…§ 34 ff BAO nicht begünstigte Zwecke für die Erlangung oder den Fortbestand der Stellung als begünstigter Spendenempfänger unschädlich, wenn sie ein völlig untergeordnetes Ausmaß nicht überschreiten. Eine betriebliche Tätigkeit darf gemäß § 4a Z 4 lit. a dritter Teilstrich EStG 1988 nur in einem sehr eingeschränkten…
…ab: Pferdehaltung als landwirtschaftlicher Betrieb Die Beurteilung des gesamten Tierbestandes ergibt gemäß § 30 Abs. 3 bis 7 BewG 1955 landwirtschaftliche Tierhaltung. Gewerbliche Tätigkeiten (Erteilen von Reitunterricht uam) liegen nicht oder nur im untergeordneten Ausmaß vor. Bewertung: Betriebsgebäude, die überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden (zB Stall, Scheune…
…die diese Gebäudeteile im Wesentlichen nicht unternehmerisch nutzt. Nur ein Büroraum im Ausmaß von 18 m2 wird von der KöR seit 1.1.2013 an einen selbständigen Trainer und Coach für Führungskräfte (=Untermieter) weitervermietet, der ausschließlich steuerpflichtige Umsätze erzielt. Das Dachgeschoß ist nicht ausgebaut und…
…BAO vor). Weiters begünstigungsschädlich sind auch Spenden an nicht begünstigte Empfänger - diese dürfen höchstens 10% des Spendenvolumens ausmachen, damit von einer Förderung völlig untergeordneter Nebenzwecke ausgegangen werden kann. Bedient sich eine Körperschaft/ein Verein zur Erfüllung ihrer Zwecke der Hilfe eines Dritten (Erfüllungsgehilfen), muss dessen…
…Indirekte Erfolgshonorare können das Kennzeichen erfüllen. Es ist in solchen Fällen eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Vergütungsmodelle in denen die erfolgsunabhängige Komponente völlig untergeordnet und nur als pro forma anzusehen sind, werden bei Vorliegen des Risikos der Steuervermeidung eine meldepflichtige Gestaltung darstellen. d) § 6 Z 3 EU…
…möglich. Um Abgabenbegünstigungen zu erlangen, gilt nämlich das Ausschließlichkeitsgebot des § 39 Z 1 BAO, wonach eine Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine andere als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen darf. Hinsichtlich des Vorliegens eines unentbehrlichen/entbehrlichen Hilfsbetriebes bzw. eines begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes siehe Rz…