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UmgrStR 2002 Rz 302–3481.6. Sonstige Rechtsfolgen der Verschmelzung (§ 6 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…des tatsächlichen Wechsels der Unternehmereigenschaft dargetan wird. Siehe auch UStR 2000 Rz 56. Rz 320: Die übertragende Körperschaft muss daher für den Zeitraum vom Verschmelzungsstichtag bis zum Ende der Unternehmerfunktion noch Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen und eine gesonderte (Jahres)Umsatzsteuererklärung abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt hat die…

UStR 2000 Rz 2794–282121.4. Veranlagung
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

21.4. Veranlagung Rz 2794: Im Zusammenhang mit der Veranlagung steht die grundsätzliche Verpflichtung des Unternehmers zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr. Nicht hiezu verpflichtet sind Kleinunternehmer im Sinne des § 21 Abs. 6 UStG 1994, Unternehmer, die unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 22 UStG…

UStR 2000 Rz 2288–230314.4. Erklärung
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…14 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 bis zur Rechtskraft des Bescheides des betreffenden Jahres, in dem erstmals der Vorsteuerabzug pauschaliert werden soll. Diese schriftliche Erklärung kann auch in der Form erfolgen, dass die jeweilige Kennzahl in der Umsatzsteuererklärung ausgefüllt wird, da die…

UStR 2000 Rz 2851–287322. Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 22 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…für den Zeitpunkt des Eintritts der aus der Über- oder Unterschreitung dieser Betragsgrenze resultierenden Rechtsfolgen ist § 125 BAO sinngemäß anzuwenden. Übersteigen demnach bei bisher unter die Durchschnittssatzbesteuerung fallenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Umsätze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils die Umsatzgrenze, so ist § 22 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 951–9723.5. Übernehmende Körperschaft (§ 18 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…erfolgt am 15.03.X2. Im Februar X2 wird die Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung des Einzelunternehmers A für das Jahr X1 abgegeben. Der Einkommen- und Umsatzsteuerbescheid des Jahres X1 ist unabhängig des ertragsteuerrechtlichen und zivilrechtlichen Vermögensübergangs an den Einzelunternehmer A zu adressieren. Hinsichtlich des eingebrachten Betriebes…

UStR 2000 Rz 1019–10226.2. Option zur Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…der Verzicht im anderen Mitgliedstaat bekannt gegeben wurde. Ab Wegfall der Befreiung ist der Unternehmer für fünf Jahre an die Steuerpflicht gebunden. Zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Änderung der Verhältnisse iZm der Kleinunternehmerregelung siehe Rz 2073. 6.3.2. Rücknahme der Verzichtserklärung Rz 1020: Verzichtserklärungen…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln. Beispiel: Eine ausländische Gesellschaft hält im Inland eine Betriebsstätte, die gemäß den elektronisch übermittelten Beilagen zur Körperschaftsteuer für die Jahre 2018 und 2019 Umsätze von 78 bzw. 85 Mio. Euro erwirtschaftet. Die Beilagen zur Abgabenerklärung sind Teil derselben…

UStR 2000 Rz 4297–4300125a. Sonderregelung für EU-Unternehmer, die sonstige Leistungen an Nichtunternehmer erbringen, für innergemeinschaftlichen Versandhandel und innerstaatliche Lieferungen durch Plattformen oder andere elektronische Schnittstellen (Art. 25a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Inanspruchnahme der Sonderregelung in Art. 25a oder einer vergleichbaren Sonderregelung in einem anderen Mitgliedstaat, sind die unter die Sonderregelung fallenden Umsätze in Österreich weder in die UVA, noch in die Umsatzsteuererklärung aufzunehmen (Art. 25a Abs. 13 UStG 1994). 125a.3. Umrechnung von Werten in fremder…

VereinsR 2001 Rz 870–8779.1.2 Musteranträge
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Die Vorsteuern betragen daher insgesamt 11.500 Euro. In der Umsatzsteuererklärung U 1 sind daher folgende Eintragungen vorzunehmen: | | Bemessungsgrundlage | Steuer | KennzifferKennzahl 000 | 81.500,00 | 81.500,00 | KennzifferKennzahl 022 (Getränke) | 45.700,00 | 9.140…

