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BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

… 212a Abs. 1 BAO und Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 212a Abs. 2 lit. a (Berufung erscheint wenig erfolgversprechend) oder lit. c BAO (einbringungsgefährdendes Verhalten des Haftungspflichtigen) - § 212a Abs. 2 lit. b BAO kommt bei einer Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht in Betracht - oder eines Zurückweisungsgrundes…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…wenig erfolgversprechend" bzw. für "offenkundig erfolglos". 24.3. Fragestellung Ist der Antrag auf Aussetzung der Einhebung nun abzuweisen? 23.4. Lösung Gemäß § 212a Abs. 2 lit. a BAO ist die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen, soweit die Beschwerde nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 1/2

…Abgabepflichtige wurde auf ein Anrechnungsverfahren in Österreich verwiesen, ein Rechtsmittel gegen den Aufhebungsbescheid wurde vom zuständigen Sachbearbeiter als wenig erfolgversprechend eingestuft. Laut Information des österreichischen Abgabepflichtigen wurde bereits ein Verständigungsverfahren zwischen der deutschen und österreichischen Finanzverwaltung eingeleitet, damit Tantiemenweiterleitungen wie bisher ohne Steuerabzug durchgeführt werden…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 2/2

…Sachbescheides begründet). Es wird ein Aussetzungsantrag nach § 212a BAO auch betreffend der Anspruchszinsen gestellt. 26.3. Frage Ist dieser Antrag im Fall einer Vorlage zu bewilligen oder als wenig erfolgsversprechend abzuweisen? Wie liegt der Fall, wenn zwar keine Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid vorliegt, jedoch ein…