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ZK-17703. Zusammenfassung zur Warennummer mit höchster Abgabenbelastung (wird in Österreich nicht angewendet)
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

3. Zusammenfassung zur Warennummer mit höchster Abgabenbelastung (wird in Österreich nicht angewendet) Die Vereinfachte Erstellung von Zollanmeldungen für Waren, die unter verschiedene Unterpositionen des Zolltarifs fallen, kann gemäß Artikel 177 UZK grundsätzlich für die Fälle vorgesehen werden, in denen die Erstellung der Zollanmeldung in Bezug…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.21. Elektrizitätsabgabe Rz 153: Für die Erhebung der Elektrizitätsabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig. Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Abgabeschuldner ist gemäß § 3 Abs. 1 Elektrizitätsabgabegesetz der…

LStR 2002 Rz 90712.8.25 Steuern
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

12.8.25 Steuern Rz 907: Die Bezahlung selbstgeschuldeter Abgaben erfüllt nicht das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089…

ZK-17702.4. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…sind auch stichprobenweise Prüfungen vorgesehen. In diesem Fall können die Prüfungen schwerpunktmäßig nach den Anordnungen des Bewilligungsbescheides sowie nach Maßgabe verschiedener Umstände (zB Warenkreis, Abgabenbelastung, usw.) durchgeführt werden. Dem Stichprobenverfahren ist eine repräsentative Auswahl von Waren bzw. Daten in entsprechender Dichte zu Grunde zu legen…

ZK-22601.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…zu lassen. Zum Zwecke der Erleichterung der Berechnung durch den Inhaber des Verfahrens und der Überprüfung durch die Stelle der Bürgschaftsleistung werden folgende Möglichkeiten geschaffen: Dem Inhaber des Verfahrens ist es freigestellt, für laufende Sendungen eine durchschnittliche Abgabenbelastung zu ermitteln. Dies gilt allerdings nur dann…

ZK-07706.10. Irrtum der Behörde (Art. 119 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

… 73 ZollR-DG auch dann gegeben, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. In einem solchen Fall stellt die betrügerische Absicht (Täuschung) oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund…

ZK-42004. Rolle des Konzeptivorganes
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

…nach Lage der Sache liegt gemäß § 73 ZollR-DG bei sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben ein besonderer Fall im Sinn des Art. 120 UZK auch dann vor, wenn durch die Abgabenbelastung die Existenz des Abgabenschuldners ernsthaft gefährdet wäre; betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit schaden dabei nicht.

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…das ursprüngliche Anbringen Bedacht zu nehmen ist, liegt ein Abweichen von einem Anbringen im Umfang von 3.000 Euro vor: es ist die Abgabenbelastung, die sich auf Grund der Erklärung ergeben hätte (7.000 Euro), der Abgabenbelastung laut Bescheid gemäß § 295 BAO (10.000 Euro…

LStR 2002 Rz 821–82512.3.2 Belastung des Einkommens
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

12.3.2 Belastung des Einkommens Rz 821: Eine "Belastung" im Sinne des § 34 EStG 1988 setzt grundsätzlich Geldausgaben des Steuerpflichtigen voraus, von denen nicht nur sein Vermögen, sondern sein laufendes Einkommen betroffen ist (vgl. VwGH 15.03.1988, 87/14/0071, betr. die Hingabe…

LStR 2002 Rz 833–83612.3.6 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt (§ 34 Abs. 4 und 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

12.3.6 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt (§ 34 Abs. 4 und 5 EStG 1988) Rz 833: Eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit liegt insoweit vor, als die Belastung den vom Steuerpflichtigen zu tragenden Selbstbehalt überschreitet. Rz 834: Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Selbstbehaltes ist das…

LStR 2002 Rz 814–81612 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988) 12.1 Allgemeines Rz 814: Außergewöhnliche Belastungen sind bei Ermittlung des Einkommens unter bestimmten Voraussetzungen abzuziehen. Der Abzug erfolgt nach Berücksichtigung des bereits um die Sonderausgaben geminderten Gesamtbetrags der Einkünfte. Rz 815: Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen setzt…

LStR 2002 Rz 817–81812.2 Zeitpunkt und Höhe des Abzuges
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.2 Zeitpunkt und Höhe des Abzuges Rz 817: Aus Eigenmitteln getragene außergewöhnliche Belastungen sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind (Abflussgrundsatz, § 19 Abs. 2 EStG 1988). Eine Kredit- oder Darlehensaufnahme führt noch zu keiner Belastung des Einkommens. Die Belastung des…

FlugAbgR Rz 17–184. Berechnung der Flugabgabe (§ 4 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien14.01.2013

4. Berechnung der Flugabgabe (§ 4 FlugAbgG) Rz 17: Die Höhe der Flugabgabe hängt einerseits von der Anzahl der beförderten Passagiere, andererseits von der Lage des Zielflugplatzes ab. Rz 18: Gegenstand der Flugabgabe ist der Abflug eines Passagiers. Bucht ein Passagier für sich allein Flugtickets für…

EnAbgR Rz 151–1583.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

3.6 Erhebung der Abgabe 3.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 151: Die Kohleabgabe ist vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 KohleAbgG monatlich zu entrichten; die Kohleabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des…

LStR 2002 Rz 819–82012.3 Voraussetzungen (§ 34 Abs. 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

12.3 Voraussetzungen (§ 34 Abs. 1 EStG 1988) 12.3.1 Art der Berücksichtigung Rz 819: Außergewöhnliche Belastungen sind von Amts wegen zu berücksichtigen (Rechtsanspruch), sobald sie der Abgabenbehörde bekannt werden. Allerdings ist die Behörde wie bei sämtlichen im Interesse des Steuerpflichtigen gelegenen Abzugsposten nicht…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…

FlugAbgR Rz 1–51. Gegenstand der Abgabe (§ 1 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

1. Gegenstand der Abgabe (§ 1 FlugAbgG) Rz 1: Der Flugabgabe iSd Flugabgabegesetzes unterliegt der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit einem motorisierten Luftfahrzeug. Für das Entstehen der Steuerpflicht ist das Reiseziel nicht maßgeblich; das Ziel des Fluges ist nur für die Höhe der…

EnAbgR Rz 32–361.3 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

1.3 Abgabenschuldner 1.3.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung elektrischer Energie Rz 32: Wird die elektrische Energie durch Elektrizitätsunternehmen, andere Erzeuger oder Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 1.3.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch elektrischer Energie Rz 33: Wird die elektrische Energie von…

EStR 2000 Rz 725026 Tarif, außergewöhnliche Belastung (§§ 33 bis 35 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

26 Tarif, außergewöhnliche Belastung (§§ 33 bis 35 EStG 1988) 26.1 Allgemeines Siehe LStR 2002 Rz 767. 26.2 Steuerabsetzbeträge Siehe LStR 2002 Rz 768 bis 810. 26.3 Negativsteuer Siehe LStR 2002 Rz 811 bis 812. 26.4 Durchschnittssteuersatz Siehe LStR 2002 Rz 813…