…2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die Neuregelungen über die Rentenbewertung sind gemäß § 86 Abs…
…Betriebsfläche zu erweitern; aus diesen Gründen wurde der Kaufpreis im Vergleich zu den marktüblichen Preisen in dieser Gemeinde relativ niedrig angesetzt. Fragen: 1. Kann die Absichtserklärung der AG (Forcierung des Standortes, Schaffung von Arbeitsplätzen etc.) als zusätzliche Gegenleistung für den Erwerb der Liegenschaft angesehen werden? …
…fälligen unverzinslichen oder ungewöhnlich niedrig verzinsten Forderungen: für Abzinsung bis zur Fälligkeit (zB 1% pro Monat). Bei langfristigen Ratenvereinbarungen: Wertberichtigung für Zinsendifferenz, soweit der Kunde nicht die vollen Aufwandszinsen vergütet." Die Aussage in dieser Randzahl zur Abzinsung von unverzinsten Forderungen kann nicht dahingehend verstanden werden…
…Die M weist zum 31.3.00 eine Forderung gegenüber G für den noch nicht bezahlten Teil des Zuschusses an E in Höhe von 400.000 aus. Am 4.4.00 überweist G auf dasselbe Konto der E einen weiteren Betrag in Höhe von 200…
…3. Mietzinswerte | Anpassung der Verweise und Beträge | 1.1. Bewertung unverzins-licher Kapitalforderungen und Schulden (zB nach dem Wohnhaus-Wiederaufbau-gesetz) | 1.4. Bewertung unverzinslicher oder niedrig verzinster Kapital-forderungen und Schulden (zB Wohnbaudarlehen) | Änderung der Rechtslage durch BGBl. I Nr…