RIS AI
5 Treffer1538 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 10343–1036642.5.4.5 Rz 10343 bis Rz 10366
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…Wohnung und Arbeitsstätte für die Fortbildung am Arbeitsort geltend gemacht werden. Es entspricht nämlich nicht den Erfahrungen des täglichen Lebens, dass jemand nach der Arbeit nach Hause fährt (im gegenständlichen Fall von Wien nach Hollabrunn) und anschließend wieder an den Arbeitsort zum Besuch eines Fortbildungskurses…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…gilt diese Fiktion nicht, wenn der Elternteil mit Hauptwohnsitz im Inland zur Leistung von Unterhalt verpflichtet ist. Rz 53: Bei TagesDer Begriff Hauptwohnsitz ist im Sinne des § 1 Abs. 7 Meldegesetz 1991- zu verstehen. Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, Wochen- und…

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Tag nach Ablauf des Kalendermonats unter der Bezeichnung "Steuerabzug gemäß § 99 EStG" an das Betriebsfinanzamtzuständige Finanzamt abzuführen. Sind Steuerabzüge für mehrere Gläubiger vorgenommen worden, ist der Gesamtbetrag in einer Summe ohne Bezeichnung der einzelnen Gläubiger abzuführen. 7.6.2.6 Haftung Rz 790: Unterlässt der…

GK-04001.1. Linienverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…auf einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei die Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden. Solche Verkehrsdienste werden als "Sonderformen des Linienverkehrs" bezeichnet. Zu den Sonderformen des Linienverkehrs zählen insbesondere: a)die Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte; b)die Beförderung von Schülern und…

GK-04201.1. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…auf einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei die Fahrgäste an vorher festgelegten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden. Solche Verkehrsdienste werden als "Sonderformen des Linienverkehrs" bezeichnet. Zu den Sonderformen des Linienverkehrs zählen insbesondere: a)die Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte; b)die Beförderung von Schülern und…