RIS AI
7 117 Treffer329 msnur geltende Fassungen
UZK-IAArtikel 187 Übergangsregelungen für die Risikoanalyse
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Artikel 187 Übergangsregelungen für die Risikoanalyse (Artikel 128 des Zollkodex) (1) Abweichend von Artikel 186 stützt sich die Risikoanalyse, bis zu den im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2151 festgelegten Terminen für die Einführung des in Artikel 182 Absatz 1 genannten elektronischen Systems, auf die…

LStR 2002 Rz 137041.1.3 Vertragsabschluss vor dem 1. August 2003
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.3 Vertragsabschluss vor dem 1. August 2003 Rz 1370: Verträge, die vor dem 01. August 2003 abgeschlossen wurden, stehen Prämien grundsätzlich bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres zu. Auf Grund der Übergangsbestimmungen (§ 124b Z 87 EStG 1988) besteht aber für derartige Verträge ein…

LStR 2002 Rz 1399–140041.15 Umstieg von der Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988 auf die Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…Sinne des § 108a EStG 1988 in eine Zukunftsvorsorgeeinrichtung gemäß § 108g EStG 1988 im Jahr 2004 gilt folgende Übergangsregelung: Werden im Jahr 2003 Beiträge in eine Zukunftsvorsorgeeinrichtung gemäß § 108g EStG 1988 geleistet und wird im Jahr 2004 das Guthaben aus einem bestehenden Pensionsinvestmentfonds gemäß § 108a EStG…

LStR 2002 Rz 68–693.3.10.5 Zusammenwirken § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 und Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung (DBA)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…70v: Die Bestimmung des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung AbgÄG 2011 tritt mit 01.01.2012 in Kraft. Die Übergangsregelung für die Jahre 2011 - 2012 (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF BBG 2011, siehe Rz 70c bis 70g…

UStR 2000 Rz 3290–330824.4. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Ermittlung nach der Einzeldifferenz zur Ermittlung nach der Gesamtdifferenz und umgekehrt ist nur zu Beginn eines Veranlagungszeitraumes zulässig. 24.5.1. Übergangsregelungen Rz 3306: Im Zusammenhang mit dem Übergang von der Besteuerung der Einzeldifferenz zur Gesamtdifferenz bzw. von der Gesamtdifferenz zur Einzeldifferenz ist zu beachten…

UZK-TDAKapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Gegenstand 1. Diese Verordnung enthält Übergangsmaßnahmen für die Mittel zum Austausch und zur Speicherung von Daten gemäß Artikel 278 des Zollkodex, bis die elektronischen Systeme, die für die Anwendung der Bestimmungen des Zollkodex erforderlich sind, in Betrieb sind. 2…

UZK-IAArtikel 349 Übergangsbestimmungen für Waren, die in bestimmte Zollverfahren übergeführt, aber vor dem 1. Mai 2016 nicht erledigt wurden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 349 Übergangsbestimmungen für Waren, die in bestimmte Zollverfahren übergeführt, aber vor dem 1. Mai 2016 nicht erledigt wurden (1) Wurden Waren vor dem 1. Mai 2016 in die folgenden Zollverfahren übergeführt und wurde das Verfahren vor diesem Zeitpunkt nicht erledigt, so wird das Verfahren…

UZK-IAArtikel 348 Übergangsbestimmungen zur Überführung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 348 Übergangsbestimmungen zur Überführung von Waren Wurden Waren vor dem 1. Mai 2016 zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, zum Zolllagerverfahren, zur aktiven Veredelung, zum Umwandlungsverfahren, zur vorübergehenden Verwendung, zur besonderen Verwendung, zum Versandverfahren, zum Ausfuhrverfahren oder zur passiven Veredelung gemäß der Verordnung (EWG…

UZK-IAArtikel 346 Übergangsbestimmungen zu vor dem 1. Mai 2016 gestellten Bewilligungsanträgen
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 346 Übergangsbestimmungen zu vor dem 1. Mai 2016 gestellten Bewilligungsanträgen Die Zollbehörden können vor dem 1. Mai 2016 gestellte Anträge auf Erteilung von Bewilligungen gemäß dem Zollkodex und der vorliegenden Verordnung annehmen. Die für die BeschlussfassungEntscheidung zuständige Zollbehörde kann Bewilligungen gemäß dem Zollkodex und…

UP-400111. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Übereinkommens Der Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen zu ändern. 11.2. Beitritt von weiteren Staaten Sämtliche am Regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten können Vertragspartei dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln…

