RIS AI
7 117 Treffer371 msnur geltende Fassungen
LRL 2012 Rz 93–1014.6. Änderung der Bewirtschaftung (§ 2 Abs. 4 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…Liebhaberei wandeln kann, weil der Liebhabereibetrachtung im Rahmen des § 1 Abs. 2 jeweils nur Zeiträume gleicher Wirtschaftsführung zugrunde zu legen sind. Tritt bei Betätigungen nach § 1 Abs. 2 LVO eine Änderung der Bewirtschaftungsart ein, ist anhand der geänderten Verhältnisse neuerlich zu beurteilen, ob für den…

LRL 2012 Rz 164–1679.3. Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

…wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt (§ 2 Abs. 4 LVO). Es gelten die ertragsteuerrechtlichen Grundsätze (vgl. Rz 86 ff). Rz 166: Die Änderung der Bewirtschaftungsart bzw. der Tätigkeit kann…

LRL 2012 Rz 37–473.6. Anlaufzeitraum (§ 2 Abs. 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…Verluste der ersten sieben Jahre sind steuerlich anzuerkennen. Rz 47: Wurde eine Betätigung (nach Ablauf des Anlaufzeitraumes und allenfalls weiterer Jahre) endgültig als Liebhaberei eingestuft und wird sodann die Bewirtschaftung geändert, gilt dies als Beginn einer neuen Betätigung. Maßgebend ist, dass durch Änderungen in der…

LRL 2012 Rz 89–914.5.2. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…das sind 20 Jahre ab Beginn der Vermietung zuzüglich etwas mehr als 14 Monate für die vor der Vermietung liegende Phase). Die außerplanmäßige vorzeitige Tilgung des Darlehens mit 16.5.2024 ist in diesem Fall als eine Änderung der Bewirtschaftungsart zu qualifizieren (siehe Rz 97…

LRL 2012 Rz 58–673.8. Entgeltliche Gebäudeüberlassung (§ 2 Abs. 3 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…das sind 25 Jahre ab Beginn der Vermietung zuzüglich etwas mehr als 14 Monate für die vor der Vermietung liegende Phase). Die außerplanmäßige vorzeitige Tilgung des Darlehens mit 16.5.2024 ist in diesem Fall als eine Änderung der Bewirtschaftungsart zu qualifizieren (siehe Rz 97…

EStR 2000Anhang VI (zu Abschnitt 15.7)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…des Grundstücks und die Änderung der Nutzungsmöglichkeiten; Wertminderung durch "Verschmutzung des Grundbuchs"; eine gegebenenfalls vereinbarte Rente und deren Anpassungsmöglichkeit. Üblich ist eine einmalige Entschädigung für die Einräumung des Rechts. Vereinbart werden im Einzelfall aber auch jährlich zu zahlende Renten, die in der Regel an den…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…oder der sonstigen Eingangs- oder Ausgangsabgaben. | Z 5 | Eingaben in Konsularangelegenheiten an österreichische Vertretungsbehörden im Ausland | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. Die Fälligkeit und Höhe von Konsulargebühren richtet sich nach dem KGG 1992. | Z 6 | Eingaben in Bewirtschaftungsangelegenheiten…

LRL 2012 Rz 6–92.2. Betätigung und Beurteilungseinheit
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…vermietet, kann dieser Vorteil bei Vermietung einer anderen Wohnung unter denselben Vertragsparteien ausgeglichen werden." Der Umstand, dass die Bewirtschaftung von Eigentumswohnungen generell unter § 1 Abs. 2 Z 3 LVO fällt, hat keinen Einfluss auf die Frage nach der Beurteilungseinheit (so stellen zB fünf Eigentumswohnungen, die…

InvFR 2018 Rz 573–5807.4.3. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…im anderen Vertragsstaat eine Entlastung der Gewinnausschüttungen ihrer ausländischen Grundstücksgesellschaften beantragen können.   7.4.3.1.2. Besteuerung von ausländischen Fondseinkünften Rz 578: Ein inländischer Immobilienfonds kann unterschiedliche Einkünfte erzielen. Die Haupteinnahmequelle besteht idR aus Bewirtschaftungserträgen aus der Vermietung und der allfälligen Veräußerung der…

NeuFöR Rz 1727.3. Änderung der Rechtsform
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…betätigt. Er steht dem Unternehmen nur mehr als Kommanditist mit einer Beteiligung von weniger als 50% ohne Geschäftsführungskompetenz zur Verfügung. In diesem Fall liegt eine begünstigte Betriebsübertragung iSd NeuFöG vor, weil keine bloße Änderung der Rechtsform, sondern ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers erfolgt.

