… 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 ist Alleinverdiener grundsätzlich ein Steuerpflichtiger, der mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Diese Gesetzesbestimmung enthält ferner die Aussage, dass für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs…
…4039 EStG 1988 eine Negativsteuer von 494 € gutgeschrieben. 28.2.2 Arbeitnehmerabsetzbetrag Rz 7513: Der Arbeitnehmerabsetzbetrag bis zu 54 € ist nicht im vereinfachten Verfahren gemäß § 40 EStG 1988 zu erstatten, sondern nur im Wege der Veranlagung, siehe LStR 2002 Rz 811 und 812. …
…1 EStG 1988 ergebenden Betrag sind in folgender Reihenfolgeabzuziehen: der Familienbonus Plus der Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, der (erhöhte) Verkehrsabsetzbetrag, der Arbeitnehmerabsetzbetrag (bis 2015), der (erhöhte) Pensionistenabsetzbetrag (soweit der Verkehrsabsetzbetrag nicht zusteht), der Pendlereuro. Der Familienbonus Plus wird als erster Absetzbetrag von der aufgrund des…
…hinzugerechnet. Der jährliche Hinzurechnungsbetrag beträgt: | bis 2022 | 9.000 Euro | 2023 | 9.567 Euro | 2024 | 10.486 Euro | 2025 | 10.888 Euro | 2026 | 11.077 Euro Abschnitt 34 und Randzahlen 1242 bis 1243: derzeit frei
…| Nein | Ja | Familienbonus Plus | Ja | Nein | Ja | Kindermehrbetrag nach § 33 Abs. 7 EStG 1988 | Ja | Nein | Ja | Sozialversicherungsrückerstattung nach § 33 Abs. 8 Z 2 und 3 EStG 1988 | Ja | Nein | Ja
…| 579637 Euro | 669710 Euro | 723 Euro Rz 811e: Einkünfte, die auf Grund zwischenstaatlicher oder anderer völkerrechtlicher Vereinbarungen steuerfrei sind, werden für die Berechnung der SV-Rückerstattung und der Erstattung von Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag wie steuerpflichtige Einkünfte behandelt. Bei beschränkt Steuerpflichtigen, die gemäß …
…BAO) mitzuteilen. Die Berichtigung des Lohnzettels darf diesfalls erst erfolgen, wenn dem Arbeitgeber die zuwenig einbehaltene Lohnsteuer vorgeschrieben und diese vom Arbeitnehmer im Regresswege bezahlt wurde. Der Arbeitgeber ist keine Hilfsstelle des Finanzamtes, der vorgenommene Steuerabzug ist nicht als Steuerbescheid anzusehen (vgl. VwGH 15.02…
…Amts wegen zu. Zur Berücksichtigung bei der Veranlagung ist aber die entsprechende Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung bzw. der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung auszufüllen, und zwar auch dann, wenn der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag durch den Arbeitgeber berücksichtigt wurde. Wurde der…
…Jahressechstel beträgt 1.500 Euro. Zuerst ist der das Jahressechstel übersteigende Teil der Sonderzahlung in Höhe von 100 Euro aus der Besteuerung mit dem festen Satz auszuscheiden und zum Tarif zu versteuern. Da das Jahressechstel unter 2.100 Euro liegt, fällt auf die innerhalb des…
…fünf auf zehn bzw. von 43[bis 2023: 540 Euro auf 86 Euro gilt für Überstunden, die ab 1monatlich]). Jänner 2009 geleistet werden. In den Kalenderjahren 2024 und 2025 sind Zuschläge für Überstunden, die ab dem 1. Jänner 2024 geleistet werden, für die ersten 18…
… 8 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 begrenzt den von den Anschaffungskosten abgeleiteten Leasingaufwand für PKW und Kombi mit der AfA von diesen Anschaffungskosten. Es erfolgt somit im Ergebnis eine Umstellung von Leasingaufwand zu AfA. Rz 3249: Im Regelfall ist der Leasingaufwand höher als die…
…gezahlte Altersteilzeitgeld. Der vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlte Lohnausgleich ist steuerpflichtig. Rz 46a: Zur Förderung der Beschäftigungsaufnahme von Personen mit verminderten Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt können Beihilfen im Sinne des § 34 AMSG an und für diese Personen als Kombilohn gewährt werden (§ 34a Abs. 1…
…| 487 Euro | 2026 | 496 Euro Rz 806: Ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag steht zu, wenn Anspruch auf ein Pendlerpauschale besteht und das Einkommen die obere Einkommensgrenze im Kalenderjahr nicht übersteigt. Bei Einkommen zwischen den Einkommensgrenzen wird der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig auf den Verkehrsabsetzbetrag eingeschliffen (…
…3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988 nicht umfasst. Unter aktiven Arbeitnehmern sind grundsätzlich nur Personen zu verstehen, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen und im Zeitpunkt der Gewährung der Gewinnbeteiligung im aufrechten Dienstverhältnis - unabhängig von dessen Dauer - stehen. Darunter fallen auch Dienstverhältnisse, die arbeitsrechtlich…
…sind (bei Veranlagung) zu berücksichtigen. Nach § 70 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 kommen zur Anwendung: Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1 EStG 1988), Arbeitnehmerabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 2 EStG 1988), Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 EStG 1988). Außer Ansatz bleiben: Familienbonus Plus (§ 33 Abs…
…Steuerbefreiungen von Zuwendungen und Zuschüssen, die aufgrund der COVID-19-Krise geleistet wurden, siehe EStR 2000 Rz 313h. Gemäß § 3 EStG 1988 steuerfreie Einkünfte bleiben ebenfalls grundsätzlich außer Ansatz. Lediglich die nach § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 (Wochengeld und vergleichbare Bezüge…
…siehe Rz 8021a und 8021b). Rz 8016a: § 99a EStG 1988 sieht ab 2004 eine Befreiung vom Steuerabzug für Zinsen und Lizenzgebühren vor. Die Befreiung ist anzuwenden, wenn der Schuldner eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft oder eine Betriebsstätte eines Unternehmens eines anderen Mitgliedsstaates ist und wenn der…
13.1.5 Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages Rz 911f: Wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Alleinerzieherabsetzbetrag bei der laufenden Lohnverrechnung ohne Vorliegen der Voraussetzungen berücksichtigt, ist eine Pflichtveranlagung vorzunehmen (§ 41 Abs. 1 Z 5 EStG 1988); siehe Rz 788.
…Pflichtveranlagungsgrund vor, kann ein Antrag auf ArbeitnehmerInnenveranlagung nicht mehr zurückgezogen werden und sind im Veranlagungsverfahren sämtliche Umstände für das betreffende Kalenderjahr zu berücksichtigen. Im Anlassfall ist daher auf Grund des vorliegenden Pflichtveranlagungstatbestandes die Zurückziehung des Antrages nicht möglich (weder im Rahmen des Berufungsverfahrens noch anderweitig).
…sind die festen Steuersätze gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 (sowie die Freigrenze [siehe Rz 1055a]) in folgender Reihenfolge zu verrechnen: 1)sonstige Bezüge, die aufgrund eines DBA in Österreich steuerfrei gestellt sind 2)sonstige Bezüge, die aufgrund einer nationalen Bestimmung steuerbefreit sind…