…Round-Tripping Meldepflichtige zirkuläre Vermögensverschiebungen iSd § 6 Z 6 EU-MPfG können dem Grunde nach in Bezug auf sämtliche Vermögenswerte eintreten. Für Zwecke der Auslegung des Ausdrucks "primäre wirtschaftliche Funktion" ist der Begriff der "wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit" iSd § 4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen…
…eines wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführers Bezughabende Norm §§ 24, 37 Abs. 5 , 32 Z 1 iVm § 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988; EStR 2000 Rz 6812 und Rz 6822 Sachverhalt Ein über 60-jähriger bereits seit 15 Jahren wesentlich beteiligter GmbH-Geschäftsführer beendet seine Tätigkeit…
…die bisherige Tätigkeit vermindert oder beendet wird, wobei aber in weiterer Folge eine neue wirtschaftliche Einheit geschaffen wird, oder die bisherige wirtschaftliche Einheit wesentlich erweitert wird; diese Erweiterung ist dann wesentlich, wenn sie in quantitativer Hinsicht kurzfristig um das 3-fache erfolgt, oder in qualitativer…
…oder teilweise ausgeübt wird. Sie muss örtlich fixiert (örtliches Element) sein und der Unternehmer muss darin seine eigene gewerbliche Tätigkeit (funktionales Element) ausüben. Der Unternehmer muss eine gewisse, nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über diese Einrichtung haben (zeitliches Element einer Verfügungsmacht). Dieser Grundtatbestand entspricht im Wesentlichen…
…aufwendigen Geräten untersuchen, auch diese zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen (siehe EStR 2000 Rz 5517). Lösung Frage 1 Eine ärztliche Hausapotheke stellt unabhängig von der Höhe des damit erzielten Gewinnes oder Umsatzes einen sachlich unselbständigen Teil der ärztlichen Tätigkeit dar (VwGH 22.05.1953, 3026/52…
…dass ein oder mehrere Unternehmen in ihren wesentlichen Funktionen von einem Willen abhängig sind und dieser auch tatsächlich ausgeübt wird) einer Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland stehen und dass das Mutterunternehmen an den Tochterunternehmen mit mindestens 20% des Nennkapitals beteiligt ist. Kein Konzern im Sinn…
…Ein solcher "Paketzuschlag" kann jedoch nicht im Rahmen dieses Verfahrens, sondern allenfalls bei Vorliegen besonderer Umstände und Gründe, die einen wesentlich höheren Wert rechtfertigen und die nicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zurückzuführen sind (§ 10 Abs. 2 letzter Satz BewG) im Bemessungsverfahren vorzunehmen sein. 4…