UStR 2000 Rz 4131–4142121. Erklärungen (Art. 21 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

121. Erklärungen (Art. 21 UStG 1994) 121.1. Nichtunternehmer Rz 4131: Gemäß Art. 21 UStG 1994 gelten die Vorschriften des § 21 UStG 1994 betreffend UVA, Vorauszahlung und Veranlagung (Steuererklärung) auch für juristische Personen, die ausschließlich eine Erwerbsteuer (siehe Rz 3585 bis Rz 3588) oder eine…

LStR 2002 Rz 915–91714 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

14 STEUERERKLÄRUNGSPFLICHT (§ 42 EStG 1988) Rz 915: Unbeschränkt Steuerpflichtige mit nichtselbständigen Einkünften haben in den folgenden Fällen eine Steuererklärung abzugeben: Wenn sie vom FA dazu aufgefordert werden. Wenn das zu veranlagende Jahreseinkommen den Betrag laut Tabelle in Rz 788 übersteigt und andere Einkünfte von mehr…

UStR 2000 Rz 4226121.11. Gesonderte Erklärung von innergemeinschaftlichen Lieferungen
geltende FassungRichtlinien29.11.2013

121.11. Gesonderte Erklärung von innergemeinschaftlichen Lieferungen Rz 4226: Gemäß Art. 21 Abs. 11 UStG 1994 hat der Unternehmer die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen und seiner Lieferungen an die Empfänger beim Dreiecksgeschäft auch in der UVA und in der Steuererklärung gesondert zu erklären. Die gesonderte…

EStR 2000 Rz 7552–755528.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2009

28.4.5 Form der Steuererklärungen (§ 44 EStG 1988) 28.4.5.1 Buchführende Steuerpflichtige Rz 7552: Wer den Gewinn auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung (siehe §§ 124 und 125 BAO) oder freiwillig gemäß §§ 4 Abs. 1 oder 5 EStG 1988 ermittelt, hat der Steuererklärung eine…

EStR 2000 Rz 7543–755128.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

28.4.3 Erklärungspflicht (§ 42 EStG 1988) 28.4.3.1 Allgemeines Rz 7543: Der Steuererklärungspflicht ist dann entsprochen, wenn die Erklärung grundsätzlich die für die Veranlagung maßgebenden Angaben enthält. Daher ist etwa die Einreichung eines unterschriebenen Einkommensteuererklärungsformulars ohne Angaben über Art bzw. Höhe der…

UStR 2000 Rz 2681–273120. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

20. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994) 20.1. Veranlagungszeitraum 20.1.1. Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum Rz 2681: Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Zu den hievon bestehenden Ausnahmen siehe Rz 2682 bis Rz 2684 und Rz 2711. 20.1.2. Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als…

UStR 2000 Rz 3972–3979106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

106a. Verfahren zur Sonderregelung für EU-Kleinunternehmer (Art. 6a UStG 1994) 106a.1. Voraussetzung für die Registrierung zum Verfahren Rz 3972: Unternehmer, die ihr Unternehmen im Inland betreiben, haben die Möglichkeit, über ein eigens hierfür eingerichtetes Portal die Kleinunternehmerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu…

UStR 2000 Rz 2822–283021.9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Allgemeines
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

21.9. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Allgemeines 21.9.1. Vorsteuerabzug des nicht im Inland ansässigen Unternehmers - Anzuwendendes Verfahren 21.9.1.1. Vorsteuerabzug des Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland Rz 2822: Umsätze eines Unternehmers ohne Sitz und ohne Betriebsstätte im Inland…

EStR 2000 Rz 7414.6.1.6 Interimskonto
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…

UStR 2000Erläuterungen zur Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer und/oder Verbrauchsteuer (U 100)
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

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EStR 2000 Rz 4128–413211.1.4 Pauschalierung im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Einnahmen 2026 brutto: Warenerlöse usw. 240.000 (40.000 Umsatzsteuer) Ausgaben 2026 brutto: Waren 144.000 (24.000 Umsatzsteuer), Anlageninvestitionen (Anschaffungskosten jeweils über 1.500, 10 Jahre ND1.100) 36.000 (6.000 Umsatzsteuer), Löhne, Gehälter samt Nebenkosten 30.000, Sonstige Ausgaben 24.000 (4…