EStR 2000 Rz 6047–605119a.5 Änderung der Rechtsstellung des Mitunternehmers
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

19a.5 Änderung der Rechtsstellung des Mitunternehmers Rz 6047: Wird der kapitalistische Mitunternehmer zu einem unbeschränkt haftenden Mitunternehmer nach § 128 UGB (Komplementär, Offener Gesellschafter), löst dies eine Verrechenbarkeit der Wartetastenverluste aus, weil nunmehr eine unbeschränkte Haftung auch für Altschulden eintritt. Maßgebend ist die Stellung zum…

UZKArtikel 173 Änderung der Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…2) Eine Änderung von Angaben in der Zollanmeldung ist jedoch nicht mehr gestattet, wenn sie beantragt wird, nachdem die Zollbehörden a)den Anmelder davon unterrichtet haben, dass sie beabsichtigen, eine Beschau der Waren vorzunehmen, b)festgestellt haben, dass die Angaben in der Zollanmeldung unrichtig sind…

NeuFöR Rz 82–832.3. Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG) Rz 82: Keine Neugründung liegt vor, wenn ein bereits existierender Betrieb bloß unter einer neuen Rechtsform geführt wird. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn unter der neuen Rechtsform die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen weitergeführt werden…

UStR 2000 Rz 2381–239316. Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

16. Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG 1994) 16.1. Minderung, Erhöhung 16.1.1. Allgemeines Rz 2381: Voraussetzung für die Berichtigungspflicht ist das Vorliegen eines steuerpflichtigen Umsatzes (vgl. VwGH 24.8.2023, Ra 2023/13/0052 mVa VwGH 8.9.2022, Ro 2020/15/0025…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

3.38.4. Änderung der Satzung Rz 188: Änderungen von Satzungsbestimmungen, die eine Voraussetzung der Abgabenbegünstigung betreffen, sind binnen eines Monats jenem Finanzamt bekanntzugeben, das für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Körperschaft zuständig ist oder es im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wäre (§ 41 Abs. 3 BAO…

KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…eines Vorführkraftfahrzeuges in das Anlagevermögen oder dessen Veräußerung Rz 446: Eine nur vorübergehende Änderung des Verwendungszwecks führt zwar zunächst zu einer Steuerpflicht gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991, die nachfolgende Rückführung in den begünstigten Zweck löst aber wiederum eine Befreiung im Wege der Vergütung aus…

KfzBStR 2021 Rz 1100–1112B.8. Änderung der Abgabenbemessung (§ 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…1 Z 4 NoVAG 1991. Änderungen des gemeinen Wertes werden im § 8 NoVAG 1991 nicht erfasst. Rz 1101: Hinsichtlich des innergemeinschaftlichen Erwerbes ist § 8 NoVAG 1991 sinngemäß anzuwenden. Rz 1102: Sowohl Entgeltminderungen als auch Entgelterhöhungen stellen eine Änderung der Bemessungsgrundlage dar. Minderungen ergeben sich insbesondere…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…wenn ein Finanzinstitut bei der Identifizierung eines bestehenden Kontos von geringem Wert, das von einer natürlichen Person unterhalten wird, feststellt, dass sich die Wohnsitzadresse des Kontoinhabers geändert hat, oder im Falle einer Suche in elektronischen Datensätzen feststellt, dass eine Änderung im Zusammenhang mit den in…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der jeweiligen Amtshandlung fällig und können gleichzeitig mit dem einzubringenden Abgabenbetrag vollstreckt werden (§ 26 Abs. 5 AbgEO). 1.6.2. Wiederaufleben einer Abgabenschuldigkeit (§ 210 Abs. 5 BAO) Rz 46: Bei Wiederaufleben einer Abgabenschuldigkeit in den Fällen des § 228 BAO erfährt deren früherer Fälligkeitstag keine Änderung…

UStR 2000 Rz 2071–212112.10. Änderung der Verhältnisse beim Anlagevermögen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…der allgemeinen Vorschriften und jenen des § 22 UStG 1994 vor (vgl. VwGH 28.5.2019, Ro 2019/15/0002). Zu Einzelheiten und Inkrafttreten siehe Rz 2857a ff. Zur allfälligen Vorsteuerberichtigung im Zusammenhang mit einer verlustträchtigen Wohnraumvermietung siehe LRL 2012 Rz 184. Rz 2074: Keine Änderung…