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BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…Abs. 2 GrEStG 1987 dar, weil der Übergeber die wirtschaftliche Verfügungsmacht ja nicht erwirbt, sondern sich diese zurückbehält. Wird in der Folge die wirtschaftliche Verfügungsmacht an den zivilrechtlichen Eigentümer übertragen, stellt dieser Vorgang einen weiteren grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang dar (Erwerb der wirtschaftlichen Verfügungsmacht nach § 1 Abs…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

…11.2008). Denn obwohl § 4 Universitätsgesetz 2002 (UG 2002, BGBl. I Nr. 120/2002) den Universitäten volle Rechtsfähigkeit gewährt, fixiert § 12 Abs. 1 UG 2002 die Verpflichtung der Finanzierung der Universitäten durch den Bund. Das UG 2002 gilt auch für die Medizinische Universität Innsbruck (§ 6…

2024-0.235.229Einbringungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter (Mitglieder) einer nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähigen Personenvereinigung (Personengemeinschaft)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.235.22926.03.2024

…Oktober 1995, GZ. 05 0201/1-IV/5/03. 1. Allgemeines Zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (zB Gesellschaften nach bürgerlichem Recht) können abgabenrechtlich Steuersubjekte sein (zB gemäß § 2 UStG 1994 hinsichtlich der Umsatzsteuer). Der Abgabenbescheid richtet sich an das Steuersubjekt (das nicht rechtsfähige Gebilde). Die Gesellschafter…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…regelt, dass sich Inhalt und Umfang der Vertretungsmacht nach der Vollmacht richten. Diesbezügliche Zweifel sowie auch solche über den Bestand der Vertretungsmacht an sich sind nach zivilrechtlichen Vorschriften zu beurteilen. Mit dem Tod einer natürlichen Person endet deren Rechtsfähigkeit (und damit die Parteifähigkeit, vgl. OGH…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…der Arbeitnehmerveranlagung des Vaters und die Überweisung des Guthabens auf dessen Konto durch den vertretenden Sohn. 7.2. Fragestellung Zivilrechtlich umfasst die Vertretungsbefugnis die angeführten Bereiche. Im Rahmen dieser Vertretungsbefugnis kann der Angehörige für die betroffene Person als deren Stellvertreter handeln und wird die Bestellung…