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BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…Schotterbau - ua. nur dann auf Menge und Qualität des am Stichtag tatsächlich vorhandenen Vorkommens aufbauen, wenn am Stichtag keinerlei Ungewissheiten über Menge und Qualität sowie die Abbaubarkeit des Vorkommens vorhanden sind und die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung erteilt war (VwGH 18.2.1983, 81/17/0005;…

BMF-010220/0103-III/11/2017Information zur Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag (AL-1000); Interpretation von Ausnahmen zu den Beitragstatbeständen gem. § 3 Abs. 1a Z 4-6 Altlastensanierungsgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 103/2013
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010220/0103-III/11/201709.06.2017

…Bewilligung der Maßnahme selbst im Vordergrund zu stehen. In diesem Zusammenhang ist von Vornherein nur auf das Vorhandensein jener Bewilligungen abzustellen, die für eine Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c Altlastensanierungsgesetz allenfalls erforderlich sind. Fehlt beispielsweise eine erforderliche abfallwirtschaftsrechtliche, wasserrechtliche…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…gegenüber § 14 TP 1 GebG). 3.3 § 14 TP 5 GebG - Mehrfache Ausfertigung von Beilagen Sachverhalt: Einem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung in NÖ werden die erforderlichen Beilagen ohne gesetzliche Verpflichtung in 3-facher Ausfertigung vorgelegt. Eine Ausfertigung ist für den Akt bestimmt, eine…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…lit. d GrStG 1955 ist für die im Interesse der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse unterhaltenen Einrichtungen der Gebietskörperschaften, der Wassergenossenschaften und der Wasserverbände, sowie sonstige der wasserrechtlichen Bewilligung unterliegende Schutz- und Regulierungswasserbauten (§§ 41 bis 44 und 73 bis 97 des Wasserrechtsgesetzes 1959…

08 6005/1-IV/8/04Steuerbefreiungen gem. Grundsteuergesetz 1955; a) Öffentliches Wassergut b) Privatstraßen und Privatwege, die dem öffentlichen Verkehr dienen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 6005/1-IV/8/0429.01.2004

Aus gegebenem Anlass wird zur Rechtslage hinsichtlich der Grundsteuerbefreiung für das öffentliche Wassergut sowie für die dem öffentlichen Verkehr dienenden Privatstraßen und Privatwege Folgendes mitgeteilt:   ad a) Öffentliches Wassergut   Öffentliches Wassergut ist nur in bestimmten Fällen von der Grundsteuer sowie von der Abgabe…