…Ruppe, UStG, Art. 7 Tz 25). Ob ein Steuerpflichtiger wissen konnte oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine MWSt-Hinterziehung einbezogen war, ist nach Maßgabe der Beweisregeln des nationalen Rechtes festzustellen. Nach den maßgebenden Beweisregeln…
… 216 BAO durchgesetzt werden. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Buchung erfolgt ist (oder erfolgen hätte müssen), zulässig. Zu beachten ist dabei auch, dass die Tilgung der Abgabenschuld nicht die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabe…
…Auskunft nicht oder anders getroffen hätte. Schaden ("Vertrauensschaden") für die Partei, wenn die Besteuerung entgegen der Auskunft vorgenommen würde. Für die Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben ist nicht entscheidend, ob die Auskunft aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (Lohnsteuerauskunft gemäß § 90 EStG 1988 oder nach…
…Nationalbank oder an die Europäische Zentralbank zulässig ist und die mit einer aws-Garantie besicherte Kreditforderung nicht verbrieft wird. Garantieübernahmen erfolgen von der aws unter der auflösenden Bedingung, dass alle Erklärungen und Zusicherungen seitens des Garantienehmers wahrheitsgemäß erfolgt sind. Aufgrund des Eigenrisikoanteils der Garantienehmer müssen…
…vorliegenden Fall - durch eine neuerliche Aufforderung an das Finanzamt zur Darlegung von etwaigem Vermögen der Gesellschaft nachkommen. Inwieweit das Firmenbuchgericht darüber hinaus amtswegig hätte tätig werden müssen, kann freilich nur anhand des konkreten Einzelfalles beurteilt werden (vgl etwa auch OGH in 6 Ob 168/02b…
…seiner Kontrolle wirtschaftlicher Eigentümer. Die oberste Führungsebene des meldepflichtigen Rechtsträger wird regelmäßig selbst wissen, ob diese bei wesentlichen Entscheidungen unter der Kontrolle einer anderen Person steht. Dies ist entsprechend zu dokumentieren. Bei Gesellschaftern oder übergeordneten Rechtsträgern ist eine Kontrolle auf andere Weise nur dann anzunehmen…
…zusätzlichen) Zustellung der Berufungs-(vor)entscheidung an den berufenden Kommanditisten bedarf es nicht. Bloß formale Entscheidungen (zB Zurückweisung mangels Legitimation zur Einbringung der Berufung oder wegen Verspätung) hätten jedoch nur an den Einschreiter (Berufungswerber) zu ergehen (diesfalls an den Kommanditisten zu Handen seines Zustellungsbevollmächtigten). 8…