EStR 2000 Rz 717–7254.5.3 Zeitpunkt und Erfassung des Übergangsgewinnes
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

4.5.3 Zeitpunkt und Erfassung des Übergangsgewinnes Rz 717: Der Übergangsgewinn ist bei laufendem Betrieb beim Gewinn des ersten Gewinnermittlungszeitraumes nach dem Wechsel zu erfassen. Rz 718: Bei laufendem Betrieb ist der Wechsel der Gewinnermittlung zwischen den Gewinnermittlungsarten nach § 4 Abs. 1 und 3…

EStR 2000 Rz 615820.2.2.4.11 Übergangsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

20.2.2.4.11 Übergangsbestimmungen Rz 6158: Nach den Inkrafttretensbestimmungen des BBG 2011 werden Beteiligungen iSd § 31 EStG 1988 idF vor dem BBG 2011 grundsätzlich in das neue Kapitalvermögensbesteuerungsregime überführt (§ 124b Z 185 lit. a und b EStG 1988; siehe Abschnitt 20.1.1…

UmgrStR 2002 Rz 2551.4a. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

1.4a. Übergang eines Zins- oder EBITDA-Vortrages 1.4a.1. Hintergrund Rz 255a: Mit dem COVID-19-StMG, BGBl. I Nr. 3/2021, wurde in § 12a KStG 1988 die "Zinsschranke" eingeführt (siehe dazu ausführlich KStR 2013 Rz 1309aa ff), derzufolge ein Zinsaufwand eines Wirtschaftsjahres…

EStR 2000 Rz 3420–34218.6.5 entfällt
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…Übergangsregelungentfällt 8.6.5.1 Allgemeines Rz 3407: Die Übergangsregelung des § 116 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 ist für Pensionszusagen maßgebend, für die im letzten Wirtschaftsjahr, das vor dem 1. Jänner 1990 endet, eine Pensionsrückstellung zu bilden oder zu bilden möglich war. Die Übergangsregelung…

EStR 2000 Rz 689–6944.5 Wechsel der Gewinnermittlung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

4.5 Wechsel der Gewinnermittlung 4.5.1 Allgemeine Grundsätze Rz 689: Durch § 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 wird der Grundsatz, dass sich sämtliche Geschäftsvorfälle steuerlich nur einmal auswirken dürfen bzw. müssen, gesetzlich verankert. Es sind alle Vorgänge, die sich in einem bestimmten…

EStR 2000 Rz 34068.6.4.4 Übergangsbestimmung gemäß § 116 Abs. 4 Z 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

8.6.4.4 Übergangsbestimmung gemäß § 116 Abs. 4 Z 4 EStG 1988 Rz 3406: Gemäß § 116 Abs. 4 Z 4 letzter Satz EStG 1988 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2007 ist die Aufstockung unter Zugrundelegung des zwanzigjährigen Zeitraumes weiter fortzuführen. Als Ausgangspunkt für die…

UP-420011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Gemischte Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen eines Ursprungsprotokolls zu ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagerwaren Waren, die die Voraussetzungen der Ursprungsprotokolle erfüllen und die sich bei Inkrafttreten der Ursprungsprotokolle (siehe nachfolgenden Abschnitt 12. - Rechtsgrundlagen) im…

EStR 2000 Rz 7310–732327.2 Außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

27.2 Außerordentliche Einkünfte (§ 37 Abs. 5 EStG 1988) Rz 7310: Außerordentliche Einkünfte sind nur Veräußerungs- und Übergangsgewinne, wenn der (gesamte) Betrieb deswegen veräußert oder aufgegeben wird, weil der Steuerpflichtige gestorben ist oder wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung in einem Ausmaß erwerbsunfähig ist, dass…

UZK-TDAArtikel 21 Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Artikel 21 Anschreibung in der Buchführung des Anmelders 1. Die Zollbehörden können erlauben, dass bis zu den Zeitpunkten der VerbesserungAnpassung der nationalen Einfuhrsysteme bzw. der Inbetriebnahme des AES gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für die…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

1.4. Wechsel der Zuständigkeit 1.4.1. Übertragung der Zuständigkeit (§ 57 BAO) Rz 22: Die Zuständigkeit für die Erhebung einer Abgabe kann von einem Finanzamt auf ein anderes Finanzamt übertragen werden, wenn der Zuständigkeitswechsel insbesondere zur Vereinfachung des Verfahrens oder zur Beschleunigung des Verfahrens…