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010203/105-IV/6/04Protokoll über die Bundeseinkommensteuertagung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass010203/105-IV/6/0419.11.2004Teil 2/2

…sogenannten Holzverlass (jährliche Zusammenkunft) besprochen und durch Auszeige vom Forstpersonal vorgenommen. Er stimmt idR mengenmäßig mit dem urkundlich fixiertem Ausmaß überein. Sogenannte Vorgriffe im Ausmaß bis zu drei Jahresbezügen können aus wirtschaftlich berücksichtigungswürdigen Gründen in Anspruch genommen werden. Nichtnutzungen, die länger als drei Jahre zurückliegen…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…Ausschusses für die Mehrwertsteuer ("Mehrwertsteuerausschuss") jeder Mitgliedstaat in seinem Gebiet ansässige Personen, die zwar rechtlich unabhängig, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbunden sind, zusammen als einen Steuerpflichtigen behandeln. Ein Mitgliedstaat, der die in Absatz 1 vorgesehene Möglichkeit in Anspruch nimmt…

BMF-010216/0071-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und Umgründungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0071-VI/6/201022.10.2010

…ganze Jahr über hatte (ähnlich einer Ferienwohnung). Fragestellung Wie ist eine (allenfalls) verdeckte Zuwendung zu ermitteln? Können die gesamten Investitionskosten als Zuwendung angesehen werden (Unterstellung des wirtschaftlichen Eigentums des Begünstigten)? Zusatzfrage: Ist auch bei Stiftungen - wie bei Kapitalgesellschaften - eine Ergebniskorrektur auf Ebene der Privatstiftung erforderlich…

BMF-010203/0549-IV/6/2005Einkommensteuerprotokoll 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0549-IV/6/200507.10.2005

…der bisherigen Vorgangsweise abzugehen und den Barwert anzusetzen. Fragestellung: 1. Sind allfällige Forderungsausfälle bei der Barwertermittlung zu berücksichtigen? 2. Ist dem Antrag - vergleichbar einer Bilanzänderung (bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Begründung) - stattzugeben? 1. Gemäß § 6 Z 16 EStG 1988 kann unter den dort genannten Voraussetzungen der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…vorzunehmen und betrifft Bargeld, Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Die Begriffe Forderungen und Verbindlichkeiten sind im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen und umfassen alle lang- und kurzfristigen Werte mit Forderungs- und Verbindlichkeitscharakter im weitesten Sinn. Dazu zählen daher nicht nur beispielsweise Darlehensforderungen oder Lieferverbindlichkeiten, sondern auch Bankguthaben…

2025-1.035.238Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer - Stand 1. Jänner 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.035.23817.12.2025

Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…einen angemessenen Geschäftsführerbezug erhält, bei Vorliegen eines Gewinnes aber keinen oder einen niedrigeren Geschäftsführerbezug und dafür eine (lineare oder alineare) Ausschüttung, stellt diese Ausschüttung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bis zur Höhe des angemessenen Geschäftsführerbezuges ebenfalls eine Vergütung für die Geschäftsführertätigkeit dar, die nach § 22 Z 2…