… 19 Abs. 3 KStG 1988 regelt, dass der Besteuerungszeitraum bei einer Abwicklung im Insolvenzverfahren bis zu fünf Jahre betragen kann; in berücksichtigungswürdigen Fällen kann dieser Zeitraum vom Finanzamt auf Antrag auch verlängert werden. Insolvenzrechtlich gilt, dass die allgemeine Prüfungstagsatzung (Forderungsprüfung) in der Regel auf 60…
Antworten zu den Fragen bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden Spendensammelaktionen von nicht begünstigten Organisationen Nach LStR 2002 Rz 573 können Spenden auch durch eine nicht begünstigte Organisation als Treuhänder des Spendenempfängers vereinnahmt werden. Diese Spenden sind abzugsfähig, wenn ersichtlich ist, dass die nicht begünstigte…
…gewinnorientierte) Zwecke, entweder nach ihrer Rechtsgrundlage (Gesellschaftsvertrag) bzw. ihrer tatsächlichen Geschäftsführung, verfolgt, ist eine Kommunalsteuerbefreiung nach § 8 Z 2 KommStG 1993 nicht möglich. Um Abgabenbegünstigungen zu erlangen, gilt nämlich das Ausschließlichkeitsgebot des § 39 Z 1 BAO, wonach eine Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine…