…Ergebnisprotokolls über Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 Spielraum für Billigkeitslösungen in besonders gelagerten Einzelfällen im Rahmen individueller Verständigungsverfahren besteht. Anmerkung: Bis zur vollständigen Einigung mit der deutschen Finanzverwaltung wären steuerliche Konfliktsituationen, die auf unterschiedliche Rechtsauffassungen zurückzuführen sind, im Wege eines individuellen Verständigungsverfahrens zu lösen. 2…
…gegenüber der Hauptleistung eine dienende Funktion (vgl. UStR 2000 Rz 347 ). Im gegenständlichen Fall liegen aus der Sicht der Leistungsempfängerin (der Bildungseinrichtung) zwei Hauptleistungen vor, denen es an der unteilbaren, wirtschaftlichen Verknüpfung fehlt und die somit unterschiedlich zu beurteilen sind. Die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs…
…Art. 13 Teil A Abs. 1 der 6. EG-RL unterschiedliche Bezeichnungen für die dort erwähnten Wirtschaftsteilnehmer benutzt werden, nicht geschlossen werden kann, dass die in dieser Bestimmung vorgesehenen Steuerbefreiungen - soweit ausdrücklich von Umsätzen einer "Einrichtung" die Rede ist - nur juristischen Personen vorbehalten wären, während…
…wenn die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen, ohne ein weiteres Ermittlungsverfahren durchzuführen. Ob eine offensichtliche Unrichtigkeit im Hinblick auf die übernommene Rechtsauffassung vorliegt, ist anhand des Gesetzes und vor allem auch der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen (zB VwGH…
…2.7 Ziffer. 2 der OECD-VPG). Eine uneingeschränkte Vergleichbarkeit einer konzerninternen Finanzierung mit jener durch Kommerzbanken ist nicht gegeben, weil die unternehmerischen Zielsetzungen von Banken und jene von anderen Wirtschaftskonzernen unterschiedlich sind. Während im Fall einer Bankfinanzierung das Kreditinstitut das Ziel verfolgt, die bei…
3. Zur Frage der Überwachung: In der Regel sind die substanziell an inländischen Kapitalgesellschaften Beteiligten in der Kapitalgesellschaft bekannt (jedenfalls bei GmbHs, aber vermutlich auch bei AGs). Ein Gesellschafterwechsel sollte daher im Zuge eines BP-Verfahrens aufdeckbar sein (zumindest war das in den bisher aufgedeckten…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…