Vermittlungen, gelegentliche Vermietung beweglicher Gegenstände). 1.2.6.2 Abgrenzung zum Betriebsvermögen 1.2.6.2.1 Allgemeines Rz 222: Die Unterscheidung Vermögensverwaltung - betriebliche Einkünfte erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzendes Ertragssteuerrechtes. Danach liegt Vermögensverwaltung nicht mehr vor, wenn das Tätigwerden des Steuerpflichtigen…
17.1.6 ABC - Abgrenzung Gewerbebetrieb von anderen Einkunftsarten Rz 5417: Abschlussagent, Gewerbebetrieb, sofern Selbständigkeit gegeben ist, aber auch Geschäftsvermittler (Provisionsvertreter) ohne Abschlussvollmacht (VwGH 10.3.1961, 1414/58; VwGH 11.1.1963, 1263/62). AKM-Untervertreter, Gewerbebetrieb (VwGH 22.4.1964, 2066/62). Altenheime…
3a.5. Abgrenzung der Begriffe Unternehmer/Nichtunternehmer 3a.5.1. Allgemeines Rz 638k: § 3a Abs. 5 UStG 1994 normiert, wer für die neuen Leistungsortregelungen gemäß § 3a Abs. 6 bis 16 UStG 1994 und gemäß Art. 3a UStG 1994 als unternehmerischer bzw. nichtunternehmerischer Leistungsempfänger gilt. Randzahlen…
…12.2006 S. 1). Eine betriebliche Tätigkeit ist somit bei einer bloßen Vermögensverwaltung (zB auch Vermietung oder Verpachtung) schon dem Grunde nach nicht gegeben. 4.2.1.2.2 Produktionsbetriebe - Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter Rz 225: Antragsberechtigt sind nur die so genannten "Produktionsbetriebe", das sind Betriebe…
…Aufzeichnungen eine Überprüfung dahingehend ermöglichen müssen, dass im unentbehrlichen Hilfsbetrieb keine Gewinne oder höchstens Zufallsgewinne angefallen sind. 2.3.2.4 Abgrenzung Betriebsvermögen - Vereinsvermögen Rz 336: In die Gewinnermittlung der Körperschaft können nach einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen nur Wirtschaftsgüter einbezogen werden, die zum Betriebsvermögen eines steuerpflichtigen Betriebes…
2.10.7 Besteuerung 2.10.7.1 Steuerpflichtiger Bereich und Abgrenzung 2.10.7.1.1 Gewinnermittlung 2.10.7.1.1.1 Allgemeines Rz 263: Gemeinnützige Bauvereinigungen fallen, soweit sie infolge begünstigungsschädlicher Geschäfte oder Verwaltung von Eigenkapital im Sinne des § 7 Abs. 6…
…solche nachweisliche Zurechnung kann zudem nur dann angenommen werden, wenn eine entsprechende Dokumentation etwa in Form eines Rechnungskreises eingerichtet wird, aus dem eine klare Abgrenzung des dem begünstigten Zweck zugeordneten Vermögens zum anderen Vermögen ersichtlich ist, dh. Verwendung und Erfolg der Finanzmittel müssen jederzeit abgrenzbar…
…funktionales Element), können als Betriebsstätte angesehen werden. Die im innerstaatlichen Recht entwickelte Abgrenzung zwischen der aktiven betrieblichen Tätigkeit und der bloßen Vermögensverwaltung (§ 32 BAO) ist daher zu beachten. Aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit werden keine Aktiveinkünfte, sondern Passiveinkünfte (Einkünfte aus bloßen Nutzungsüberlassungen) erzielt, wie insbesondere im…
…Wird ein Sportausübender nicht die ganze Saison bei einem Verein beschäftigt (zB Vereinswechsel), ist für die Beurteilung als Profisportler eine aliquote Abgrenzung vorzunehmen, wobei nur die Beschäftigung für den jeweiligen Verein maßgeblich ist. Für die Ermittlung dieser Betragsgrenze sind neben den Monatsbezügen in der Spielsaison…
…gewinnen. Bei Produktionsformen, bei denen die Wirkungen der "Naturkräfte" künstlich erzeugt werden (künstliches statt natürliches Licht, Nährlösung statt Verwurzelung im Boden) gilt in Bezug auf die Abgrenzung zu einer dem § 23 EStG 1988 zuzuordnenden Betätigung: Werden im Erzeugungsprozess Naturkräfte unter labormäßigen Bedingungen wirksam, stellt die…
…keine über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende Nebenleistungen erbracht werden; zur Abgrenzung von den Einkünften aus Gewerbebetrieb siehe Rz 5433. Rz 6404: Einkünfte aus der Vermietung von Schiffen gehören nicht zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern als Vermietung beweglichen Vermögens zu den sonstigen Einkünften…
…muss sich ausschließlich oder überwiegend um eine Tätigkeit handeln, die außerhalb des Hoheitsbereiches der Körperschaft öffentlichen Rechts liegt. Zur Abgrenzung des Hoheitsbereiches von der Privatwirtschaft siehe Rz 37 f. Eine Überwiegensprüfung ist nur bei Mischbetrieben erforderlich, dh. wenn eine wirtschaftlich selbstständige Einrichtung gleichzeitig untrennbar dem…
…Tanz- und Gesangsveranstaltungen von Volksmusik-, Blasmusik- und Gesangsvereinen sind unentbehrliche Hilfsbetriebe, wenn sie der satzungsmäßigen Kultur- und Brauchtumspflege dienen. Zur Abgrenzung gegenüber Auftritten, die nicht diesen Zwecken dienen, siehe Rz 303. 2.3.3.1.3 Herausgabe von Zeitschriften und Druckwerken Rz 370: Die Herausgabe…
…die Befreiung tätigkeitsbezogen ist, fällt die Vermögensverwaltung (zB Mietwohnhaus) in den steuerpflichtigen unternehmerischen Bereich, es sei denn, es besteht ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang mit dem steuerbefreiten Bereich. Zur Abgrenzung der entbehrlichen/unentbehrlichen Hilfsbetriebe und begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebe siehe Rz 151 bis 156, Rz 165 und 173…
…ausschließlich um Körperschaften handelt, die unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen, sind die im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung veranlagten Werte jedenfalls dem Betriebsvermögen zuzurechnen. Es kann daher jedenfalls eine Befreiungserklärung im Sinne des § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgen. Die Frage, ob die entsprechenden Erträge…
…Keine selbständige Vermögensverwaltung liegt daher beispielsweise vor bei einem Reiseleiter, auch wenn er die Reisekassa führt, einem Börsensensal, einem Sensal des Dorotheums, einer Stundenbuchhalterin. Zum Zusammentreffen einer freiberuflicher mit einer vermögensverwaltenden Tätigkeit siehe Rz 5288a. Rz 5266c: Im Gesetz werden nur die Tätigkeiten als Hausverwalter…
2.1.4. AIF iSd AIFMG Rz 74: Ein AIF iSd AIFMG ist gemäß § 2 Abs. 1 AIFMG jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu…