…Betrachtungszeitraum. Diese liegt bei einem Umsatzeinbruch im Betrachtungszeitraum von mindestens 50% gegenüber dem gleichen Kalendermonat des Jahres 2019, der als Vergleichszeitraum gilt, vor. d.Es wurden zum Zeitpunkt der Antragstellung keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften oder deren Beauftragte erhalten haben, die…
…Almausschank im Betrachtungszeitraum und im Vergleichszeitraum wie in Punkt 11.4. definiert. Der Förderungswerber hat ausdrücklich zu bestätigen, dass e.die Fördervoraussetzungen gemäß Punkt 11.2 vorliegen, f.kein Ausschlusstatbestand gegeben ist, g.alle aus der Richtlinie geltenden Verpflichtungen übernommen werden, h.alle Angaben vollständig…
…Daher hat das Finanzamt einen Mängelbehebungsauftrag zu erlassen und eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu setzen. Wird diesem Antrag nicht, nicht zeitgerecht oder nicht vollständig entsprochen, so ist der Antrag als zurückgenommen zu erklären (mit Zurücknahmebescheid) und es fällt ein Verwaltungskostenbeitrag in der Höhe von…
…mit Einkünften, die die für die Pflichtversicherung maßgebende Versicherungsgrenze nicht überschreiten), ist glaubhaft zu machen, dass die Tätigkeit tatsächlich vor dem 31.10.2021 begonnen wurde. h.Nebeneinkünfte (neben Einkünften aus Gewerbebetrieb [§ 23 EStG 1988] und/oder selbständiger Arbeit [§ 22 EStG 1988]) sind möglich. Dazu…
…Zunächst ist auf UStR 2000 Rz 185 zu verweisen, wonach eine Ehegattengemeinschaft, die weder eine eigene Rechtspersönlichkeit noch eine eigenständige Handlungsbefugnis besitzt und neben der gemeinschaftlichen Errichtung eines Gebäudes tatsächlich keine weiteren Tätigkeiten ausübt, kein Unternehmer ist (EuGH 21.4.2005, Rs C-25/03…
…möglich. 5.3.2. Förderung bei positiven Einkünften aus dem Einkommensteuerbescheid Bemessungsgrundlage ist die Differenz aus einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen, abgeleitet aus der maßgebenden Einkommensteuerveranlagung des Vergleichszeitraumes (siehe unten lit. a,) und dem Nettoeinkommen aus den einbezogenen Einkünften aus dem Betrachtungszeitraum (siehe unten lit. d).…