RIS AI
4 Treffer371 msnur geltende Fassungen
BMF-010203/0260-VI/6/2010Wirtschaftliche Betrachtungsweise bei ausländischen Versicherungsprodukten
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0260-VI/6/201023.04.2010

… 20 Abs. 2 Z 1 VAG) erfolgt keine Zuordnung einzelner Vermögenswerte zu bestimmten Versicherungsverträgen. Für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen kommt der gemäß Höchstzinssatzverordnung der FMA festgelegte Höchstzinssatz ("Garantiezins") zur Anwendung. Mit BGBl. I Nr. 22/2009 wurde die klassische Lebensversicherung um den Typus der…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…5% ist anzuwenden. Es trifft zwar zu, dass in den zum Versicherungsaufsichtsgesetz ergangenen Verordnungen die Anwendung von niedrigeren Zinssätzen vorgesehen ist. Diese Verordnungen regeln jedoch die Bildung von versicherungstechnischen Rückstellungen und die höchstzulässigen verbindlichen Zinszusagen durch Versicherungsunternehmen. Diese Anwendungsfälle behandeln jedoch nur einen Teil der…

08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

…Rechtslage vor dem BBG 2003 und nach den Bewertungsbestimmungen vor der Kundmachung durch BGBl. I Nr. 165/2002 vorzunehmen). Die Bestimmungen des VAG für die Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen bei Versicherungsgesellschaften.   2.2 Rechenvorgang bei der versicherungsmathematischen Berechnung eines Rentenbarwertes 2.2 Rechenvorgang bei der…

V 249/13/1-IV/14/89Steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Zusammenhang mit Rückvergütungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassV 249/13/1-IV/14/8907.09.1989

  Aus gegebenem Anlaß teilt das Bundesministerium für Finanzen zur Absetzbarkeit von Versicherungsprämien als Sonderausgaben im Zusammenhang mit Rückvergütungen folgendes mit: 1. § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 sieht vor, daß Rückvergütungen aus Personenversicherungen, die keine Nachversteuerung nach sich ziehen, zu einer entsprechenden Verminderung…