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5 Treffer632 msnur geltende Fassungen
10 5010/1-IV/10/95Gewährung von Darlehen an Kapitalgesellschaften; gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 5010/1-IV/10/9506.02.1995

…cit. ausgeschlossen. 3. Die Hingabe eines Darlehens, auf das die Voraussetzungen des Punktes 2 zwar nicht oder nur zum Teil zutreffen - also auch eines verzinslichen Darlehens - unterliegt der Gesellschaftsteuer dann, wenn sich aus der Vertragskonstruktion ergibt, dass die Hingabe neben einer Einlage (zB als stiller…

BMF-010206/0099-VI/5/2013Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0099-VI/5/201328.05.2013

…Kapital-forderungen und Schulden (zB Wohnbaudarlehen) | Änderung der Rechtslage durch BGBl. I Nr. 71/2003 | 1.2. Bewertung niedrig verzinslicher, langfristiger Kapitalforderungen und Schulden | 2. Aufspaltung einer einheitlichen Gegenleistung | 2. Aufspaltung einer einheitlichen Gegenleistung | Anpassung des Verweises auf den in …

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…Abzinsung Wohnbauförderungsdarlehen Sachverhalt: Der Kaufpreis eines Anwartschaftsvertrages über den Erwerb von Wohnungseigentum ist als Fixpreis gestaltet. Die Berichtigung des Kaufpreises erfolgt unter anderem durch die Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens. Im nachfolgenden Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag oder einer gesonderten Urkunde, die dem FA nicht bekannt ist…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…1 oder 2 GrEStG 1987 verwirklicht, ist der zweifache Einheitswert des Baurechtes als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. 1.1.9. Gemeiner Wert - gering verzinsliches Darlehen Vereinbart werden ein Barkaufpreis und zusätzlich ein geringverzinsliches Darlehen; ein nomineller Kaufpreis wird nicht vereinbart. Ist bei der Bemessung eine Abzinsung gemäß…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als KFZ-Veräußerung gegen (verzinsliche) Ratenzahlung zu werten ist, während nach ausländischem Recht die formale Betrachtung der wirtschaftlichen vorgeht und die Leasingraten insgesamt als Mietzahlungen einzustufen sind. Da das DBA-Tschechien in dieser Hinsicht keine verbindlichen Anweisungen zur Abgrenzung von Veräußerungs- und…