…Es ist Sache des inländischen ausreichend finanziell beteiligten Gruppenmitgliedes oder Gruppenträgers, die Glaubwürdigkeit der ausländischen Abschlüsse zu dokumentieren und im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen den Umfang der verrechenbaren Auslandsverluste nachzuweisen. Sollte die ausländische Abgabenbehörde den Verlust auf Grund einer Wiederaufnahme des Verfahrens ändern…
…des genannten Verfahrens im Sinne des Artikels 150 Absatz 2 dieser Verordnung hatte. 2. Ein derartiger Nachweis muss die zweifelsfreie Feststellung ermöglichen, dass die Veredelungserzeugnisse aus den Waren der vorübergehenden Ausfuhr hergestellt wurden. 3. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung aller Umstände des…
…einer anderen das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen (VwGH 22.1.2001, 2000/17/0265). Die Erledigung einer Beschwerde durch das Verwaltungsgericht durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (§ 278 Abs. 1 BAO) ist ebenfalls eine das Beschwerdeverfahren abschließende Erledigung. …
…auch in den Fällen, in denen dem Carnet-Inhaber Aussetzung der Einhebung gewährt worden ist oder sich die Sache in einem Rechtsstreit befindet. Form der Inanspruchnahme (1) Zahlungsaufforderungen an den bürgenden Verband erfolgen auf der Grundlage des jeweiligen Bürgschaftsvertrages nach bürgerlichem Recht gemäß § 1357 ABGB…
…den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren in einem öffentlichen Zolllager des Typs II | 8e | ACT | Antrag oder Bewilligung in Bezug auf den Status eines Zugelassenen Empfängers für das TIR-Verfahren | 9a | ACR | Antrag oder Bewilligung in Bezug…
…Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels muss für jede mit der Sache vertraut gemachte, urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sein (VwGH 17.5.2001, 2000/16/0383). Rz 457: Es besteht keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung von Abgaben wegen einer bei den Gerichtshöfen des öffentlichen…
…zuständigen Abgabenbehörde in dem zu diesem Zeitpunkt befindlichen Verfahrensstand fortgeführt (§ 323b Abs. 2 BAO; VwGH 25.5.2022, Ra 2021/15/0035 Rz 18). Rz 3: Unter der Zuständigkeit eines Finanzamtes wird der nach der Art der Sache der Verwaltungsangelegenheit umschriebene Aufgabenbereich des Finanzamtes verstanden…
…Feststellungsbescheides zu veranlassen. Eine Entscheidung in der Sache durch die Zollstelle ist in diesem Stadium des Verfahrens unzulässig. Wenn also der Abfallcharakter einer Ware zwischen Zollamt und Partei strittig ist, dann ist die Herbeiführung eines Feststellungsbescheides des Landeshauptmannes (Abschnitt 9.1.) unumgänglich. Für die Veranlassung…
…nicht nur den Übergang der Abgabenschulden des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger, sondern auch die Rechtsnachfolge von - in zum Zeitpunkt der Gesamtrechtsnachfolge noch nicht vollendeten - Steuertatbeständen an. Daher gehen grundsätzlich schon nach § 19 Abs. 1 BAO gewinnermittlungsrechtliche, lohnsteuerliche, umsatzsteuerliche und verfahrensrechtliche Rechtspositionen der übertragenden Körperschaft auf…
…§§ 42 bis 47 ZollR-DG) 4.1. Vorgaben des EU-Zollrechts In den Artikeln 43 bis 45 UZK werden unionsrechtliche Mindeststandards für das Rechtsbehelfsverfahren geregelt; die konkrete Verfahrensausgestaltung bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Gemäß Art. 44 Abs. 1 UZK hat jede Person das Recht, gegen Entscheidungen…
…freiem Dienstvertrag und Werkvertrag beurteilt hat. Die Frage, ob hier nicht ein echtes Dienstverhältnis vorliegt, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Indem der VwGH im Erwägungsteil des Erkenntnisses bei der Feststellung, dass ein freier Dienstvertrag vorliegt, das Wort "freier" in Klammer gesetzt hat, kann abgeleitet werden…
…der Nichtgestellung mitgewirkt haben (zB gefälschte Stempel) und der Verfahrensinhaber selbst an diesem Betrug nicht beteiligt war oder auch wenn irrtümlich Waren ohne Unionsstatus mit einem Versandschein T2 an Stelle eines Versandscheins T1 oder ohne Inanspruchnahme des Versandverfahrens in das Zollgebiet der Union verbracht wurden…
…müssen, sind sie deutlich und verständlich hinsichtlich der für die Durchführung des Verfahrens relevanten Umstände (und nur hinsichtlich dieser!) zu befragen; zollrechtliche Fachausdrücke sind dabei ebenso zu vermeiden wie Wertungen, die als Eingriff in für die Sache irrelevante Belange aufgefasst werden könnten. Auskünfte über Umstände…
…120 UZK in Verbindung mit § 73 ZollR-DG des Anmelders; Billigkeit nach Lage der Sache Subjektive Voraussetzungen: Der Spediteur darf weder in betrügerischer Absicht noch offensichtlich fahrlässig gehandelt haben. Eine offensichtliche Fahrlässigkeit kann beim indirekten Vertreter nur dann ausgeschlossen werden, wenn dieser unter Beachtung aller…
…andere Form der Leistung, die dieselbe Gewähr für die Entrichtung des Betrags der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben bietet, angenommen werden: a)die Bestellung einer Hypothek, einer Grundschuld, eines Immobiliar-Nutzpfands oder eines gleichgestellten Rechts an einer unbeweglichen Sache; b)die…
…erhoben hat Carnet ATA - Verfahrensübernahmeerklärung Wir teilen Ihnen mit, dass ein Anspruch auf Entrichtung der Zölle und Abgaben nach Maßgabe des ATA-Übereinkommens/Übereinkommens von Istanbul 1) am 2) … beim bürgenden Verband, mit dem wir verbunden sind, in folgender Sache geltend gemacht worden ist: …
…festzusetzen, sobald die erforderlichen Angaben vorliegen. Unter den Begriff Festsetzung fallen folgende Verwaltungsmaßnahmen: Identifizieren des Zollschuldners Ermitteln der Bemessungsgrundlagen Bemessung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrages Anerkennung vom Anmelder bestimmte Beträge ( Art. 101 Abs. 2 UZK) Ausfertigen der Mitteilung in Bescheidform. (2) Bei der Bewilligung von Verfahrensvereinfachungen…
…sowohl für vstW, die einem Verfahren der Steueraussetzung unterliegen, als auch für vstW, die im steuerrechtlich freien Verkehr zwischen MS befördert werden (Bezug zu gewerblichen Zwecken, Versandhandel). Für vstW, die sich innerhalb des Steuergebietes im steuerrechtlich freien Verkehr befinden (zB im Handel), können die Zerstörung…
…der Sache erforderlichen Ermittlungen selbst vorgenommen, so wird die Frist von 9 Monaten um den für diese Ermittlungen erforderlichen Zeitraum verlängert. Die Dauer dieser Verlängerung darf ihrerseits neun Monate nicht überschreiten. Die Kommission unterrichtet den Mitgliedstaat und die betreffende Person über das Datum des Beginns…
…von der Abgabenbehörde aber nicht ohne entsprechende Mitwirkung der Anteilsinhaber geklärt werden, die für die Umstände tatsächlicher Geldflüsse zwangsläufig näher an Sache und Beweis als die Behörde und daher verfahrensrechtlich auf Grund der nach § 119 BAO normierten Offenlegungspflicht und Mitwirkungspflicht zu entsprechender Aufklärung verpflichtet sind…