…b werden verlängert, wenn der Antragsteller nachweist, dass er den Antrag infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses oder höherer Gewalt nicht fristgerecht stellen konnte. Derartige Fristverlängerungsanträge können pandemiebedingt auch nach Ablauf der regulären Antragsfrist gestellt werden, sie sind jedoch entsprechend zu begründen. 1.2.2. Förmlichkeiten im…
…weil die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stehen. Es bestehen keine Bedenken in Fällen, in denen das Unternehmen keine unvorhersehbare wirtschaftliche Entwicklung genommen hat, den auf einen dem Stichtag möglichst naheliegenden Zeitpunkt ermittelten Wert der Anteile der Besteuerung zugrundezulegen. Es wird dies auf der Basis…
…entsprechende Vertragsgestaltung - vorzusorgen, dass auch im Fall einer Änderung der Verhältnisse, wenn diese bei Aufwendung entsprechender Sorgfalt als nicht unvorhersehbar zu werten ist, die Bedienung der anderen Schulden (insbesondere der Abgabenschulden) nicht durch diesen Vertrag beeinträchtigt ist (zB VwGH 16.9.2003, 2000/14/0179…
…2 COFAG-NoAG). Kommt der Antragsteller dieser Aufforderung nicht nach, gilt der Antrag als zurückgezogen. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur zulässig, wenn der Antragsteller durch ein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis an der Einhaltung der Frist gehindert wurde (vgl. § 146 ZPO). Dies kann zB höhere…
… 12 Abs. 7 EStG 1988 und § 37 Abs. 6 EStG 1988 und ausführlich EStR 2000 Rz 7334 ff. 6. Liebhabereibeurteilung - Hochwasser als Unwägbarkeit Unwägbarkeiten sind unvorhersehbare Ereignisse. Dazu zählen insb. Naturkatastrophen wie Hochwasser. Unwägbarkeiten führen nicht zu einer Liebhabereibeurteilung einer Betätigung, wenn vor dem Eintritt…