…Die "unzureichende" Entsprechung eines Mängelbehebungsauftrages bezieht sich auf das völlige Fehlen (auch nur) eines der in § 250 Abs. 1 lit. a bis d BAO verlangten Inhaltserfordernisse als Grundlage für eine sachgerechte Auseinandersetzung und meritorische Erledigung der Berufung. Der Umstand, dass beispielsweise eine Berufungsbegründung (§ 250 Abs…
…Änderungen sind die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung ist idR zwingend (kein Ermessen); sie unterliegt daher der Entscheidungspflicht (§ 85a BAO), bei deren Verletzung eine Säumnisbeschwerde (§ 284 BAO) an das Verwaltungsgericht in Betracht kommt, die Beschwerdevorentscheidung umfasst nicht nur meritorische Erledigungen (Sachentscheidungen), sondern auch formelle Erledigungen (zB Zurückweisung…
… 118 Abs. 1 BAO schriftlich gestellt werden. Die Übermittlung mit Faxgerät oder im Wege von FinanzOnline ist zulässig. Eine mündliche Einbringung ist unzulässig. Nach derzeitiger Rechtslage ist weiters die Einbringung mit E-Mail nicht gestattet und daher unwirksam. Nach § 118 Abs. 4 BAO hat der…
…wurde entsprochen. Obwohl nicht alle Einkünftebezieher im Feststellungsbescheid aufscheinen (drei Erben fehlen), liegt daher nach der hg. Rechtsprechung ein wirksam erlassener Feststellungsbescheid vor. Nach herrschender Auffassung erscheint eine erstmalige Zurechnung von Einkünften in einer meritorischen Rechtsmittelerledigung unzulässig (siehe Ritz, BAO5, § 279 Tz 9 mit Hinweis…
…Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser Art nicht ausschließen. Solche Feststellungsbescheide sind unzulässig, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen, vorgesehenen gesetzlichen Verwaltungsverfahrens entschieden werden kann. Der gegenständliche Antrag ist rechtsgültig eingebracht und unterliegt der Entscheidungspflicht. Nicht zu folgen ist dem UFS in seiner Berufungsentscheidung vom…
…1 BAO; er ist somit grundsätzlich schriftlich einzureichen, zurücknehmbar (bis zur Rechtskraft des über ihn absprechenden Bescheides). Spezielle Form- und Inhaltserfordernisse bestehen nicht. Entscheidend ist der Inhalt des Anbringens, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (zB VwGH 15.01.2008, 2007/15/0119…
…kein zweiter Einkommensteuerbescheid erlassen werden, weil "Identität der Sache" vorliegt. Eine neuerliche Entscheidung in derselben Sache würde gegen den Grundsatz "ne bis in idem" verstoßen, der besagt, dass eine Abgabenbehörde in ein und derselben Sache nicht zweimal entscheiden darf (Unwiederholbarkeit, Einmaligkeitswirkung). Das Verbot des "ne…